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In eigener Sache: 

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Wir arbeiten dran, und hoffen, den alten Zustand,

vermutlich ab Winter 2019, wieder herstellen zu können.

Bis dahin bitte - Geduld!

 

Kontakt für Opfer, Betroffene und Fans

des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln, Familiensenat

bis auf Weiteres über: Kinder-Klau-Koeln-Bonn@Email.de

 

*

 

Splitter:

 

„Soweit der Kindesvater die

Verletzung wesentlicher Grundrechte des Kindes

rügt,

so gehört es zum

Schicksal aller Kinder

getrenntlebender bzw. geschiedener Eltern,

dass sie

stark beeinträchtigt

werden können ...“

OLG Köln, RichterInnen Dr. Gabriele Morawitz, Dr. Monika Horst, Herr Rößler,

16.4.2019, 27 UF 16/19, S.3

 

Dafür sind mehr als 6 Millionen Menschen in Gaskammern umgekommen?

Kinderquälen, weil es mal halt so sei?

Grundrechte - als Ramschartikel?

 

Das Kind erst SEIT dem Verfahren:

Zwangshandlungen, Weinanfälle,

Mobbing-Opfer der eigenen Mutter

 

Der Vater erst SEIT dem Verfahren:

Schwerbehindert, fast arbeitsunfähig.

 

 

Die Mutter erst SEIT dem Verfahren:

Naheliegend suizidal

 

Familienstrukturen:

Erst SEIT dem Verfahren staatlich zerstört

 

 Kinderquälen am Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln

weil es, Zitat, "Schicksal" sei?

 

Nicht die Nazis - sondern Juden waren selbst schuld am Holocaust?

Opfer sexueller Gewalt - sind selbst schuld ...?

Kinder und Eltern - sind selbst schuld ...?

 

Grundrechte gelten für nur die, die nicht Opfer sind?

Volljuristen!

 

Die Kapitulation des Rechtsstaates,

vor billigstem Ratsch und Tratsch von RichterInnen!

 

Zuständig beim OLG Köln:

RichterInnen Frau Dr. Gabriele Morawitz,

Frau Dr. Monika Horst und Herr Rößler,

 

Zuständig beim Amtsgericht Bonn: 

Richterin Frau Yvonne Erbers.

 

 Wir werden berichten!

 

***

 

Die Meldung des Jahres:

Gustl Mollath hat die Justizbehörden des Landes Bayern

auf 1,8 Mio. Euro Schadensersatz verklagt!

Richtig so!

Grund: Missachtung seiner Grund- und Menschenrechte,

schlampige Gerichtsverfahren, Gutlacher u.ä.

 

Dazu die beste Darstellung,

wie es an vielen (Familien-) Gerichten zugeht:

"Pelzig erklärt deutsche Gerichte". 7:10 Minuten.

Brutal unkomisch.

 

*

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat im Juli 2019

einen Strafantrag gegen Familienrichterin Yvonne Erbers abgelehnt:

 

Der Strafantrag beklagte die Verletzung

elementarer Grundrechte eines Kindes

nach Grundgesetz Art. 6.3 und Art. 6.2

und die Verletzung

körperlicher und seelischer Unversehrtheit

nach GG Art. 1, Art. 2.2 und Art. 19.2.

 

Staatsanwaltschaft Bonn:

Der Staatsanwaltschaft Bonn hätten nicht alle Akten vorgelegen.

Das sei aber Pflicht des Petenten!

 

Absolut Lachhaft!

Je lachhafter die Gründe, desto rheinischer der Klüngel!

Man kennt sisch, man hülft sisch.

Wir werden berichten ...

 

 

Willkommen!

 

Dieses ist nicht die Seite des Amtsgerichts Bonn.

Dieses ist die Verfassungs-Wirklichkeit.

Des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln !

Dieses ist - der Horror!
 

Grundrechte?

Unsere Grundrechte sind unantastbar!

Endlich!

 

Unantastbar?

Grundrechte?

 

Hier sehen Sie, was man mit Ihren Kindern macht.

Wie man es macht.

Hier sehen Sie, was man mit den Eltern macht.

Wer es macht:

Ob Richter, Jugendamt, andere.

 

An Recht und Gesetz gebunden?

