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In eigener Sache: 

Die Seite ist derzeit nicht komplett abrufbar.

Wir arbeiten dran, und hoffen, den alten Zustand,

vermutlich ab Winter 2019, wieder herstellen zu können.

Bis dahin bitte - Geduld!

 

Kontakt für Opfer, Betroffene und Fans

des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln, Familiensenat

bis auf Weiteres über: Kinder-Klau-Koeln-Bonn@Email.de

 

*

 

Splitter:

 

„Soweit der Kindesvater die

Verletzung wesentlicher Grundrechte des Kindes

rügt,

so gehört es zum

Schicksal aller Kinder

getrenntlebender bzw. geschiedener Eltern,

dass sie

stark beeinträchtigt

werden können ...“

OLG Köln, RichterInnen Dr. Gabriele Morawitz, Dr. Monika Horst, Herr Rößler,

16.4.2019, 27 UF 16/19, S.3

 

Dafür sind mehr als 6 Millionen Menschen in Gaskammern umgekommen?

Kinderquälen, weil es mal halt so sei?

Grundrechte - als Ramschartikel?

 

Das Kind erst SEIT dem Verfahren:

Zwangshandlungen, Weinanfälle,

Mobbing-Opfer der eigenen Mutter

 

Der Vater erst SEIT dem Verfahren:

Schwerbehindert, fast arbeitsunfähig.

 

 

Die Mutter erst SEIT dem Verfahren:

Naheliegend suizidal

 

Familienstrukturen:

Erst SEIT dem Verfahren staatlich zerstört

 

 Kinderquälen am Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln

weil es, Zitat, "Schicksal" sei?

 

Nicht die Nazis - sondern Juden waren selbst schuld am Holocaust?

Opfer sexueller Gewalt - sind selbst schuld ...?

Kinder und Eltern - sind selbst schuld ...?

 

Grundrechte gelten für nur die, die nicht Opfer sind?

Volljuristen!

 

Die Kapitulation des Rechtsstaates,

vor billigstem Ratsch und Tratsch von RichterInnen!

 

Zuständig beim OLG Köln:

RichterInnen Frau Dr. Gabriele Morawitz,

Frau Dr. Monika Horst und Herr Rößler,

 

Zuständig beim Amtsgericht Bonn: 

Richterin Frau Yvonne Erbers.

 

 Wir werden berichten!

 

***

 

Die Meldung des Jahres:

Gustl Mollath hat die Justizbehörden des Landes Bayern

auf 1,8 Mio. Euro Schadensersatz verklagt!

Richtig so!

Grund: Missachtung seiner Grund- und Menschenrechte,

schlampige Gerichtsverfahren, Gutlacher u.ä.

 

Dazu die beste Darstellung,

wie es an vielen (Familien-) Gerichten zugeht:

"Pelzig erklärt deutsche Gerichte". 7:10 Minuten.

Brutal unkomisch.

 

*

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat im Juli 2019

einen Strafantrag gegen Familienrichterin Yvonne Erbers abgelehnt:

 

Der Strafantrag beklagte die Verletzung

elementarer Grundrechte eines Kindes

nach Grundgesetz Art. 6.3 und Art. 6.2

und die Verletzung

körperlicher und seelischer Unversehrtheit

nach GG Art. 1, Art. 2.2 und Art. 19.2.

 

Staatsanwaltschaft Bonn:

Der Staatsanwaltschaft Bonn hätten nicht alle Akten vorgelegen.

Das sei aber Pflicht des Petenten!

 

Absolut Lachhaft!

Je lachhafter die Gründe, desto rheinischer der Klüngel!

Man kennt sisch, man hülft sisch.

Wir werden berichten ...

 

 

Willkommen!

 

Dieses ist nicht die Seite des Amtsgerichts Bonn.

Dieses ist die Verfassungs-Wirklichkeit.

Des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln !

Dieses ist - der Horror!
 

Grundrechte?

Unsere Grundrechte sind unantastbar!

Endlich!

 

Unantastbar?

Grundrechte?

 

Hier sehen Sie, was man mit Ihren Kindern macht.

Wie man es macht.

Hier sehen Sie, was man mit den Eltern macht.

Wer es macht:

Ob Richter, Jugendamt, andere.

 

An Recht und Gesetz gebunden?

Kinder werden missbraucht.

Nicht auf kaltem Kellerfußboden.

In wohl-temperierten Büros.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

 

Grundrecht! Auf Pflege und Erziehung durch die Eltern!

Grundrecht?

ElterN?

Lachhaft: Familien-Zerschlagung!

Grundlagen gegen Ratsch und Tratsch!

Selbst Lug und Trug!

Banales!

Statt Grundrechte! 


Grundrecht? Auf  körperliche und seelische Unversehrtheit?

Menschenwürde? Menschenrechte?

 

Erst seit der Zerstörung der Familie leidet das Kind täglichen unter Zwangshandlungen.

Das Jugendamt Bonn hält Seiten geschwärzt und geheim, die auf den psychischen Zustand der Mutter hinweisen - und Suizidalität nahelegen.

Dem Vater werden nun ebenfalls - Depressionen und Suizidalität unterstellt.

 

Vorher: Intakt.

Nun: Die gesamte Familie - zerstört.

Durch: Richter und willige Helfer!

 

Grundrecht!

Eingriff des Staates nur bei Verwahrlosung? 

Schutz vor staatlicher Willkür?

 

Wir waren - eine funktionierende Familie.

Vor - dem Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln.

Vor - "Experten".

Vor - Halbteufeln in Schwarz.

Und willigen Helfern.

 

Opfer?

Kinder!

Familien!

Sie!

 

Nicht durch Priester, Trainer, Lehrer.

Richter, Jugendamt, Berater.

Vertrauenspersonen eben.

Personen, an die Sie sich wenden.

Personen, denen Sie die Hand geben.

Personen, denen Sie vertrauen.

