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In eigener Sache: 

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Wir arbeiten dran, und hoffen, den alten Zustand,

vermutlich ab Winter 2019, wieder herstellen zu können.

Bis dahin bitte - Geduld!

 

Kontakt für Opfer, Betroffene und Fans

des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln, Familiensenat

bis auf Weiteres über: Kinder-Klau-Koeln-Bonn@Email.de

 

*

 

Splitter:

 

„Soweit der Kindesvater die

Verletzung wesentlicher Grundrechte des Kindes

rügt,

so gehört es zum

Schicksal aller Kinder

getrenntlebender bzw. geschiedener Eltern,

dass sie

stark beeinträchtigt

werden können ...“

OLG Köln, RichterInnen Dr. Gabriele Morawitz, Dr. Monika Horst, Herr Rößler,

16.4.2019, 27 UF 16/19, S.3

 

Dafür sind mehr als 6 Millionen Menschen in Gaskammern umgekommen?

Kinderquälen, weil es mal halt so sei?

Grundrechte - als Ramschartikel?

 

Das Kind erst SEIT dem Verfahren:

Zwangshandlungen, Weinanfälle,

Mobbing-Opfer der eigenen Mutter

 

Der Vater erst SEIT dem Verfahren:

Schwerbehindert, fast arbeitsunfähig.

 

 

Die Mutter erst SEIT dem Verfahren:

Naheliegend suizidal

 

Familienstrukturen:

Erst SEIT dem Verfahren staatlich zerstört

 

 Kinderquälen am Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln

weil es, Zitat, "Schicksal" sei?

 

Nicht die Nazis - sondern Juden waren selbst schuld am Holocaust?

Opfer sexueller Gewalt - sind selbst schuld ...?

Kinder und Eltern - sind selbst schuld ...?

 

Grundrechte gelten für nur die, die nicht Opfer sind?

Volljuristen!

 

Die Kapitulation des Rechtsstaates,

vor billigstem Ratsch und Tratsch von RichterInnen!

 

Zuständig beim OLG Köln:

RichterInnen Frau Dr. Gabriele Morawitz,

Frau Dr. Monika Horst und Herr Rößler,

 

Zuständig beim Amtsgericht Bonn: 

Richterin Frau Yvonne Erbers.

 

 Wir werden berichten!

 

***

 

Die Meldung des Jahres:

Gustl Mollath hat die Justizbehörden des Landes Bayern

auf 1,8 Mio. Euro Schadensersatz verklagt!

Richtig so!

Grund: Missachtung seiner Grund- und Menschenrechte,

schlampige Gerichtsverfahren, Gutlacher u.ä.

 

Dazu die beste Darstellung,

wie es an vielen (Familien-) Gerichten zugeht:

"Pelzig erklärt deutsche Gerichte". 7:10 Minuten.

Brutal unkomisch.

 

*

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat im Juli 2019

einen Strafantrag gegen Familienrichterin Yvonne Erbers abgelehnt:

 

Der Strafantrag beklagte die Verletzung

elementarer Grundrechte eines Kindes

nach Grundgesetz Art. 6.3 und Art. 6.2

und die Verletzung

körperlicher und seelischer Unversehrtheit

nach GG Art. 1, Art. 2.2 und Art. 19.2.

 

Staatsanwaltschaft Bonn:

Der Staatsanwaltschaft Bonn hätten nicht alle Akten vorgelegen.

Das sei aber Pflicht des Petenten!

 

Absolut Lachhaft!

Je lachhafter die Gründe, desto rheinischer der Klüngel!

Man kennt sisch, man hülft sisch.

Wir werden berichten ...

 

 

Willkommen!

 

Dieses ist nicht die Seite des Amtsgerichts Bonn.

Dieses ist die Verfassungs-Wirklichkeit.

Des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln !

Dieses ist - der Horror!
 

Grundrechte?

Unsere Grundrechte sind unantastbar!

Endlich!

 

Unantastbar?

Grundrechte?

 

Hier sehen Sie, was man mit Ihren Kindern macht.

Wie man es macht.

Hier sehen Sie, was man mit den Eltern macht.

Wer es macht:

Ob Richter, Jugendamt, andere.

 

An Recht und Gesetz gebunden?

Kinder werden missbraucht.

Nicht auf kaltem Kellerfußboden.

In wohl-temperierten Büros.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

 

Grundrecht! Auf Pflege und Erziehung durch die Eltern!

Grundrecht?

ElterN?

Lachhaft: Familien-Zerschlagung!

Grundlagen gegen Ratsch und Tratsch!

Selbst Lug und Trug!

Banales!

Statt Grundrechte! 


Grundrecht? Auf  körperliche und seelische Unversehrtheit?

Menschenwürde? Menschenrechte?

 

Erst seit der Zerstörung der Familie leidet das Kind täglichen unter Zwangshandlungen.

Das Jugendamt Bonn hält Seiten geschwärzt und geheim, die auf den psychischen Zustand der Mutter hinweisen - und Suizidalität nahelegen.

Dem Vater werden nun ebenfalls - Depressionen und Suizidalität unterstellt.

 

Vorher: Intakt.

Nun: Die gesamte Familie - zerstört.

Durch: Richter und willige Helfer!

 

Grundrecht!

Eingriff des Staates nur bei Verwahrlosung? 

Schutz vor staatlicher Willkür?

 

Wir waren - eine funktionierende Familie.

Vor - dem Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln.

Vor - "Experten".

Vor - Halbteufeln in Schwarz.

Und willigen Helfern.

 

Opfer?

Kinder!

Familien!

Sie!

 

Nicht durch Priester, Trainer, Lehrer.

Richter, Jugendamt, Berater.

Vertrauenspersonen eben.

Personen, an die Sie sich wenden.

Personen, denen Sie die Hand geben.

Personen, denen Sie vertrauen.

 

Das Kind: Missbraucht!

Tatort: Schreibtisch.

Täter: Viele.

Werkzeug: Worte.

Beute: Zeit. Kindheit.

 

Folgen: Flächenbrand.

Suizidalität, Psyche, Zwangshandlungen, Wein-Anfälle.

Vernichtung: Körperlich, finanziell, beruflich.

 

Amtsgericht Bonn.

OLG Köln.

Jugendamt.

Helfer.

Missbrauch.

Stellungnahme.

Beschluss.

Schreibtisch.

 

Sie meinen: Schlimmer könnt´s nicht sein?

Warten Sie es ab: Damit geht es erst richtig los!

 

 

***

In krakeliger Kinderschrift:

 

29. April 2018

Sehr gel  geerthe Richterin,

ich habe sowohl Papa wie auch Mama lieb

und. weis nicht wieso sie mich fragen wo il  ich

lieber sein möchte, denn ich kann das

nicht entscheiden. Ich will Papa sehen, und auch

Mama.

 

Mit freun

(Unterschrift)

 

Hilferuf und Schreiben des Kindes an Richterin Erbers, nachdem Richterin Erbers am 18.4.2018 beschloss, dem Kind weiter Grundrechte und Vater zu nehmen. 

Zudem schickte das Kind der Richterin einen Film - gut 10 Minuten: "Sehr geehrte Frau Richterin: So lebe ich bei meinem Vater".

 

Darin zeigt das Kind der Richterin, wie es beim Vater lebt:

Sie ist sichtlich stolz darauf, fühlt sich wohl beim geliebten, gewollten Vater.

Kürzlich malte es ein großes Bild: "Bester Papa der Welt."

 

Immer wieder verlangte das Kind die Rückkehr zum geliebten Vater:

- Zu Protokoll der Rechtsantragsstelle (!) des Amtsgerichts Bonn: 26.11.2017,

- Gegenüber dem Jugendamt Bonn: Mai 2017.

- Gegenüber Verfahrens-Beistand Schroeder: Mai 2017, November 2017,

- Gegenüber dem Vater, März 2017 - richtete sich die Wohnung ein.