Kinder werden missbraucht.

Nicht auf kaltem Kellerfußboden.

In wohl-temperierten Büros.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

 

Grundrecht! Auf Pflege und Erziehung durch die Eltern!

Grundrecht?

ElterN?

Lachhaft: Familien-Zerschlagung!

Grundlagen gegen Ratsch und Tratsch!

Selbst Lug und Trug!

Banales!

Statt Grundrechte! 


Grundrecht? Auf  körperliche und seelische Unversehrtheit?

Menschenwürde? Menschenrechte?

 

Erst seit der Zerstörung der Familie leidet das Kind täglichen unter Zwangshandlungen.

Das Jugendamt Bonn hält Seiten geschwärzt und geheim, die auf den psychischen Zustand der Mutter hinweisen - und Suizidalität nahelegen.

Dem Vater werden nun ebenfalls - Depressionen und Suizidalität unterstellt.

 

Vorher: Intakt.

Nun: Die gesamte Familie - zerstört.

Durch: Richter und willige Helfer!

 

Grundrecht!

Eingriff des Staates nur bei Verwahrlosung? 

Schutz vor staatlicher Willkür?

 

Wir waren - eine funktionierende Familie.

Vor - dem Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln.

Vor - "Experten".

Vor - Halbteufeln in Schwarz.

Und willigen Helfern.

 

Opfer?

Kinder!

Familien!

Sie!

 

Nicht durch Priester, Trainer, Lehrer.

Richter, Jugendamt, Berater.

Vertrauenspersonen eben.

Personen, an die Sie sich wenden.

Personen, denen Sie die Hand geben.

Personen, denen Sie vertrauen.

 

Das Kind: Missbraucht!

Tatort: Schreibtisch.

Täter: Viele.

Werkzeug: Worte.

Beute: Zeit. Kindheit.

 

Folgen: Flächenbrand.

Suizidalität, Psyche, Zwangshandlungen, Wein-Anfälle.

Vernichtung: Körperlich, finanziell, beruflich.

 

Amtsgericht Bonn.

OLG Köln.

Jugendamt.

Helfer.

Missbrauch.

Stellungnahme.

Beschluss.

Schreibtisch.

 

Sie meinen: Schlimmer könnt´s nicht sein?

Warten Sie es ab: Damit geht es erst richtig los!

 

 

***

In krakeliger Kinderschrift:

 

29. April 2018

Sehr gel  geerthe Richterin,

ich habe sowohl Papa wie auch Mama lieb

und. weis nicht wieso sie mich fragen wo il  ich

lieber sein möchte, denn ich kann das

nicht entscheiden. Ich will Papa sehen, und auch

Mama.

 

Mit freun

(Unterschrift)

 

Hilferuf und Schreiben des Kindes an Richterin Erbers, nachdem Richterin Erbers am 18.4.2018 beschloss, dem Kind weiter Grundrechte und Vater zu nehmen. 

Zudem schickte das Kind der Richterin einen Film - gut 10 Minuten: "Sehr geehrte Frau Richterin: So lebe ich bei meinem Vater".

 

Darin zeigt das Kind der Richterin, wie es beim Vater lebt:

Sie ist sichtlich stolz darauf, fühlt sich wohl beim geliebten, gewollten Vater.

Kürzlich malte es ein großes Bild: "Bester Papa der Welt."

 

Immer wieder verlangte das Kind die Rückkehr zum geliebten Vater:

- Zu Protokoll der Rechtsantragsstelle (!) des Amtsgerichts Bonn: 26.11.2017,

- Gegenüber dem Jugendamt Bonn: Mai 2017.

- Gegenüber Verfahrens-Beistand Schroeder: Mai 2017, November 2017,

- Gegenüber dem Vater, März 2017 - richtete sich die Wohnung ein.

- Gegenüber dem Jugendamt, 11.12.2018

 

Nun mit einem Schreiben an die Frau und Richterin, 29.4.2018,

die ihr Vater und Gesundung nimmt.

Mit einem Film, 29.4.2018.

Mit einem großen Bild, Juni 2018!

 

Strafvereitelung im Amt.

Durch Richter.

Rechtsbeugung:

An Fakten und Grundrechten.