 

Das Kind: Missbraucht!

Tatort: Schreibtisch.

Täter: Viele.

Werkzeug: Worte.

Beute: Zeit. Kindheit.

 

Folgen: Flächenbrand.

Suizidalität, Psyche, Zwangshandlungen, Wein-Anfälle.

Vernichtung: Körperlich, finanziell, beruflich.

 

Amtsgericht Bonn.

OLG Köln.

Jugendamt.

Helfer.

Missbrauch.

Stellungnahme.

Beschluss.

Schreibtisch.

 

Sie meinen: Schlimmer könnt´s nicht sein?

Warten Sie es ab: Damit geht es erst richtig los!

 

 

***

In krakeliger Kinderschrift:

 

29. April 2018

Sehr gel  geerthe Richterin,

ich habe sowohl Papa wie auch Mama lieb

und. weis nicht wieso sie mich fragen wo il  ich

lieber sein möchte, denn ich kann das

nicht entscheiden. Ich will Papa sehen, und auch

Mama.

 

Mit freun

(Unterschrift)

 

Hilferuf und Schreiben des Kindes an Richterin Erbers, nachdem Richterin Erbers am 18.4.2018 beschloss, dem Kind weiter Grundrechte und Vater zu nehmen. 

Zudem schickte das Kind der Richterin einen Film - gut 10 Minuten: "Sehr geehrte Frau Richterin: So lebe ich bei meinem Vater".

 

Darin zeigt das Kind der Richterin, wie es beim Vater lebt:

Sie ist sichtlich stolz darauf, fühlt sich wohl beim geliebten, gewollten Vater.

Kürzlich malte es ein großes Bild: "Bester Papa der Welt."

 

Immer wieder verlangte das Kind die Rückkehr zum geliebten Vater:

- Zu Protokoll der Rechtsantragsstelle (!) des Amtsgerichts Bonn: 26.11.2017,

- Gegenüber dem Jugendamt Bonn: Mai 2017.

- Gegenüber Verfahrens-Beistand Schroeder: Mai 2017, November 2017,

- Gegenüber dem Vater, März 2017 - richtete sich die Wohnung ein.

- Gegenüber dem Jugendamt, 11.12.2018

 

Nun mit einem Schreiben an die Frau und Richterin, 29.4.2018,

die ihr Vater und Gesundung nimmt.

Mit einem Film, 29.4.2018.

Mit einem großen Bild, Juni 2018!

 

Strafvereitelung im Amt.

Durch Richter.

Rechtsbeugung:

An Fakten und Grundrechten.

 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter Kindern ein oder beide Eltern amputieren ...

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter und immer willige Helfer Kinder zwingen zu sagen,

sie hätten einen oder ihre Eltern nicht lieb.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Verbrechen an Leib und Seele.
 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

Zehntausende pro Jahr.

Größtes Staatsverbrechen seit 1945.

 

***

 

Schadensersatz

 

Oft ist zu hören, es seien endlich auch in der Bundespublik Deutschland neue Gesetze notwendig:

Kinder in den Mittelpunkt, Recht auf Erziehung durch beide Eltern.

 

Das ist Unsinn.

Die Gesetze sind mehr als eindeutig:

- Das Grundgesetz (GG) Art. 6.2 schreibt vor, dass jedes Kind ein Grundrecht auf Erziehung durch seine und beide Eltern hat.

- Art. 2 schreibt den Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,

- Art. 6.3 schreibt den Schutz vor staatlicher Willkür vor.

- Art. 19.2 erklärt alle Grundrechte für im Kern unantastbar.

 

Neue Gesetze brauchen wir nicht!

Selbst Mauerschützen der alten DDR konnten sowohl nach alter DDR-Verfassung wie nach Grundgesetz wie nach internationalen Menschenrechts-Verpflichtungen verurteilt werden.

 

Wir brauchen keine neuen Gesetze, wir brauchen nicht andere Richter:

Wir brauchen die Anwendung bestehender Straf-Gesetze.

Wir brauchen vor allem die strikte Anwendung von § 235 StGB (Haft- oder Geldstrafe bei Kindes-Entzug) insbesondere und gerade bei Bürokratischen Kindes-Missbrauch.

 

Gerichte, Richter, Jugendämter, Umgangs-Pfleger, Verfahrens-Beistände u.a.,

die systematisch, vorsätzlich oder fahrlässig

zentrale Grundrechte, grade von Kindern, außer Kraft setzen,

sind zur Verantwortung zu ziehen:

Strafrechtlich, finanziell und dienstrechtlich.

 

Auch jetzt schon sieht § 235 StGB folgende Ausnahmen vor: 

Keine!

Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

 

 


 

Jüngste Entwicklungen, Schriftsätze chronologisch:

(Partielle, nicht vollständige, nicht priorisierte, eher sporadische, zufällige Auswahl. Auch wird keine Gewähr übernommen, dass die beigefügten Schriftsätze die korrekte oder letzte Fassung darstellen, ebenso wenig, dass auf dieser Seite keine Änderungen vorgenommen werden. Im Übrigen sind derzeit (Oktober 2017) nur einige die letzten Schriftsätze aufgeführt. Zentralste Unterlagen fehlen - noch. SW 1696)

 

(Öffnet sich ein Dokument nicht automatisch,dann klicke (z.B. bei Firefox)

oben rechts auf den (blauen) nach unten zeigenden Pfeil und dann auf das oberste Dokument)

 


 

Warum so viele Schriftsätze?

 

Beweis ist nur im Detail möglich. Im kleinen Detail erkennt man das Große. Nur Vergehen im Kleinen beweist Vergehen im Großen.

Zudem finden hier Schriftsätze auf verschiedenen Ebenen statt - auf der Ebene des Verfahrens, wie auf der grundsätzlichen Verfassungs- und Grund(!)Rechts-Ebene, wie auf einer semi-wissenschaftlichen Ebene. 