- Gegenüber dem Jugendamt, 11.12.2018

 

Nun mit einem Schreiben an die Frau und Richterin, 29.4.2018,

die ihr Vater und Gesundung nimmt.

Mit einem Film, 29.4.2018.

Mit einem großen Bild, Juni 2018!

 

Strafvereitelung im Amt.

Durch Richter.

Rechtsbeugung:

An Fakten und Grundrechten.

 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter Kindern ein oder beide Eltern amputieren ...

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter und immer willige Helfer Kinder zwingen zu sagen,

sie hätten einen oder ihre Eltern nicht lieb.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Verbrechen an Leib und Seele.
 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

Zehntausende pro Jahr.

Größtes Staatsverbrechen seit 1945.

 

***

 

Schadensersatz

 

Oft ist zu hören, es seien endlich auch in der Bundespublik Deutschland neue Gesetze notwendig:

Kinder in den Mittelpunkt, Recht auf Erziehung durch beide Eltern.

 

Das ist Unsinn.

Die Gesetze sind mehr als eindeutig:

- Das Grundgesetz (GG) Art. 6.2 schreibt vor, dass jedes Kind ein Grundrecht auf Erziehung durch seine und beide Eltern hat.

- Art. 2 schreibt den Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,

- Art. 6.3 schreibt den Schutz vor staatlicher Willkür vor.

- Art. 19.2 erklärt alle Grundrechte für im Kern unantastbar.

 

Neue Gesetze brauchen wir nicht!

Selbst Mauerschützen der alten DDR konnten sowohl nach alter DDR-Verfassung wie nach Grundgesetz wie nach internationalen Menschenrechts-Verpflichtungen verurteilt werden.

 

Wir brauchen keine neuen Gesetze, wir brauchen nicht andere Richter:

Wir brauchen die Anwendung bestehender Straf-Gesetze.

Wir brauchen vor allem die strikte Anwendung von § 235 StGB (Haft- oder Geldstrafe bei Kindes-Entzug) insbesondere und gerade bei Bürokratischen Kindes-Missbrauch.

 

Gerichte, Richter, Jugendämter, Umgangs-Pfleger, Verfahrens-Beistände u.a.,

die systematisch, vorsätzlich oder fahrlässig

zentrale Grundrechte, grade von Kindern, außer Kraft setzen,

sind zur Verantwortung zu ziehen:

Strafrechtlich, finanziell und dienstrechtlich.

 

Auch jetzt schon sieht § 235 StGB folgende Ausnahmen vor: 

Keine!

Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

 

 

Berater: Täter?

Beraten und verkauft

 

Was hat Ihre freischaffende kommerzielle Kinder-Unternehmerin wirklich getan,

um dem Kind / den Kindern ElterN und Grundrechte zurückzugeben?

Und was hat Ihre freischaffende kommerzielle Kinder-Unternehmerin wirklich getan,

um durch faktisches Nichtstun oder später pseudo-kluge Sprüche bei Gericht - das eigene Konto zu füllen?

 

Ebenso wenig wie Jugendämter manisch schlechte Menschen anziehen, ebenso wenig sind Verfahrens-Beistände oder Umgangs-Pfleger in Familienverfahren schlechte Menschen.

 

Tatsache ist jedoch: Wer sich eine fleischige, gefühlswallende, liebevolle Dame vorstellt ("Mutti"), die vielleicht sogar mit einem Kuchen zu Kindern, Familien kommt, wird eines Besseren belehrt.

Die erste Verfahrens-Pflegerin ("VP") im hiesigen Fall war eine schlanke Dame um die 45, enge Hose, Reiterstiefeln, rotes Auto und: in der Mitte des Nummernschildes "VP".

Als ich meinte, dass es mir um das Gesamt-Wohl des Kindes ginge, herrschte sie mich scharf an: SIE vertrete das Kindeswohl ...

Nach eigener Aussage in einem Presseartikel betreut sie 40 Kinder. Gleichzeitig. Zu einem Gerichtstermin wollte sie nicht kommen - sie hätte sie keine Zeit, und musste von der Richterin eigens herbei telefoniert werden.

 

Die zweite Dame war eine blonde Frau aus Rheinbreitbach. Sie war zunächst Feuer und Flamme für das Wechselmodell:

"Das Kind liebt beide Eltern, und beide Eltern lieben das Kind." Über den Vater schrieb sie: "DAS ist die Welt des Kindes".

Plötzlich, genau ab März 2014, schrieb sie genau das Gegenteil. Man verstand die Dame nicht mehr ...

Erst mehr als eineinhalb Jahre später tauchte dafür eine stichfeste Erklärung auf. Sie hatte sich kritisiert gefühlt - und von genau diesem dokumentierten Datum an versuchte sie dem Kind den Vater zu nehmen, war in ihren Berichten ans Gericht die Wirklichkeit plötzlich eine ganz andere.

 

Zum einen verheimlichte sie den Richtern gegenüber ihre Befangenheit. Vor allem aber:

Sie stellte ihre schnippischen, persönlichen Befindlichkeiten, ihr Beleidigtsein über die Grundrechte des Kindes.

Das Kind war ihr da egal ...
 

Mit kaum einer anderen Tätigkeit lässt sich oft so leicht und oft so dubios Geld verdienen.

Da es keine staatlichen oder festen Ausbildungen oder Prüfungen oder Berufsbezeichnungen für Verfahrens-Beistände, Verfahrens-Pfleger, Umgangs-Pfleger gibt, tummeln sich im Familien-Gericht alle möglichen bunten Pflänzchen:

Jeder kann sich zum Verfahrensbeistand bestellen lassen. Entscheidend, es wird Richtern Kompetenz in Gerichts- oder Familien- oder Kinder-Sachen behauptet:

Rechtsanwälte, Assessoren, Mediatoren, Nachhilfelehrer, Kindergärtner, Diplom-Irgendwas, Gerichts-Nochwas, Kinder-Wichtig, Familien-Toll, Psycho-Mann.

 

Beliebt sind auch vorgelegte Phantasie-Diplome von Phantasie-Instituten. Zerfitikat links, Bescheinigung rechts. Hautsache schön bunt. Davon leben die Institute, und davon leben die Teilnehmer.

Geld hier, Geld da. Meins für Dich, deins für mich.

"Zertifikat nach FamFG" - legt man das einem Richter vor: fertig ist der Deal.

Haken an der Sache: Es gibt überhaupt kein Zertifikat nach FamFG. Alles heiße Luft!

Hauptsache, man ist drin im Pool - und wird beauftragt.

Dann kann man kaum verhindern, dass Geld kommt.

 

 

 

 

Geld richtet!
 

Gefordert werden in Familien-Verfahren "unabhängige" Stellungnahmen von ein, zwei, drei Seiten.

Geleistet wird zum Teil wenig.

Bezahlt wird a) immer b) üppig.

 

Manchmal reicht es dem Gericht schon, wenn der Verfahrens-Beistand schreibt: Ich hab schon alles geschrieben und schließe mich mir an...

 

Bezahlt werden in der Regel 550 Euro. Diese 550 Euro sind laut Gesetzgeber hingegen nur vorgesehen, wenn der vom Richter bestellte Verfahrens-Beistand zusätzlich die Eltern zu einer gemeinsamen Entscheidung oder Übereinkunft zu bewegen versucht - sonst sind nur 350 Euro zu zahlen.

 

550 Euro sind damit bei Sonderarbeiten zu zahlen. 550 Euro sind eine Premium-Zahlung.

Die Sonderarbeiten werden in den seltensten Fällen geleistet,doch 550 Euro (im vorliegenden Fall) immer gezahlt.

Selbst Hinweise an Richter Büter (Amtsgericht Bonn) oder Dr. Uwe Schmidt (OLG Köln), dass solche Sonder-Leistungen nicht stattgefunden haben, halten die Richter nicht davon ab, ihren "Zuarbeitern" 550 Euro zukommen zu lassen: Damit rechtswidrig.