 

Warum gibt es zwischen den Schriftsätzen Wiederholungen?

Jeder Schriftsatz muss in sich verständlich sein, den Hintergrund wie das Aktuelle zeigen. Das widerspricht dem Duktus an Gerichten - wird von uns hingegen als Elementar angesehen.

Zudem ist die Rekurrierung auf Grund(!)Rechte immer etwas Grundsätzliches, Politisches. Wir fordern Grund- und Menschenrechte ein, die 1789, 1918 und 1949 definiert wurden.

Werden diese elementaren Grund(!)Rechte durch Richter nicht gekannt oder berücksichtigt, muss man diese immer wieder neu darlegen und neu begründen.

Anders als beim Beweis ist hier der Weg vom Allgemeinen zum Detail.

Praktisch kommt hinzu - so Mitteilung Amtsgericht Bonn, Oktober 2016, Jan Hendrik Büter - lese man Unterlagen aus "früheren Verfahren" nicht, woraus sie Wiederholungen erzwingen.

Hinzu kommt, was mehrfach bewiesen ist, dass auch Schriftsätze aus "aktuellen Verfahren" nicht gelesen werden.

Am Amtsgericht Bonn, Abt. 410 werden nicht einmal die Anträge beschieden, die gestellt wurden.

 

 

 

*** *** ***

 

 

Studien: Amputation vom lebenden Elter 3x schlimmer als deren Tod

Eil-Antrag: Wiederherstellung des Grund(!)Rechts auf Erziehung durch beide ElterN -

Datum: 11.8.2016

 

Eines der wichtigsten Schreiben dieses Verfahrens, Grundlage auch für die Seite www.Buerokratischer-Kindes-Missbrauch, Grundlage für die Schadensersatzklagen gegen Haftung und Verantwortung tragende (§ 235 StGB).

 

Meta-Studie: Einem Kind geliebte ElterN zu amputieren und zu entfremden, hat dreifach längere und schlimmere Folgen als der Verlust eines Elters durch Tod – gemessen an späterer Depression, Drogenmissbrauch, Suizid – und Folgen, wie sie dieses Kind zeigen: Zwangshandlungen, Verlust-Ängste, Weinanfälle u.a.

 

Status (17.10.2017): Bis heute nicht beschieden. Zwischen-Beschluss Amtsgericht Bonn, Jan Hendrik Büter 14./15.3.2017, wie 19.10.2015: Es bestünde, Zitat, keine Eile.

 

Lese Schriftsatz hier!

Verantwortlich: Amtsgericht Bonn, Jan Hendrik Büter.

 

 

 

 

Datum: 1.1.2017:

Grundrecht aufrechtsstaatliches Verfahren,

Befangenheitsanträge versus Grundrecht auf Elternschaft -

Bürokratischer Missbrauch versus

Grundrechts-Entscheidungen

(Beispiel für Bürokratischen Kindes-Missbrauch)

 

Hinter diesem sperrigen Titel verbirgt sich eine der Grundfragen, der sich Opfer-Eltern stellen müssen: In einem Verfahren zurückhaltend sein, oder auf den Grund(!)Rechten des Kindes bestehen.

 

Anders formuliert: Das Gericht zur Stellungnahme und Auseinandersetzung mit teils unglaublichen Grund(!)Rechtsverletzungen, Schlampereien zwingen, das Recht auf Einhaltung billigster Verfahrensregeln anmahnen, selbst wenn die Chance kleiner als 1 Prozent ist - oder den Kopf einziehen.

 

Anders formuliert: Befangenheits-Anträge stellen, oder doch irgendwie zu hoffen, "durch" zu kommen.

 

Diese Frage ist so alt wie die Jahrhunderte alte Frage, wie man als Objekt mit Obrigkeit umgeht.

 

Der Schriftsatz gibt auf die gestellte Problematik eine klare Antwort: Pro Grund(!)Rechte.

 

Dahinter verbirgt sich die Erkenntnis, dass man als Elter vor sich - und seinen Kindern - selbst bestehen muss: Egal, ob man Bonhoeffer, Graf von Stauffenberg, Luther oder Vater oder Mutter genannt wird.

 

Lese Schriftsatz hier!

Status (16.10.2017): Nicht beantwortet.

Verantwortlich: Amtsgericht Bonn: Dr. Claudia Knipper, Jan Hendrik Büter, OLG Köln: Dr. Uwe Schmidt

 

 

 

 

Zentrale Anträge

 

Datum: 22.2.2017:

 

Zusammenfassung der Entwicklung des Falls,

- vom sechs Jahre funktionierendem Beide-Eltern-Wechsel-Modell über

- Ablehnung von Anträgen, die das Amtsgericht gar nicht kennt, bis hin zur

- Unterschlagung zentraler Unterlagen oder Protokoll-Passagen oder

- einem Umgangspfleger, der sich an Kind und Mutter heran macht - und dann über den Vater berichten soll.

 

Anträge zum Aufenthaltsbestimmungs-Recht des Kindes, zu Feiertagen, Sorgerecht, Gesundheit, zur Schulwahl, Sprachenfolge, Auslands-Aufenthalt des Kindes, Kosten. Ferner:

 

- (Erneut) Antrag auf zwingend vorgeschriebene (gemeinsame) Elterntherapie.

- Antrag, dass beide Eltern in die Psycho-Therapie des Kindes einbezogen werden sollten

- auf "Rat der Weisen" (bei Streitigkeiten entscheiden z.B. 3 von beiden Eltern bestimmte Personen)

- Informationspflichten

- Weiterführung und Bericht des Verfahrensbeistandes - u.ä.

 

Lese Schriftsatz hier!

Status (9.11.2017): Nicht beschieden.

Verantwortlich: Amtsgericht Bonn, Jan Hendrik Büter.