 

Bei mehreren Geschwisterkindern ist für jedes Kind das Honorar fällig. Im Beschwerdeverfahren, meinend: Eingabe beim OLG Köln, fällt die Gebühr erneut an. 

 

Kleinigkeit: Mutter boykottiert, Kind darf z.B. nicht zum Geburtstag des Vaters? Neues Aktenzeichen? Zahlen!

 

Und wer hat am Ende die 550 Euro zu zahlen?

Am Amts- und OLG-Gericht Bonn/Köln war es in diesem Fall ständige Praxis: der für das Kind engagierte Vater. Und zwar: Ausschließlich!

Zehn Mal! Zwangzig mal? Mehr als zwanzig mal? Dreißig mal?

Also weder die die Verfahren verursachenden Richter (!), noch eine ggf. boykottive Mutter, sondern:

Immer und ständig: Der für das Kind engagierte Vater.

 

Bedeutend:

- Richter macht ein völlig unpraktikablen oder unsinnigen Beschluss, oder:

- Mutter boykottiert ...

- Der Vater zahlt: Mit Gesundheit, Kind und Euro.

So - die Erfahrung bei Richter Büter (Amtsgericht Bonn) und Dr. Uwe Schmidt (OLG Köln), so bei Frau Richterin Yvonne Erbers.

 

Das Geld ist nach Meinung des OLG Köln, Dr. Uwe Schmidt, selbst dann zu zahlen, wenn - vom Gericht: anerkannt! - keine Leistung erbracht wurde

Das glauben Sie nicht? OLG Köln, 2017, Dr. Uwe Schmidt: Es reiche, wenn der Verfahrensbeistand bestellt sei, ob er überhaupt aktiv werde, liege in seinem Ermessen!

(Stichwort: Willkürrechnung für Fakegespräch; oder Hinweis an OLG Köln, dass Verfahrensbeiständin Uphave mehr Rechnungen als Berichte eingereicht hatte). 

 

Mit solchen gezielten Schikanen

- werden Eltern davon abgehalten, bei Gericht das Wohl ihrer Kinder zu suchen 

- was Richtern schlicht Arbeit erspart,

- wird der Elter, die es dennoch tut, durch Richter finanziell ruiniert,

- wird der andere Elter, der boykottiert, damit zum nächsten Boykott angefeuert,

- und: Werden Richter-abhängige Berater durch Richter zahm gehalten.

 

Der schockierende Klassiker "Mit Kindern Kasse machen", ein ausführlicher Bericht der ARD von 2015 (auch bei YouTube zu finden), legt unglaubliche Missstände und finanziell-bürokratischen Missbrauch von Kindern auf.

Darin Umgangspflegerin Karin Staab, Rheinbach bei Bonn:

Sie hatte im Fall zweier Kinder mutig Missstände eines Heimleiters (kommerziellen Kinder-Unternehmers) offengelegt und promt die Quittung bekommen,

der ertappte Kinder-Unternehmer schwärzte sie beim Richter an:

"Dadurch bekam ich zunächst überhaupt keinen neuen Aufträge mehr, auch von Seiten des Jugendamtes nicht. Das war schon ein finanzieller Einschnitt, eine finanzielle Buße, die ich dann zu tragen hatte, nur weil ich da Dinge transparent gemacht habe und sie auch genannt habe."

Finanzieller Verlust, wenn man Dinge beim Namen nennt?

Verlust wegen Zivil-Courage - statt Anerkennung!

Finanzielle Abhängigkeit: von Richtern!

 

Damit ist auch ein Teil der Frage beantwortet, warum Beistände und Richter fast ständig und vollkommen übereinstimmen (Unimosität).

Verlust bei Widerspruch!

Nicht alle haben den Mut der starken Frau Staab.

 

In der Regel gilt: Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing.

Auf Deutsch: Pfründe halten zusammen!

 

 

 

Hand in Hand
 

Es gibt einen zweiten wesentlichen Grund zweifelhaften Berater-Unwesens:

Für das Jugendamt Bonn und Verfahrens-Beistand Schroeder kann bewiesen werden, dass sie sich vor Gerichts-Termine abstimmten.

Beim Gerichtstermin am 18.4.2018 übergab sogar Herr Schroeder der Richterin die Stellungnahme - des Jugendamtes (sic!).

Richterin Erbers bemerkte offensichtlich nicht einmal, was da stattfand!

Mehr noch: Aus einem besonderen Grund liegt der Verdacht nah, dass sogar eine Passage im Gerichtsprotokoll zum 18.4.2018 mit dem Jugendamt Bonn abgestimmt (!) worden war.

 

 

Das Jugendamt Bonn, Frau Molitor, hatte in ihrem "Bericht" eine faustdicke Unwahrheit, sprich Lüge der Mutter als ... Fakt des Jugendamtes Bonn ausgegeben (Kind teilte dem Gericht mit, es wolle zurück zum Vater - und sei anschließend "in der Schule weinend zusammengebrochen").

Im Termin am 18.4.2018 wurde dann deutlich, dass beide logen: Jugendamt und Mutter.

Hier entscheidend: Dem Jugendamt Bonn war deshalb die Formulierung im Gerichts-Protokoll wichtig. Das Jugendamt hatte das Gerichts-Protokoll nachweislich Tage - vor dem Vater. Das ist kein Beweis einer Absprache von Richterin Yvonne Erbers mit einer Angestellten des Jugendamtes Bonn, aber ein deutlicher Hinweis.

 

Meinend: Eine Unabhängigkeit der "unabhängigen" Verfahrens-Beistände ist im Ansatz nicht erkennbar. Weder der Berater, sprich Verfahrens-Beistand und Jugendamt untereinander, noch in der Interaktion mit dem Gericht.

 

Unvergessen auch der kurze Moment ein Jahr zuvor, am 13.3.2017, als nach einer Befragung des Kindes in Bonn der Verfahrens-Beistand vor dem Gerichtssaal 2.13 dem 30 Jahre jüngeren Vertreter des Jugendamtes väterlich zur Seite trat und - gefühlt - den Arm auf die Schulter legte, und was ins Ohr flüsterte ...

Der Mitarbeiter des Jugendamtes ... zögerte, zögerte … und nickte dann...

So schnell, so einfach - geht das!

Dauert weniger - als eine Minute.

Vor allem: So einfach geht das außerhalb des Gerichts-Termins!

In dem Termin wurde dem Kind eine Begabungs-gerechte Schule verweigert - und die Amputation eines Elters fortgesetzt. 

 

Mehr noch: Für Kinder-Unternehmer Schroeder und Jugendamt Bonn kann auch für zwei Jahre davor, für den 17.11.2015 bewiesen werden, dass sie außerhalb, sprich vor dem Gerichtstermin erst ihre Haltung abstimmten und danach Richter Büter bereits vor dem Termin über die gemeinsame Haltung unterrichteten.

 

Meinend:

Unmittelbarkeit des Verfahrens, also Grundlage des Rechtsstaates überhaupt? Farce!

Unabhängigkeit eines "unabhängigen" Verfahrensbeistandes, der „unabhängig“ vom Jugendamt, der „unabhängig“ vom Gericht, der offen, direkt, für alle nachvollziehbar - empfiehlt, berichtet?

Lachhaft!

 

Sie haben einen Termin am Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln?

Sie bereiten sich auf Ihren Gerichtstermin akribisch vor? 

Sie glauben, Sie hätten ein "Recht auf Beweis"

könnten also davon ausgehen, dass der Richter Ihre Unterlagen würdigt, Ihre Sach-bezogene und juristische Argumentation während des Termins würdigt,

und alle Informationen für alle nachvollziehbar sind?

Sie glauben an den Primat des Rechts?

Völlig illusorisch!

Vorher und außerhalb des Verfahrens abgestimmt: Am Telefon, auf Fluren.

 

So, wie Dr. Uwe Schmidt und Kinder-Unternehmer Schroeder im April 2017 aktenkundig bestätigen:

Auf dem Flur des OLG bei einem zufälligen Zusammentreffen "beschlossen" sie, eine Beschwerde des Vaters in Sachen Grundrechte des Kindes - nicht zuzulassen.