 

 

 

 

2.3.2017

Therapie-Bedürftigkeit der Mutter, Gewalt gegen das Kind - Eilantrag zum ABR


Ein Dokument, das in der Fülle der Hinweise auf Gewalt und innere Zwangslagen der Mutter schockiert.

 

Weit schockierender als diese hier schnell zusammengezimmerte Auflistung ist aber, dass die Amts- und OLG-Gerichte Köln und Bonn

 

a) daraus keine Schlüsse zogen

 

b) dem Kind nicht zur Seite sprangen

 

c) sondern dem Kind den Vater nahmen, es der Mutter zuschlugen, damit diese gesunde - so das OLG 9.1./27.4.2015.

 

Anlass der Zusammenstellung hier war die Weigerung des Jugendamtes Bonn, Fachdienst für Familien- und Erziehungshilfe, Leitung Boczek, geschwärzte Unterlagen über den augenscheinlich dramatischen "Gemütszustand" der Mutter offen zu legen und damit dem Amtsgericht Bonn und den Verfahren zugänglich zu machen.

 

Aber bereits so waren die geheimen Vermerke und Textstellen aussagekräftig genug.

 

Es folgt eine Darstellung über bisherige Gewalt und Kontrollverluste der Mutter.

 

Das Amtsgericht Bonn beschlussfasste am 14./15.3.2017: Es bestünde, Zitat, "keine Eile". Gleiches - hatte das Amtsgericht Bonn, Herr Büter, bereits zwei Jahre zuvor beschlossen: Oktober 2015: "keine Eile".

 

Schriftsatz: Lese hier!

Status (8.11.2017): Nicht bearbeitet.

Zuständig: Amtsgericht Bonn, Herr Büter

 

 

 

Datum: 11.3.2017

Geiselhaft ist abgeschafft - Zum zentralen Kern des Skandal-Verfahrens -

BGH beendet, dass Kinder als Geiseln eines Elters gehalten werden dürfen - Dringender Eilantrag

(Beispiel für bürokratischen Kindesmissbrauch)

 

In einem nachgerade menschenverachtenden Beschluss hat das OLG Köln, Vorsitz Dr. Uwe Schmidt, am 9.1./27.4.2015 beschlossen, dass das (damals bereits) traumatisierte Kind bei der (als Gewalt-bereiten, hoch-boykottiven) Mutter verbleiben müsse, damit die (so das OLG: therapiebedürftige) Mutter Vertrauen in den (vorbildlichen, durch 20 Zeugen beglaubigten) Vater fasse.

Die Grund- und Menschenrechte des Kindes auf körperliche und seelische Gesundheit, das Grund(!)Recht des Kindes auf Erziehung durch beide Eltern wurden zur Disposition gestellt und - einer problematischen Mutter untergeordnet.

 

Mehr noch: Das OLG Köln, Vorsitz Dr. Uwe Schmidt, zitiert, dass die Mutter kaum Kontakte des Kindes zum Vater zulasse. Zitat: Unter solchen (!) Umständen - Mutter boykottiert dem Kind den Vater - drohe das Kind in einen Loyalitäts-Konflikt zu gerade.

Deshalb solle dem Kind der Vater genommen werden - Geiselbeschluss.

Kurzgefasst: Nicht die Verfassung, nicht unverbrüchliche Grund- und Menschenrechte: Ein einzelner Elter entscheide darüber, ob einem Kind Grund(!)Rechte zugestanden werden oder nicht.

 

Was bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses Menschen-verachtend war, hat der BGH mit Beschluss vom 1.2.2017 (erneut) aufgehoben: Dass praktisch ein Elter darüber befinden darf, ob ein Kind sein Grundrecht auf Erziehung durch beide Elter verliert oder nicht. 

 

Darauf nimmt dieser grundlegende Schriftsatz - durch zahlreiche Zitate aus dem Verfahren - auch mit Hinweis auf die Boykottivität der Mutter - Stellung.

 

Lese Schriftsatz hier!

Status (6.11.2017): Schriftsatz und Anträge seit 11.3.2017 nicht bearbeitet, weder durch Amtsgericht Bonn, verantwortlich Jan Hendrik Büter, noch durch OLG, Vorsitz Dr. Uwe Schmidt.

Amtsgericht Bonn, Jan Hendrik Büter, Beschluss 14./15.3.2017, Beschluss: Es bestehe "keine Eile".


 

 

 
Datum: 17.5.2017

Weisen Sie nach, dass Sie Recht nicht brechen!

 

Der Sprachstil des nachfolgenden Dokuments ist apodiktisch, unnachgiebig. Beispiel:

 

Weisen Sie nach, dass es beim Vater so schlimm ist, dass (dem Kind) –

nach den scharfen Bestimmungen von Grundgesetz Art. 6.3 („Verwahrlosung“)

die Grundrechte auf Art. 6.1, Art. 6.2 zwingend und unvermeidbar zu nehmen sind;

 

Dass (Kind)s Grundrecht auf Erziehung durch ihren Vater (GG Art. 6.2 u.a.) durch

– Besuchswochenenden 2x im Monat – exakt genau „eingestellt“ ist

und mehr, oder weniger Tage/Stunden

andere Grundrechte des Kindes verletzen würden. (…)

 

„Nachweisen“ heißt nicht „meinen, behaupten“! Nachweisen heißt „gerichtsfest be-weisen“.

Weisen Sie nach. Unterlassen Sie dies - machen Sie sich im Zweifel (weiter) strafbar.“

 

Ein Elter der gegenüber Gerichtsbeteiligten so formuliert – gegenüber Richter, Jugendamt und anderen, weiß, dass sein Kind nichts mehr zu verlieren hat.

 

Dieser Elter weiß auch, dass er Richter und Jugendamt mit den schlimmsten Waffen zu schlagen hat, die ein Elter und Bürger hat: Dem Grund(!)Gesetz.

 

Er weiß auch, dass Richter und andere in zum Teil unglaublicher Schlampigkeit und Banalität einem Kind das Schlimmste antun kann, was Gericht und andere einem Kind antun können: Lebenslange Traumatisierung.

 

Ein sehr empfohlenes Dokument – das laut und deutlich formuliert: Grund(!)Rechte statt Banalitäten!

Ein Dokument, das laut und deutlich formuliert: Grund(!)- und Menschenrechte statt bürokratischem Kindes-Missbrauch.

Ein Dokument als Kampf-Ansage? Oder als Kampf-Hilfe für gedankenlose Bürokraten?

 

Ein Dokument - wichtig zur Grund(!)Rechts-Definition, zur Begrenzung staatlicher Eingriffsberechtigung (GG Art. 6.2), zur Bestimmung des Umgangsrecht des Kindes und wider Bürokratischen-Kindes-Missbrauch.

Lese hier!

Status (11.4.2018): Weder vom Amtsgericht Bonn noch vom OLG Köln bearbeitet oder umgesetzt.

 

 

 

 

Datum 8.6.2017

Antrag auf Befangenheit gegen Herrn Büter wegen Unvermögens, Parteilichkeit, Befangenheit: Richter verschweigt Maßnahmen gegen den Vater / Protokoll-Verweigerung / Unwahrheit

(Bürokratischer Kindes-Missbrauch)

 

Ein Befangenheitsantrag, der es in sich hat. Dem Richter werden gezielte Unwahrheiten vorgeworfen: 

- Gezielte wahrheitswidrige Protokoll-Fälschung, letztlich Verleumdung

- Genau darauf aufbauend (auf einen, unwahren Satz): Rechtswidriger Kindesentzug (§ 235 StGB)

- Prozessbetrug

- Auskunftsverweigerung nach § 139 ZPO

- Befangenheit

- Vernichtung des Tonträgers

- Verweigerung von Akteneinsicht

- Missachtung unverbrüchlicher Grund(!)Rechte des Kindes

- Unwissenheit zentraler Sachverhalte des Verfahrens, für das er seit 3 Jahren zuständig ist

- Verletzung der Unmittelbarkeit des Verfahrens, Privat-Gespräche mit Beteiligten

- Unvermögen, Parteilichkeit

 

(Zur Durchführung des Termins vom 13.3.2017 gab es zwei Befangenheitsanträge: 8.6.2017 und 14.7.2017)

Lese Schriftsatz hier!

Status: Der Antrag wurde - erwartungsgemäß - abgelehnt, ebenso wie die Sofortige Beschwerde durch das OLG Köln. Menschen(!)Rechte  sterben durch Schweigen.

Verantwortlich: Dr. Claudia Knipper.

 

 

 

 

Datum: 28.6.2017

Beispiel für Bürokratischen Kindes-Missbrauchs

 

(Siehe 8.6.2017!

Hintergrund: Das Amtsgericht Bonn

- ignoriert mögliche Rechtsvergehen von Richtern - und bearbeitet

- Anträge in Menschen(!)Rechtsfragen nicht,

wenn sie nicht unterschrieben sind - manchmal. Plötzlich. Beliebig. Willkürlich.

Der Schriftsatz vom 8.6.2017 wurde mit 28.6.2017 daher noch einmal vorgelegt.)

 

Verantwortlich: Amtsgericht Bonn, Dr. Claudia Knipper

 

 

 

 

Datum: 13.7.2017

Grund(!)Fakten sind Grund legend

 

Dieser Schriftsatz legt die Grund(!)Fakten des Verfahrens dar - und ist einer der zentralsten Schriftsätze des Verfahrens seit 2014.

 

Grund(!)Fakten sind solche Gegebenheiten, die quasi die Grundlage des Verfahrens und seiner Beschlüsse ... sein sollten.

 

(Realität ist und war, dass vielfach Banalitäten - ohne jeglichen Bezug zu Grund(!)Rechten oder Grund(!)Fakten über die lebenslange Schädigung der Kinder entscheiden.)

 

Entsprechend ist die Kritik an Menschen(!)Rechte betreffende Beschlüsse des Amtsgerichts Bonn: Im Unwillig-Willkürlich-Beliebigen verbleibend ...

 

Es folgte - zwingend - ein Befangenheitsantrag gegen ihn (siehe gleich), der am 26.9.2017 - gewohnheitsgemäß - vom Amtsgericht abgelehnt wurde.

Die Sache ging zum OLG, Stand 12.10.2017 - und wurde Kind und Familie auch dort - erwartungsgemäß - bürokratisch-formal niedergedrückt (siehe später).

Menschen(!)Rechte sterben durch Schweigen.

 

Lese Schriftsatz "Grund(!)Fakten sind Grund legend!" hier! 

Status (17.10.2017): Unerledigt.

Verantwortlich: Amtsgericht Bonn, Jan Hendrik Büter, Dr. Claudia Knipper

 

 

 

 

Datum: 14.7.2017

Verfahren ohne Grund(!)Fakten - Bürokratischer Kindes-Missbrauch - Antrag auf Befangenheit
 

Im zweiten Schritt vom 14.7.2017 wird dem Amtsgericht Bonn / Jan Hendrik Büter fehlende Kenntnis billigster Grund(!)Fakten des Verfahrens nachgewiesen.

 

Mehr noch: Er hatte zentrale Grund(!)Fakten des Verfahrens (erneut unkonkret) erneut unkonkret als bloß "vermeintlich" klassifiziert.

 

 Antrag auf Entlassung von Jan Hendrik Büter aus dem Verfahren

- wegen fehlenden Grund(!)Fakten-Wissens zum Verfahren

- fehlender Grund(!)Fakten-Klärung,

- wegen fehlender Grund(!)Rechts-Orientierung.