Grundrechte des Kindes - zwischen Tür und Angel! Einfach so: abgelehnt.

Sie haben eine Beschwerde beim OLG eingereicht? Weil ihr Kind verzweifelt ist? Weil die Zustände in Bonn unhaltbar sind?

Abgeschickt zum OLG Köln, Reichenspergerplatz, 50670 Köln?

Abgelehnt!

Auf dem Flur des OLG.

Ohne Protokoll.

Einfach so.

Man kann nur froh sein, dass sich im April 2017 Richter Dr. Uwe Schmidt und Verfahrensbeistand Schroeder auf dem Flur des Gerichtes trafen - und nicht im Schwimmbad oder in der Sauna! So hat es zumindest den Hauch von ...

Rechtsstaat?

 

 

 

Arbeit macht Arbeit. Oder auch nicht.

 

Neben der üppigen, saftigen Bezahlung bütteliger Experten gibt es einen dritten, entscheidenden Grund für rechtswidriges Zusammenspiel zwischen Richtern und "Experten":

Richter sind in der Lage, die Verantwortung, die ihnen allein obliegend, auf andere abzuwälzen:

"Der Verfahrensbeistand teilte mit, dass ..."

"Auch der Vertreter des Jugendamtes Bonn wies darauf hin, dass ..."

 

Dabei geht es weniger um ein moralisches Prinzip - Verantwortung zu teilen.

Angesichts der Tatsache, dass auch am Amtsgericht Bonn oder OLG Köln Kindern und Eltern zentralste Grundrechte in blinder Fahrlässigkeit genommen werden, muss man sich um moralische Prinzipien nun wirklich keine Gedanken mehr machen.

Hier steht etwas anderes im Vordergrund: Arbeits-Erleichterung.

Besser formuliert: Arbeits-Vermeidung.

Und: Unangreifbarkeit.

 

Dieser Seite liegt eine eidesstattliche Versicherung über "Fakten-freies Verfahren" am Amtsgericht Bonn bei.

Darin wird darauf hingewiesen, dass der zuständige Familien-Richter Büter nicht einmal die Grund-Fakten des Verfahren kannte - meinend:

Seinen Job nicht machte: Lesen.

Mehr noch: Richter Büter teilte dem Vater schriftlich mit, dass er als Richter gut 20 Schriftsätze nicht bearbeitet, weil er entgegen BVerfG und BGH und § 23 FamFG meinte, diese hätten vom Bürger noch einmal unterschrieben und auf spezifische Aktenzeichen begrenzt sein müssen.

Fehlende Berücksichtigung, vielleicht fehlendes Wissen also nicht nur bei Grund(!)Rechten, sondern auch bei Grund(!)Fakten eines konkreten Falls sind für einen Familien-Richter ein Grund, sich selbst nicht erst weiter einarbeiten zu müssen.

 

Der deutliche Beweis dafür ist die Tatsache, dass Beschlüsse kaum, eigentlich überhaupt keinen Bezug auf Schriftsätze, Beweisvorträge oder anderes nehmen - sondern nur auf den mündlichen Verlauf einer Sitzung.

 

Oder - wie es Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichts in Karlsruhe formuliert: "Der Bundesgerichtshof entscheidet in Strafsachen als letzte Instanz allein auf Grundlage der Akten. In 90 Prozent der Fälle aber ohne deren Lektüre." (in: Die Zeit, 9.6.2015)

(https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-06/bundesgerichtshof-justiz-fischer-im-recht/komplettansicht).

Wenn beim - von der Presse belauerten - Bundesgerichtshof 90 Prozent der Akten nicht gelesen werden, kann man beim Amtsgericht von weit mehr nicht gelesenen Akten ausgehen!

Fischer noch deutlicher: "Wer jemals dabei war, weiß, wie es (am BGH) geht: Um 9 Uhr morgens beginnt die Beratung, und um 17 Uhr endet sie. 15 Sachen werden vorgetragen und "einstimmig" entschieden. Spätestens ab 13.00 Uhr sind alle müde, erschöpft, unaufmerksam. Kein menschlicher Mensch kann sich um 15.30 Uhr noch merken, ob die Subsumtion im Fall 43 der Anklageschrift richtig und die Beweiswürdigung im Fall 27 überzeugend oder lückenhaft war. (...)

Was würden Sie davon halten, wenn (...) über Ihr Sorgerecht an Ihren Kindern von Menschen getroffen würden, die niemals auch nur eine Zeile der Arbeit oder der Sachakte oder Ihrer Schriftstücke gelesen haben? Was würden Sie sagen, wenn über Ihre Klagen Richter entschieden, die weder Sie selbst gehört noch auch nur von Ihren Schriftsätzen jemals Kenntnis genommen haben, sondern sich deren Inhalt von Dritten "kurz zusammenfassen" ließen?" (ebenda)

 

Tja, was würden Sie davon halten, wenn am Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln Ihren Kindern Vater oder Mutter genommen werden: ohne Kenntnis der Fakten und Akten, nur auf Grund von Hörensagen von Verfahrens-Beistand und Jugendamt?

 

Bedeutend:

250 Fälle hat ein Familien-Richter in seiner Verantwortung - gleichzeitig. So eine Schätzung.

Der Familien-Richter bekommt wenige Tage vor dem Termin die Akten ...

... liest sie aber nicht, oder kaum ...

... sondern ruft vielleicht kurz den Verfahrensbeistand oder das Jugendamt an,

... oder auch nicht ...

... und geht so in den Termin. Dort ...

... führt er während des Termins Protokoll ...

... vor allem über die Stellungnahmen des Kinder-Unternehmers und des Jugendamtes Bonn ...

... die ja, oh Wunder, verdeckt abgestimmt sind, tendenziell praktisch immer übereinstimmen und ihm vorher schon bekannten waren,

... reichert das Ganze eventuell mit einigen "passenden" Formulierungen über den Verlauf der Sitzung an...

("Das Verhalten der Mutter/des Vaters im Termin machte deutlich ....") ...

... lässt, ups, Unpassendes weg ...

("Was nicht passt, wird passend gemacht ...") ...

... fügt noch juristische Versatzstücke an, die er schon seit Jahren aus anderen Terminen kopiert ("Nach § 1672 ...") -

und schon ist der Beschluss fertig.

Kind weg!

Beziehungsweise: Vater oder Mutter: weg!

Grundrechte: weg!

Psyche: weg!

Fertig!

 

Fast!

Geld weg: Rechnung an den engagierten Elter!

Und Kind demnächst in der Psychiatrie. Vater vor dem Baum. Mutter vor dem Medikamentenschrank!

Und Fakten - in den Akten!

 

Finanziell abhängige Kinder-Unternehmer, Jugendamts-Frauen und unbelesene Richter sind damit ein wesentliches Element bürokratischen Kindes-Missbrauchs.

Sie sind sogar konstitutives Element bürokratischen Kindes-Missbrauchs.

Kontrollmechanismen, die der Gesetzgeber bewusst geschaffen hat, um eine solide Basis für Kinder- und Familien-orientierte Beschlüsse zu schaffen, um Richter zu entlasten oder z.B. Haus- oder Familientermine vor Ort durchzuführen, werden durch Gewinn-Streben der Kinder-Unternehmer einerseits und selbst-gewollte Unwissenheit der Richter andererseits unterminiert.

 

Ein Richter, der Telefonate mit dem "Anwalt des Kindes" oder Jugendamt führt, um seine Entscheidung vorzubereiten, macht sich sowohl der Parteilichkeit mit dem "Anwalt des Kindes" wie des Verdachts der Unfähigkeit verdächtig.

 

Statt einer Stellungnahme des Jugendamtes Bonn und einer weiteren Stellungnahme eines kommerziellen Kinder-Unternehmers und eines Beschlusses des Richters hätte es eigentlich nur eines Schreibens bedurft:

"Der Antrag des Elters zur Abänderung des Gerichts-Beschlusses vom ... wird abgelehnt. Richter, Beistand und Jugendamt sind sich einig. Begründung: Egal."