 

Beispiel: Hinweise auf

 

- körperliche Gewalt, häusliche Gewalt, psychische Gewalt, andere „mögliche“ Gewalt,

 

- auf psychische Folgen beim Kind, Traumatisierung, auf Begabung und Hoch-Begabung

 

- auf boykottives Verhalten der Mutter, psychische Konditionierung

 

 - auf durch 20 Zeugen bestätigte Fakten wie

 

-  stets gelobte Erziehungsfähigkeit des Vaters

 

bezeichnet Amtsgericht Bonn, Jan Hendrik Büter, unkonkret nebulös als Zitat „vermeintlich“,

während gleichzeitig Anträge materieller Prozessführung (ZPO § 139), welche Beweise wann als „glaubwürdig“ anerkannt werden, verweigert werden.

 

(Zur Durchführung des Termins vom 13.3.2017 gab es zwei Befangenheitsanträge: 8.6.2017 und 14.7.2017)

 

Lese Schriftsatz "Verfahren ohne Grund(!)Fakten - Befangenheitsantrag - BKM" hier!

Status (26.9.17): Mehrfache Erinnerungen (8.8.2017, 19.9.2017). Fristsetzung bis 4.10.2017. Antrag Anfang Oktober 2017 dann erwartungsgemäß abgelehnt (siehe später).

Menschen(!)Rechte sterben durch Schweigen.

Verantwortlich: Amtsgericht Bonn, Dr. Claudia Knipper.

 

 

 

 

Datum: 25.7.2017:

Beschluss Amtsgericht Bonn: Ablehnung Antrag auf Befangenheit

 

Hierbei handelt es sich um den Befangenheitsantrag vom 28.6.2017, der dem gerade genannten (vom 14.7.2017) vorausging.

 

Der Antrag auf Befangenheit gegen Jan Hendrik Büter werde als unbegründet abgelehnt:

Jan Hendrik Büter sei … nicht … befangen gewesen, weil er verfahrensrelevantes Wissen beim Termin am 13.3.2017 nicht mitgeteilt habe.

 

Auf die zentralen Beschwerdegründe wegen vorsätzlicher, gezielter Unehrlichkeit und Fälschung der Wiedergabe des Gerichtstermins wird in dem Beschluss wie folgt eingegangen: Gar nicht.

 

So wurde nicht widerlegt, dass Jan Hendrik Büter in seiner Funktion als Richter gezielt gelogen hat - und aufbauend auf dieser Lüge, der zeitgleichen Vernichtung des Tonträgers dem Kind rechtswidrig seine Eltern entfremdet hat. 

 

Es folgte: Sofortige Beschwerde beim OLG Köln mit Datum vom 18.8.2017.

Verantwortlich: OLG Köln, 4. Familiensenat, Vorsitz Dr. Uwe Schmidt

 

 

 

 

Datum 8.8.2017:

Erinnerung

(Beispiel für Bürokratischen Kindes-Missbrauch)

 

Hinweis darauf, dass am Amtsgericht Bonn der Tonträger des Termins gegen die ausdrücklichen Anträge des Vaters weder abgeschrieben, noch zur Akteneinsicht freigegeben, sondern vermutlich vernichtet worden ist.

 

Erinnerung an den Antrag auf Befangenheit, Unehrlichkeit, Unvermögen und Parteilichkeit gegen Jan Hendrik Büter vom 14.7.2017.

 

Status: Nach mehreren Erinnerungen an Dr. Knipper, letztlich Fristsetzung, vom Amtsgericht erwartungsgemäß verneint und abgelehnt (siehe Anfang Oktober 2017).

 Verantwortlich: Amtsgericht Bonn, Dr. Claudia Knipper.

 

 

 

 

Datum: 10.8.2017

OLG verletzt Unmittelbarkeit des Verfahrens - auf dem Flur! Rechtsfreie Absprachen gegen Kind und Vater

(Beispiel für Bürokratischen Kindes-Missbrauch)

 

OLG Köln, Vorsitz Dr. Uwe Schmidt, behauptete, es habe keine Verletzung der Unmittelbarkeit des Verfahrens, sprich der (weiteren) rechtswidrigen Ausgrenzung von Kind und Vater aus dem Verfahren gegeben. OLG bestreitet außerhalb des Verfahrens inhaltlichen Absprachen mit dem Verfahrensbeistand.

 

Dem widerspricht der Verfahrensbeistand. Zitat.

 

Lese Schriftsatz hier!

Status (26.9.2017): Bisher unbeantwortet.

Verantwortlich: OLG Köln, 4. Familiensenat, Vorsitz Dr. Uwe Schmidt

 

 

 

 

Datum: 18.8.2017

Sofortige Beschwerde beim OLG:

Amtsgericht Bonn lehnt Antrag wegen Unfähigkeit, Unehrlichkeit, Befangenheit und Parteilichkeit ab

(Beispiel für Bürokratischen Kindes-Missbrauch)

 

Ein nahezu unglaubliches Schreiben - dem zuständigen Richter am Amtsgericht Bonn, Büter, wird bewusste Unwahrheit im Verfahren nicht unterstellt, sondern bewiesen.

Gleichzeitig wird zum Ausdruck gebracht, dass jegliches Vertrauen in das OLG Köln, 4. Senat, sprich jegliches Vertrauen in rechtsstaatliches Verfahren, durch das bisherige Verhalten des OLG Köln, 4. Senat, zerstört wurde:

- Hinweis u.a. darauf, dass das OLG, Vorsitz Dr. Uwe Schmidt, jenes Gericht ist, das 2015 nicht dem Kind und nicht Fotos glaubte, es sei von der Mutter grün und blau geschlagen worden, sondern der Mutter: Sie habe das Kind nicht geschlagen.

- Hinweis u.a. darauf, dass es das OLG Köln, Vorsitz Dr. Uwe Schmidt, ist, dass 2015 beschlussfasste, das (bereits 2015 traumatisierte) Kind müsse bei der Mutter bleiben, damit die Therapie-bedürftige und „klammernde“ Mutter „Vertrauen“ gewinne (Geiselbeschluss).