Wie im Karneval: Das Dreigestirn Prinz, Jungfrau und Bauer winkt gemeinsam.

Und den Beschluss hätte man schon vor – oder auch ohne Gerichtstermin verfassen können. Formblatt hätte gereicht.

 

 

 

 

Um fair zu sein

 

Um fair zu sein: Der Abschnitt ist nicht fair. Es werden Erfahrungen durch Gerichte, Verfahren-Beistände, Jugendamtinnen und andere wiedergeben.

Erfahrungen sind immer zweischneidig.

Positiv wie negativ.

Der Begriff des "kommerziellen Kinder-Unternehmers" ist despektierlich, soll hier allgemein und übergreifend verwandt werden und trifft nicht alle Umgangs- oder Verfahrens-Beistände korrekt.

Es gibt sicherlich überall wirklich positiv für Kinder und Familien intendierte Helfer - und einige davon sind im Bereich "Dank" aufgeführt.

Auch darf man eigene Erwartungen an jene, die eine "Lösung" finden sollen, nicht überbewerten.

So hat gerade Verfahrens-Beistand Schroeder dem Amtsgericht Bonn, Richter Büter, mit Stellungnahme vom 17.11.2015 und dann dem OLG Köln, Dr. Uwe Schmidt mit Stellungnahme vom 11.3.2016 zentrale Erkenntnisse und Grundlagen mitgeteilt - die hier bei "Zentrale Schreiben" und "Zentrale Zitate" aufgeführt sind.

Großer Dank gebührt ihm auch, weil er engagiert und auf eigene Zeitkosten das Kind einmal zusätzlich beim Vater und auch bei der Mutter besucht hatte.

 

Nachdem das Amts- und OLG-Gericht Bonn/Köln ihm jedoch nicht folgte, dem Kind sofort und vollständig beide Eltern zurück zu geben, schwenkte er zugunsten der Amputation eines Elters um -

und überließ letztlich das bereits traumatisierte Kind seinem Schicksal.

 

Wie, das Kind erklärte 2017 und 2018 dutzendfach offiziell und zu Protokoll bei Gericht, Jugendamt, Verfahres-Beistand, Vater, dass es zurück zum Vater will?

Da sei es beeinflußt gewesen - und habe gelogen.

Wie, das Kind erklärt, es will bei der Mutter in der Kellerwohnung bleiben?

Ja, da sei es "glaubwürdig" und ehrlich.

Solche unglaublichen Logik-Knoten schaffen Verfahensbeistände und Richterinnen, wie Frau Erbers, ohne mit der Wimper zu zucken.

 

Es ist unglaublich, was "Experten" auftischen!

Und was Volljuristen und Richter sich vorkauen lassen! Und mit welcher Einfaltheit sie Kindern Grundrechte aberkennen!

 

Weinanfälle? Menschenrechte? Begrenzung staatliche Willkür durch Art. 6.3?

Interessiert nicht!

Vater - weg!

Begabung - weg!

Kind - bei boykottiver Mutter!

Fall erledigt!

 

Wie?

Der Vater schreibt dem Verfahrensbeistand noch eine Mail - zu Folgen beim Kind?

"Bin nicht mehr zuständig!"

 

Zack - das war´s!

Komm selbst mit deinen lebenslangen Folgen zurecht, du Kindskopf!

"Bin nicht mehr zuständig!"

 

Doch, halt Stopp: 550 Euro! 

 

Die Formulierung der "kommerziellen Kinder-Unternehmer" macht also die negative Seite "unabhängiger Experten" in Familien-Verfahren deutlich.

Grund(!)Rechte des Kindes?

Grund(!)Rechte des Kindes auf seine und beide Eltern – wie es die Verfassung vorschreibt?

Grund(!)Fakten des Verfahrens?

Stattdessen kleine Briefchen in schein-objektivierter Sprache.

Grund(!)Rechte?

Verantwortung?

550 Euro!

 

 

 

Wenn Freunde beraten und verraten

 

Der Gesetzgeber schuf die Institution des Verfahrens-Beistandes als "Anwalt des Kindes" - meinend: Die Eltern haben einen Anwalt. Und wer ist der Anwalt des Kindes? Das soll der Verfahrens-Beistand - kommerzielle Kinderbeistand - sein.

 

Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren einzubringen. Er hat bei seiner Stellungnahme sowohl das subjektive Interesse des Kindes (Wille des Kindes) als auch das objektive Interesse des Kindes (Wohl des Kindes) einzubeziehen - vor allelm, da Kindeswille nicht immer Kindeswohl ist.

Er ist damit - Partei!

Wie Mutter oder Vater.

Partei oder Anwalt des Kindes zwar - aber Partei. Also - der heiligen Lehre nach. Wie wir oben gesehen haben: Oft in erster Linie Partei und Anwalt seiner Interessen.

Und auch seine Interessen bestehen in der Regel nicht allein im Geld ... sondern auch in der Arbeits-Erleichterung, sprich: Arbeits-Vermeidung!

Und Konflikte - machen Arbeit, schaffen Rechtfertigungs-Druck.

Da stimmt man sich gern vorher ab: Hier ein Telefonat, dort eine kurze Mail, und auf dem Flur ein freudiges "Guten Tag, Herr Richter. Gut sehen Sie heute aus! Kurz zum Fall ..."

 

Konflikte schaffen Arbeit ...

Und wer will schon verfassungsrechtliche Abhandlungen: Ob der Kindeswille dem Kindeswohl entspricht - vor dem Hintergrund der wichtigen BGH-Entscheidung vom 1.2.2017, im Verhältnis zu GG Art. 4.

Konflikte schaffen Arbeit.

Da stimmt man sich doch vorher lieber ein bisschen ab!

 

Es wäre eine kleine wissenschaftliche Studie wert, wie viele der Entscheidungen am Familiengericht Bonn/Köln zwischen Richter, Jugendamtinnen, Verfahrens-Beistand und ggf. Gutachter einmütig sind. 95 Prozent?

Noch einmal: Verfahrensbeistände sind Partei! Die der 550 Euro, der Bequemlichkeit und vielleicht nicht Kindes.

 

Die Tatsache, dass Verfahrensbeistand Schroeder am 17.11.2015 Richter Büter (im Telefonat außerhalb jeglichen Verfahrens!) die "gemeinsame Haltung" von Jugendamt und ihm mitteilt,

er also seine Partei-Haltung mit dem "neutralen" Jugendamt Bonn abstimmte,

und auch das Jugendamt Bonn seine Haltung mit einer Partei "abstimmt",

und sich dann auch noch Richter Büter sich am Telefon mit einer Partei verbinden lässt,

und sich dann auch noch die "abgestimmte" Haltung zwischen einer Partei und dem "neutralen" Jugendamt Bonn referieren lässt -

und alle Beteiligten dieses wie selbstverständlich außerhalb des Verfahrens, verdeckt vor Kind und Eltern und Rechtsstaat durchführen -

und sich das dann auch noch von (Bonn-Köln: einem) Elter bezahlen lassen,

ist atemberaubend.

 

Von ähnlicher Qualität, dass Verfahrens-Beistand Schroeder am 18.4.2018 Richterin Erbers  die Stellungnahme des Jugendamtes Bonn überreicht ...

 

Noch einmal:

Undokumentierte Kontakte des Richters mit einer Partei wie "Abstimmungen" des Jugendamtes Bonn mit einzelnen Parteien  (dazu kommen wir noch!) oder unter Beteiligung des Verfahrensbeistandes - unterminieren den Rechtsstatus des Richters, der Beteiligten und damit des gesamten Verfahrens.

Undokumentierte Kontakte zwischen Richter und Beratern - können in Bonn-Köln nachgewiesen werden - und scheinen gang und gäbe zu sein!

Undokumentierte Kontakte außerhalb der Verfahren begründen Schadensersatz gegen Beteiligte!