Dennoch wurde - im Glauben an unseren Rechtsstaat, und zur Dokumentation der Zustände am Amtsgericht Bonn, Abteilung 410, und am OLG Köln, 4. Senat, diese Sofortige Beschwerde verfasst.

Denn Menschen(!)Rechte sterben durch Schweigen!

Die sofortige Beschwerde wurde - ohne Überraschung erwartungsgemäß - abgelehnt.

 

Lese Schriftsatz hier!

Verantwortlich: OLG Köln, 4. Familiensenat, Vorsitz Dr. Uwe Schmidt

 

 

 

 

Datum: 11.9.2017

Kinder Geiseln eitler Richter?
 

Schreiben an den neuen Präsidenten des Landgerichts Dr. Stefan Weismann (Dienstaufsicht) über Zustände, Verschleppen, Unwahrheiten, Absurdes, Unglaubliches am Amtsgericht Bonn, Familienabteilung und bei der Bearbeitung von Befangenheitsanträgen

(Ein vergleichbares Schreiben zu den Zuständen am Amtsgericht erging am 5.12.2016 an die damalige Präsidentin des Amtsgerichts, heute Präsidentin des ebenfalls zuständigen OLG Köln, Frau Gräfin von Schwerin)

 

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Status (16.10.2017): Bisher keine Antwort.

 


 

 

Datum: 14.9.2017: 

Eil-Antrag nach § 47 ZPO:

Kinder-, Grund- und Menschenrechte am Amtsgericht

 

- Kind hat sich mehrfach für eine Rückkehr zum Vater ausgesprochen.

- Antrag vom 11.8.2016 bis heute nicht entschieden.

 

- Folgen (Loyalitätskonflikte, Instrumentalisierung von Freunden, Zwangshandlungen u.ä.) als schlimmstes Form psychischen und bürokratischen Kindes-Missbrauchs.

 

- Amtsgericht liegen schriftliche Stellungnahmen von gut 20 (sachverständigen) Zeugen pro Vater vor.

 

- Amtsgericht weiß über die psychische Konditionierung der Mutter (Boykottivität, Kontroll-Verlust u.ä.).

 

- Anträge vom 22.2.2017, psychische Folgen beim Kind und Erziehungsfähigkeit untersuchen zu lassen, immer noch nicht entschieden.

 

- Richter Jan Hendrik Büter konnte im dritten Jahr (!) der Zuständigkeit beim Termin März 2017 auf Nachfrage KEINEN Grund nennen, warum Kind das Grund(!)Recht auf Erziehung durch beide Eltern aberkannt wird.

 

- Der gut 40jährige Richter, der gut 40jährige Mitarbeiter des Jugendamtes Bonn und der gut 65jährige Verfahrensbeistand entzogen sich

der Verfassungs- und Grund(!)Rechts-Lage

der Güteabwägung von Fakten und Prioritäten

und der speziell ihnen finanziell und juristisch übertragenen Verantwortung,

indem sie die Schul-Entscheidung auf das 9jährige Mädchen übertrugen.

(während sie ansonsten Aussagen des Kindes zur Frage des AB-Rechts übergehen, zurückstellen, als "nicht eilig" (Richter Büter 30.11.2015, 14./15.3.2017) bezeichnen).

 

- Unterrichtung über die betroffenen Grundrechte und dass Kinder volle Grund(!)Rechtsträger sind (BVerfG 29.7.1968)

 

Verweigerung des Amtsgerichts ist als willentlich fortgesetzte Entfremdung zu werten.  Hinweis auf § 235 StGB.

 

Antrag nach § 47 ZPO auf Entscheidung "unaufschiebbarer Amtshandlungen". Antrag auf Wiederinkraftsetzung der durch das Amtsgericht Bonn zerschlagenen Elternvereinbarung von September 2009 auf Erziehung des Kindes durch seine ElterN.

 

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Status: Antrag wurde von Amtsgericht Bonn, Büter, Anfang Oktober 2017 mit knappen Schreiben abgelehnt.

Es folgte unsererseits die Antwort, dass das Schreiben nicht der Form genüge und es kein hinreichender Beschluss sei. Weiter unbeschieden.

Verantwortlich: Amtsgericht Bonn, Jan Hendrik Büter 

 

 

 

 

Datum: 19.9.2017:

Erinnerung an OLG Köln

die Sofortige Beschwerde vom 18.8.2017 zu bearbeiten

 

Erinnerung daran, dass es 2016 vier (!) Mahnungen bedurfte, weil das OLG Köln, Vorsitz Dr. Uwe Schmidt, den (für Kind, Familie, Vater) sehr positiven Bericht des Verfahrensbeistands nicht verschickte.

 

Status (26.9.2017): Nicht bearbeitet.

Verantwortlich: OLG Köln, Vorsitz Dr. Uwe Schmidt.

 

 

 

 

Datum: 12.10.2017:

Amtsgericht lehnt Eilantrag § 47 ZPO (Sofortige Maßnahmen) ab

 

Amtsgericht teilte am 29.9.2017 mit, dass es den Antrag nach § 47 ZPO ("Sofortige Maßnahmen") - angesichts der Folgen beim Kind, angesichts fehlender Rechtsbasis - ablehne.

Wir stellen fest:

Das Schreiben vom Amtsgericht ist kein Beschluss.

Das Schreiben ist nicht vom Richter unterschrieben.

Und es fehlt - trotz der Folgen beim Kind - jegliche Begründung.

Wir beantragen, dass das Amtsgericht seinen "Beschluss" begründet.

 

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Status (30.10.2017): Bisher nicht bearbeitet.

Verantwortlich: Amtsgericht Bonn, Jan Hendrik Büter.

 

 

 

Datum: 12.10.2017

Verfahren ohne Grund(!)Fakten: Ablehnung Antrag auf Befangenheit vom 14.7.2017 – Sofortige Beschwerde

 

Der Antrag auf „Verfahren ohne Grund(!)Fakten – Bürokratischer Kindes-Missbrauch“ ist einer der zentralen Anträge des Verfahrens.