Undokumentierte Kontakte außerhalb der Verfahren führen die gesamten Verfahren ad absurdum -

und das in Menschenrechts-Fragen lebenslang traumatisierter Kinder und Opfer, von denen einige (Kinder oder Eltern) den bürokratischen Missbrauch (durch Flucht in Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder Selbstmord) nicht überleben!

Als wäre Deutschland eine Bananen-Republik - oder Diktatur! 

 

 

Kommerzielle Kinder-Unternehmer haben nicht den Job der Richter zu machen!

Richter haben den Job der Richter zu machen!

 

Noch etwas, was durchaus entscheidend ist:

Berater sind nicht bestimmt, Entscheidungen zu empfehlen.

Die letztliche Entscheidung ist eine juristische Entscheidung - und wie man hört, gibt es Menschen, die dafür Jura studiert haben: Und etwas über Grund(!)Rechte, Familien-Recht und anderes gelernt haben (sollen).

Die Entscheidung ist ausschließlich Aufgabe des Richters.

Ihm obliegt die juristische Würdigung - und entscheidende Abwägung.

 

Der Berater ist nur Berater in seinem Feld.

Er beobachtet - und teilt mit.

Oder würden Sie einem DiplPsych. entscheiden lassen, ob Ihnen ein Zahn gezogen oder am Auto die Wasserpumpe ersetzt wird?

 

Ein Richter, der wie Richterin Erhart beim Amtsgericht Bonn 2013 einen Psych.-Gutachter auffordert, dieser möge mitteilen, ob das Gericht das Aufenthalt-Bestimmungsrecht des Kindes ändern soll, kennt weder die Aufgaben von Gutachtern oder Beratern, noch offensichtlich den eigenen Job!

 

Dieser Punkt ist vor allem auch deshalb wichtig, weil die Staats-Beteiligten dem Fehler unterliegen, sie müssten im Gerichtsverfahren eine Entscheidung fällen.

Das ist vielfach falsch!

Denn viele Kinder, Familien und Eltern brauchen zunächst Hilfen! Sie brauchen - Zwischenschritte! Sie brauchen Prozesse - in einer für alle traumatischen Situation. 

Gerade deshalb sind ja die Jugendamtinnen beteiligt - in Bonn der "Fachbereit Familie und Erziehung". Um Kindern und Eltern die Hilfen zuteil werden zu lassen, auf die sie - siehe Grundrechte - ein Anrecht haben: Grund(!)Hilfen!

Auch aus diesem Grunde sollten Kinder-Unternehmer und Jugendamtinnen Richtern keine Entscheidungen anempfehlen. Wenn - dann haben Richter Grundrechts-Entscheidungen zu fällen, und nicht irgendein DiplPsych!

Und wenn - dann sollten es zunächst Hilfen, Prozesse, Aufforderungen, Prüfungen, Zwischenschritte sein.

 

 

 

Reform

 

Und was sind nun positive Umgangs- und Verfahrens-Beistände?

- Unbedingte Konzentrierung auf die Grundrechte des Kindes,

- insbesondere das Grundrecht des Kindes auf Erziehung durch beide ElterN

- insbesondere das Grundrecht des Kindes, dass der Staat nur bei "Verwahrlosung" oder vergleichbaren Schweren Eingriffsbefugnis hat

- insbesondere Konzentration auf Grundhilfen, die Kind, Kinder, Eltern, Familie benötigen. Denn ein Beschluss kann und darf nur in den seltensten Fällen "das Ende" bedeuten.

 

Da jedes Kind ein Grundrecht auf Erziehung durch seine und beide Eltern hat (GG Art. 6.2),

wird sich die übliche Bandbreite des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei 50 Prozent oder zwischen 40 bis 60 Prozent bewegen.

Hier wird es ggf. Berater bedürfen - ob das Schwergewicht des Kindes beim Vater oder bei der Mutter liegen soll.

 

Ansonsten haben Berater den Mund zu halten - es sei denn, es werden gravierende Fälle von "Verwahrlosung" oder "Gefährdung" detektiert:

"Da ich keine gravierende Verletzung elementarer Grundrechte des Kindes bei Elter A oder Elter B feststellen konnte ... steht einem Aufenthalt zu mindest 40 Prozent bei jedem der Eltern außer Frage.

Bei der zweiten Frage, ob dieser Mindest-Aufenthalt bei einem Elter auf bis zu 60 Prozent erweitert werden soll, weise ich positiv darauf hin, dass...

Kritisch merke ich an, dass ..."

 

Gute Berater erkennt man im Übrigen auch daran,

- dass sie sich strikt an genannten Grundrechten der Kinder orientieren,

- und zwar das Grundrecht auf beide Eltern und Eingriffsschwelle des Staates;

- dass sie sich Situationen vor Ort anschauen, notfalls mehrfach,

- dass sie Gespräche mit weiteren Personen führen (Lehrer, Freunde)

- dass sie Positives wie Negatives aufführen,

- dass sie unabhängige Stellungnahme abgeben,

- dass sie fähig und bereit zum Widerspruch sind,

- dass sie gegen einen Richter, gegen das Jugendamt oder andere für die Rechte des Kindes streiten.

 

Elemente einer Reform sollten sein:

- Berater werden nicht vom Richter, sondern vom Gericht bestimmt. Dadurch wird die Abhängigkeit von einem Richter verringert.

- Interessierte können sich bewerben und kommen in einen Pool, aus dem heraus sie nach dem Zufalls-Prinzip gezogen werden.

- In dem Pool wird auf eine angemessene Verteilung von Väter-, Mütter-, Familien-, Kinderverbänden geachtet.

- Bewerben können sich auch Freiwillige, Rentner, Juristen...

- Man kann auch so verfahren, dass der Name des Beraters dem Richter nicht mitgeteilt wird...

- Berater werden nach einem Termin ausgetauscht. Auch das - stärkt in jedem Fall die Unabhängigkeit.

 

 

Berater - oder Täter?

 

Solange

- die Grundrechte des Kindes auf Erziehung durch seine und beide Eltern unwichtig sind, und

- solange kommerzielle Kinder-Unternehmer mitmischen, die von Richtern abhängig sind und gemeinssame Sache mit ihnen machen,

solange wird es dieses Problem geben.

 

Aber: Jeder Fall ist anders und muss eigens betrachtet werden.

Doch für viele Kinder - ist es dann zu spät.

Und ihnen ist es gleich, ob sie nur von einem Richter oder mehreren Personen bürokratisch missbraucht werden.

Kinder lieben von Natur aus beide Eltern.

Aber solange Erwachsene ihr Geld damit verdienen, indem sie empfehlen, dem Kind solle ein Elter amputiert werden, solange wird es Berater als Täter geben.

Und solange bedarf es eines § 235 StGB - der Kindesentzug unter Strafe stellt. Dass der § 235 StGB bisher nicht angewandt wird, ändert dran nichts!

Im Gegenteil: Dass der § 235 StGB bisher nicht angewandt wird, belegt, dass Richter und Helfer sich über das Gesetz stellen.

Was für die Kinder schlicht den nächsten bürokratischen Missbrauch bedeutet.

 

Der frühere Bürgermeister von Berlin-Neukölln Heinz Buschkowsky in dem Film "Mit Kindern Kasse machen":

"Wir reden über eine Industrie. Wir reden über Milliarden, die der Staat ausreicht, ohne jede faktische Kontrolle auf Treu und Glauben."

Buschkowski schätzte den jährlichen Umsatz der Kinder-Industrie auf gut 50 Milliarden Euro – jährlich.

 

Und Berater, die sich nicht auf simple Grundrechte konzentrieren, sondern von ihrer sophistischen Beratung leben, sind ein wesentlicher Teil davon.

Opfer: Zerstörte Kinder, amputierte Eltern.

Wo Opfer - da Täter.