Der Antrag auf Befangenheit vom 14.7.2017 sticht insoweit heraus, als dass hier die Grundfeste rechtsstaatlicher Verhandlungsführung und Verfahren und die Grundfeste von Verfahren in Menschenrechts-Fragen von Kindern und Sorgerechte an deutschen Gerichten betroffen sind.

 

Der Antrag auf Befangenheit vom 14.7.2017 legt – in Verbindung mit Schriftsatz vom 13.7.2017 „Grund(!)Fakten sind Grund legend“ – offen und dar,

 

dass der zuständige Richter Jan Hendrik Büter zentralste Fragen des Verfahrens nicht kennt - und entsprechend gravierende Grund(!)Rechtsfragen des traumatisierten Kindes im unbedeutenden, teilweise notgedrungen unwahren Kleinklein geregelt werden.

 

"Im Kern geht es darum,

dass Grund(!)Rechts-Entscheidungen für und über ein (bereits durch Richter und Dritte) traumatisiertes Kind zu fußen haben

 

a) Auf Abwägung unverbrüchlicher, im Wesensgehalt unantastbare, unmittelbare, geltende Grund(!)rechte

 

b) Insbesondere dem Grund(!)recht des Kindes auf Erziehung durch beide Eltern

 

c) Grund(!)Fakten im beschriebenen Sinne

 

d) Grund(!)Regeln billigsten Verfahrensrechts – z.B. Durchführung notwendige Faktenklärung, die nicht süffisant banal als „vermeintlich“ abgetan werden können.

 

e) Darüber hinaus hat Herr Büter – ebenfalls Verfahrensrecht – eine Abwägung und Abstufung der Eingriffsschwellen des Staates vorzunehmen: Grund(!)Hilfen.

 

Es handelt sich um das Handwerkzeug eines jeden Juristen und Richters, das hier weder beherrscht noch angewandt wird."

 

Ferner Beantragung von Verfahrensführung nach § 47 ZPO (unaufschiebbare Handlungen).

 

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Status: Abgelehnt: Ohne Begründung. 17.10.2017 (siehe 30.10.2017).

Verantwortlich: Dr. Claudia Klipper

 

 

 

 

Datum: 13.10.2017

Akteneinsicht Jugendamt

 

Bestätigung eines Termins zur Akteneinsicht an das Jugendamt Rhein-Sieg. Hinweis darauf, dass zur Akteneinsicht auch der Ausdruck und die Einsicht in elektronische Schriftsätze, sprich Mails, aber auch Telefonnotizen u.ä. gehören.

 

 

 

 

Datum: 13.10.2017

Anträge auf Befangenheit, Unvermögen, Unehrlichkeit werden am Amtsgericht Bonn nicht bearbeitet,

mögliche Rechtsverstösse toleriert

(Beispiel für Bürokratischen Kindes-Missbrauch)

 

Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 26.9.2017, die sofortige Beschwerde (siehe oben: 19.9.2017) habe keine Unterschrift getragen …

Darlegung, dass dies nach § 23 FamFG nur eine Soll-Bestimmung, und nur bei Verfahrenseinleitenden Schriftsätzen, aber selbst da nicht durchgängig (Urteile dazu) ist. Hinweis, dass das Amtsgericht irgendwann beginnt, willkürlich Rechtsvorschriften gegen Kind und Eltern auslegt.

Weitere Hinweise in der Sache.

 

Schlussfolgerung, dass sich das Amtsgericht Bonn (erneut)

- die Missachtung von Grund(!)Rechten des Kindes und Verstöße gegen billigstes Verfahrensrecht durch den verantwortlichen Richter legalisiert

- der inhaltlichen grund(!)rechtlichen Darstellung des Falls entzieht,

- versucht, das Verfahren für das Kind vordergründig formal abzuwürgen.

 

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Verantwortlich: Amtsgericht Bonn, Dr. Knipper

 

 

 

 

Datum:  16.10.2017

OLG Köln:

Verletzung von Verfassungs- und Verfahrensregeln werden ggf. toleriert und nicht verfolgt,

wenn Hinweise nicht abermals unterschrieben werden

(Beispiel für bürokratischen Kindes-Missbrauch)

 

Zum Schriftsatz zuvor (13.10.2017-2) verfasste das OLG Köln am 10.10.2017 (also drei Tage zuvor) bereits einen Beschluss. Die Tatsache,

- dass der Beschluss VOR einer Widerspruchsfrist beschieden wurde,

- Kind und Vater das Recht auf die erste Instanz wie auf Rechtsmittel genommen wurde,

wird hier beleuchtet.

Im Kern jedoch geht es darum, dass das OLG Köln in seinem - erwartungsgemäß - ablehnenden Beschluss aus unserer Sicht rechtswidrige Verstöße gegen Verfassungs- und Verfahrensrecht des Amtsgerichts Bonn - legalisiert.

Opfer: Das Kind und dessen Familie.

 

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Status (18.10.2017): Bisher nicht bearbeitet.

 

 

 

30.10.2017:

Sofortige Beschwerde zugunsten des Kindes wird abgelehnt: Ohne Begründung

(Beispiel für Bürokratischen Kindes-Missbrauch)


- Grundlegender Antrag auf Verfassungsrecht und billiges Verfahrensrecht und auf einen Richter, der die Grund(!)Fakten des Verfahrens zumindest kennt (Antrag 12.10.2017), wird Kind und Vater ohne jegliche Begründung - abgelehnt.

 

- Richterin verlangt gegen Kind und Vater Unterschriften, unterschreibt selbst nicht.

 

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Status (30.10.2017): Bisher nicht beschieden.

Verantwortlich: Dr. Uwe Schmidt (OLG Köln)

 

 

(Ende partieller Auszug)