(Verwandte Themen: Die Verfahrenspflegerin, die plötzlich ihre Meinung änderte / Gesetzliche Bestimmungen zu Beiständen. Konkrete Grund, warum G.J. gefeuert werden sollte. Berichte als Belege)

 Bildergebnis für Lithografie

A. Paul Weber: Das Begräbnis

 

 

Datum: 9.6.2018

Kind dumm verkaufen

Kommerzielle Kinder-Unternehmer, Jugendamt, Richter

 

Fast jedes Kind hat besondere Veranlagungen, besondere Interessen, die es zu entdecken und zu fördern gilt:

Programmieren, Sport, Astrophysik, Musik, Geschichte, Künstlerisches, Sprachen oder anderes.

 

Interessen und Begabungen sind ständige Aufgabe der ElterN - und entspringen den Grund(!)Rechten des Kindes aus Grundgesetz

- Artikel 2 - Recht auf freie Entfaltung; und

- Artikel 3 - Niemand, auch Begabte nicht, dürfen benachteiligt werden; und

- Artikel 6.2 - Erziehung sind Recht und Pflicht der ElterN.

 

Das Kind hier ... hat ein absolutes Gehör, begann früh Instrumente zu spielen, besuchte zahlreiche Kammerkonzerte. Musik - war ihr Leben! Ihr Lieblingskomponist: Beethoven, daneben Schumann, Bartok ...

Musik als Begeisterung und Begabung.

 

2014 zerschlug das Amtsgericht Bonn die Familie. Das Kind kam zur Mutter, die als Erstes begann, dem Kind die Vater-geförderte Begabung ... auszudünnen.

Als erstes Verbot die Mutter dem Kind das Üben eines der Instrumente.

Nachdem das nicht half, machte die Mutter dem Kind das Instrument - kaputt.

Den Unterricht des zweiten Instruments - stellte die Mutter komplett ein.

Das dritte Instrument - läuft derzeit (Juni 2018) noch.

 

Während andere Eltern bestrebt sind, eine einmal festgestellte Begabung weiter zu fördern, war hier das Gegenteil festzustellen.

Das galt auch bei der anstehenden Frage der weiterführenden Schule. Der Vater hatte sich nahezu alle Bonner Gymnasien angeschaut. Der Mutter reichte es, die mehr oder wenige "nächste" Schule ins Auge zu fassen.

Da das Amtsgericht Bonn, Abteilung 410, die Familie und damit auch Familien-Strukturen zerstört hatte, musste über die Schulfrage bei Gericht entschieden werden.

Kommerzielle Kinder-Unternehmer, die für wohlfeile Worte 550 E bekommen, sind dazu gern bereit. Und auch das Jugendamt Bonn - weiß Weises beizutragen.

Oder etwa nicht?

 

Ergebnis vom Lied:

Keiner der Beteiligten hatte sich so sehr mit der Schulfrage auseinander gesetzt - wie der Vater. Angebotsprofile der Schulen, Begabungsprofil des Kindes ...

Ein umfangreicher Bericht und  Antrag vom 11.8.2016.

Ergebnis: Um die Interessen und Begabungen des Kindes zu fördern, kommen nur zwei Schulen in Betracht.

 

Der Mutter schien allein wichtig - die vom Vater geförderte Begabung auszubremsen.

Also organisierte sie, bevor das Kind bei Gericht dazu befragt wurde, den Besuch der "neuen, besten Freundin".

DIE wollte, welch Zufall, zu der von der Mutter gewollten mittelmäßigen Schule.

 

Der Termin am 13.3.2017, Richter Büter, lief dann so ab, dass der gut 40jährige Richter, der gut 60jährige Kinder-Berater Schroeder und der gut 30jährige Vertreter des Jugendamtes Bonn die komplexe Sachentscheidung - auf das 9jährige Kind übertrugen.

 

DAS befragt wollte nun nirgends anders hin als die plötzlich von der Mutter aus dem Hut gezauberte "beste Freundin" - zu der mittelmäßigen Schule.

 

End vom Lied: Die plötzlich aufgepoppte "beste Freundin" kam in eine andere Klasse, und wurde auch ansonsten nie wieder gesehen.

Das Kind aber - steckt jetzt weiter an der Schule fest.

Während an einer Nachbarschule acht (!) Orchester sind, die die Interessen des Kindes aufnehmen könnten, ist an der mittelmäßigen Schule - nur eines.

Die Mutter aber ermöglicht dem Kind noch nicht einmal, darin mitzuspielen.

 

Als am 18.4.2018 ein erneuter Termin beim Amtsgericht Bonn dazu stattfand, teilte der kommerzielle Kinder-Unternehmer Schroeder mit: Das Kind habe an der Schule gute Noten. Deshalb solle man es da "erst mal" belassen.

Klar: Ist ein Kind mit einem IQ um 130 unterfordert - hat es gute Noten.

 

Es ist schlicht fahrlässig, was hier mit den Kindern geschieht.

Absolutes Gehör? Musikalisch hochbegabt?

Förderung der Interessen und Begabungen? Völlig unwichtig!

 

Den Antrag des leiblichen Vaters, dem Kind einen frühzeitigen Schulbesuch in den USA oder Großbritannien zu besuchen, wischte Richterin Erbers mit der Bemerkung weg, das machten andere Kinder erst später.

Klar - Sprachen lernt man um so besser, je älter man ist!?

Unglaublich, was hier geboten wird!

Dem Kind - auch die Chance genommen. In 1 Minute.

Schriftsätze des Vater? Mülleimer!

 

Eine berufliche Perspektive, oder zumindest gezielte Förderung der Persönlichkeit, der Interessen und Begabungen des Kindes:

Gezielt und systematisch ausgebremst.

Der Mutter war wichtig, genau dieses Pfund, das der Vater einbrachte, auszubremsen.

Kommerzieller Kinder-Unternehmer Schroeder, Jugendamt Bonn und Richter Büter (und Erbers) machen das "erst einmal": "Dann kann man ja immer noch weitersehen."

 

Weitere Begabten-Förderung: Komplett ausgeschlossen.

Opfer: Das Kind.

Kommerzieller Kinder-Unternehmer Schroeder: 550 Euro.

Gericht, Richter Jan Hendrik Büter und Frau Erbers: Legen gut 1000 Euro Kosten nicht der boykottiven Mutter, nicht den Eltern, sondern erneut allein dem Vater auf.

Hilfen, wie die vom Vater seit Jahren beantragte Erziehungsberatung beider Eltern, lehnten die Frau Mutter, Frau Richterin Erbers, Frau Molitor vom Jugendamt Bonn ab.

Opfer: Das Kind.

Wo Opfer, da Täter.

Die Verantwortlichen machten - Pfingstferien.

 

 

 

Zurückbeißen!

 

OLG Köln: Frau Umgangspflegerin ermöglicht nicht Umgang, weil Frau Mutter das nicht wollte.

Vater verklagt Umgangspflegerin:

Lese hier!

*

Das Amtsgericht Köln verklagt Umgangspflegerin. Sie hatte "ihre" Umgänge mit Vater und Kind falsch abgerechnent.

Unter anderem lud sie zu der für das Kind und amputierten Elter gleich mehrere Kinder in Indoorhallen ein.

Zurückgebissen!

Lese hier!

Und hier!

 

Anmerkung am Rande:

Es reicht nicht, solche halb-Kriminellen einfach von irgendwelchen Richter-Listen zu streichen!

Im Zweifel müssen die gesamten Sorgerechtsverfahren neu aufgerollt werden - damit die Kinder zu ihren Grundrechten kommen!

Zudem sind die Kosten - den ElterN! - zu erstatten.

Und Strafanträge zu erstatten!

Schadensersatz!

Solche halb-Kriminellen Kommerzielle müssen endlich aus den Gerichten verschwinden.

 

 

 

 

 

A. Paul Weber
“Bei der Wahrsagerin” [With the Fortune-teller], 1956

Lithographie A. Paul Weber

So arbeiten viele Kinder-Unternehmer:

"Aus meiner  unabhängigen fachlichen Sicht teile ich mit - das Kind braucht mich. Kontonummer anbei!"

 

 

 

 

Bonn:

Erfahrungen mit Umgangspfleger Jung 

Untergang durch Umgang

 

In Bonn ruft der kommerzielle Kinder-Unternehmer und Umgangspfleger Gerd Jung z.T. gemischte Gefühle hervor.

 

Auf seiner Homepage wirbt er mit "Rechtsanwalt und Mediator".

Nun, um sich Rechtsanwalt zu nennen, braucht man ein Studium. Klar.

 

Aber Mediator?

Selbst Kinder in Grundschulen können sich als Mediatoren bezeichnen.

Hier aber verstörend:

Herr Jung hatte eine "Fortbildung" als Mediator für Unternehmen - mit Familien hatte das rein nichts zu tun.

"Rechtsanwalt und Mediator, Verfahrensbeistand und Verfahrenspfleger - Familien- und Erbrecht" prangt nun dort.

 

Eltern sind Umgangspflegern gegenüber am Anfang nahezu unterwürfig - ahnen sie doch, wie viel Verantwortung Richter zur Arbeitserleichterung auf sie abladen - siehe oben!

Da ist es schon mehr als bemerkenswert, wenn ein Vater eines Mädchens bereits nach dem zweiten Umgang Herrn Jung per Mail auffordert, Herr Jung möge doch bitte mehr Abstand zu dem Mädchen einhalten!

 

Nicht nur das war auffällig.

Herr Jung bestand darauf, dass er allein mit dem Mädchen im Auto fahre, der Vater nicht dabei sein dürfe, und er, Herr Jung, allein das Mädchen zurückbringe, und der Vater nicht dabei sein dürfe.

 

Mehr noch:

So traf sich Herr Gerd Jung nach diesen seltsamen Terminen ("Kind trifft Herrn Jung, und danach den Vater, und dann wieder Herrn Jung") regelmässig auch noch mit der Mutter: z.B. bei der Mutter daheim.

 

Damit geriet der Umgangskontakt des Kindes mit seinem Vater völlig aus den Fugen:

Das Kind trifft erst Herrn Jung, dann den Vater, dann Herrn Jung, und dann Herrn Jung bei der Mutter.  

 

Diese seltsamen Termine bestätigte er gegenüber dem Gericht erst, nachdem sie durch Zeugen und Beweise ruchbar wurden.

 

Auch steckte er (Aussage eines Zeugen) dem Kind - der Vater bekam es nicht mit - Süssigkeiten zu.

Gerichts-bestellter Umgangspfleger steckt dem Mädchen Süssikeiten zu? Warum das?

 

Herr Jung selbst dagegen versuchte dem Vater schmieriges Verhalten anzudichten.

Thema "Kleidertausch".

Er berichtete in zweideutiger Art dem OLG Köln, und später auch in einem - ups: privaten Treffen der Mutter, der Vater habe während des Umgangs sein Kind aufgefordert, sich "in der Garage" aus- und ein Kleid anzuziehen.

Was Herr Jung aber verschwieg war:

Das Kind hatte von der Mutter eine viel zu warme Hose angezogen bekommen. Und: Es waren 35 Grad im Schatten. Die Lokalzeitung (General-Anzeiger) berichtete von tropischen Temperaturen!

 

Berichte, die Gerd Jung dem Gericht schickte, mussten vom Vater ständig und seitensweise korrigiert bzw. richtiggestellt werden.

 

Umgänge in Begleitung von Herrn Jung fanden letztlich nur noch statt, indem der Vater zu diesen Umgängen regelmässig eigene Zeugen aufbieten musste, die die Umgänge in Anwesenheit von Herrn Jung gegenüber dem OLG Köln unabhängig kommentierten.

 

Die Situation wurde mit der Zeit immer unerträglicher.

Beim OLG Köln gab es dann - 2014 - eigens einen Gerichts-Termin, um allein das Verhalten von Herrn Jung gegenüber dem von ihm sehr auffällig betreuten Kind zu regeln.

 

Dann jedoch schlug das Schicksal brutal zu:

Auf die Frage des Richters an das Kind, ob denn der Herr Jung künftig bei den Umgängen noch dabei sein solle, antwortete das Kind fröhlich und ungezwungen, Zitat:

Der Herr Jung sei immer so lustig. Daher solle er bleiben.

"Der ist immer so lustig"?

Wie kam das Kind zu so einer abstrusen Formulierung? Lustig? Gerd Jung sagte beim Umgang NIE ein Wort? Im Gegenteil - er schlief sogar teilweise bei Umgängen.

Lustig? Gerd Jung? Immer?

Was war da los?

Klar: Süssigkeiten, eigene Treffen mit Kind und Mutter (wenn es um den Umgang mit dem Vater ging!), Witzchen machen:

So hätte jedes Kind geantwortet!

Das OLG Köln, Vorsitz Dr. Uwe Schmidt, notierte im Beschluss: Man verstehe die Äusserungen des Kindes nicht, und werde dem später noch mal nachgehen: Wozu es natürlich nie kam.

 

Aber, das Verhalten des Herrn Jung führte dann dazu, bitte festhalten, dass das kluge OLG-Köln mit seinem Vorsitzenden Richter Dr. Uwe Schmidt, in seiner großer "Kinder-Versteh-Kompetenz" schlussfolgerte:

Offensichtlich wolle das Kind "Schutz".

 

Anstatt also Kind und Vater nach Monaten der Amputation wieder zusammen zu bringen, was Aufgabe von Herrn Jung gewesen wäre,

und allenfalls zu prüfen,

ob nach GG Art. 6.3 Grundrechts-gefährdende Umstände überhaupt erahnbar wären (natürlich nicht!),

drängte sich Herr Jung gerichts- und aktenfest dokumentiert vollends zwischen Kind und Vater, 

was Richter Dr. Uwe Schmidt nach dem "Lustigkeits-Prinzip" verfestigte.

 

Die Situation spitzte sich dann aber auch für das OLG Köln immer mehr zu - vor allem, als dann ausgerechnet Herr Jung in seiner "medizinischen Fachkompetenz" als "Unternehmens-Mediator" in Familien-Verfahren noch auf die gloreiche Idee kam,

den OLG-Richtern in einem triefendem Schreiben mitzuteilen, dass das Kind eine bestimmte Viruserkrankung vermutlich, festhalten!: durch Missbrauch des Vaters bekommen habe!!!

 

Da reichte es selbst und endlich auch dem OLG und Dr. Schmidt:

Einem erahnbar sofortigen Rauswurf beim OLG Köln kam Herr Jung dann rasch durch eigene Kündigung per Fax zuvor.

Nicht ohne vorher noch einmal triefend seine Gefühle für das Mädchen kundzutun:

Die Richter würden ja nur den Fall  sehen, er aber das Mädchen!

 

Da lies der so rührseelige Herr Jung dem Kind dann noch den Umgang mit dem Vater platzen.

 

Dieser Horror mit Herrn Jung - ist kaum beschreibbar und gehört mit zu dem Schlimmsten, was dieses bemerkenswerte Verfahren erlebt hat.

 

*

 

Erfahrungen mit Gerd Jung beschreibt auch ein anderer Fall.

Es ist das Verhalten von Gerd Jung in dem bundesweit bekannt gewordenen Jugendamts-Skandal um Horst Weiberg:

Herr Weiberg beklagt in einem Schreiben an die Anwaltskammer Köln die Vermischung von Interessenkonflikten von Herrn Jung:

Wir dürfen das Schreiben mit Zustimmung von Herrn Weiberg hier zur Kenntnis geben:

Horst Weiberg schaltet Anwaltskammer zu Herrn Gerd Jung ein

 

*

 

Kinder-Unternehmer sind in erster Linie Kinder-Unternehmer.

Kompetenz - muss niemand nachweisen. Behaupten reicht. Hauptsache - man ist "auf der Liste". Dann muss es schon ganz dick kommen, dass ein Kinder-Unternehmer ausgerechnet vom Richter gekündigt wird.

Aber es gibt einige, die das fast schaffen!