 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter Kindern ein oder beide Eltern amputieren ...

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter und immer willige Helfer Kinder zwingen zu sagen,

sie hätten einen oder ihre Eltern nicht lieb.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Verbrechen an Leib und Seele.
 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

Zehntausende pro Jahr.

Größtes Staatsverbrechen seit 1945.

 

***

 

Schadensersatz

 

Oft ist zu hören, es seien endlich auch in der Bundespublik Deutschland neue Gesetze notwendig:

Kinder in den Mittelpunkt, Recht auf Erziehung durch beide Eltern.

 

Das ist Unsinn.

Die Gesetze sind mehr als eindeutig:

- Das Grundgesetz (GG) Art. 6.2 schreibt vor, dass jedes Kind ein Grundrecht auf Erziehung durch seine und beide Eltern hat.

- Art. 2 schreibt den Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,

- Art. 6.3 schreibt den Schutz vor staatlicher Willkür vor.

- Art. 19.2 erklärt alle Grundrechte für im Kern unantastbar.

 

Neue Gesetze brauchen wir nicht!

Selbst Mauerschützen der alten DDR konnten sowohl nach alter DDR-Verfassung wie nach Grundgesetz wie nach internationalen Menschenrechts-Verpflichtungen verurteilt werden.

 

Wir brauchen keine neuen Gesetze, wir brauchen nicht andere Richter:

Wir brauchen die Anwendung bestehender Straf-Gesetze.

Wir brauchen vor allem die strikte Anwendung von § 235 StGB (Haft- oder Geldstrafe bei Kindes-Entzug) insbesondere und gerade bei Bürokratischen Kindes-Missbrauch.

 

Gerichte, Richter, Jugendämter, Umgangs-Pfleger, Verfahrens-Beistände u.a.,

die systematisch, vorsätzlich oder fahrlässig

zentrale Grundrechte, grade von Kindern, außer Kraft setzen,

sind zur Verantwortung zu ziehen:

Strafrechtlich, finanziell und dienstrechtlich.

 

Auch jetzt schon sieht § 235 StGB folgende Ausnahmen vor: 

Keine!

Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

 

 

 

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BRAND-AKTUELL:

 

 

Datum: 9.6.2018

Kind dumm verkaufen

Kommerzielle Kinder-Unternehmer, Jugendamt, Richter

 

Fast jedes Kind hat besondere Veranlagungen, besondere Interessen, die es zu entdecken und zu fördern gilt:

Programmieren, Sport, Astrophysik, Musik, Geschichte, Künstlerisches, Sprachen oder anderes.

 

Interessen und Begabungen sind ständige Aufgabe der ElterN - und entspringen den Grund(!)Rechten des Kindes aus Grundgesetz

- Artikel 2 - Recht auf freie Entfaltung; und

- Artikel 3 - Niemand, auch Begabte nicht, dürfen benachteiligt werden; und

- Artikel 6.2 - Erziehung sind Recht und Pflicht der ElterN.

 

Das Kind hier ... hat ein absolutes Gehör, begann früh Instrumente zu spielen, besuchte zahlreiche Kammerkonzerte. Musik - war ihr Leben! Ihr Lieblingskomponist: Beethoven, daneben Schumann, Bartok ...

Musik als Begeisterung und Begabung.

 

2014 zerschlug das Amtsgericht Bonn die Familie. Das Kind kam zur Mutter, die als Erstes begann, dem Kind die Vater-geförderte Begabung ... auszudünnen.

Als erstes Verbot die Mutter dem Kind das Üben eines der Instrumente.

Nachdem das nicht half, machte die Mutter dem Kind das Instrument - kaputt.

Den Unterricht des zweiten Instruments - stellte die Mutter komplett ein.

Das dritte Instrument - läuft derzeit (Juni 2018) noch.

 

Während andere Eltern bestrebt sind, eine einmal festgestellte Begabung weiter zu fördern, war hier das Gegenteil festzustellen.

Das galt auch bei der anstehenden Frage der weiterführenden Schule. Der Vater hatte sich nahezu alle Bonner Gymnasien angeschaut. Der Mutter reichte es, die mehr oder wenige "nächste" Schule ins Auge zu fassen.

Da das Amtsgericht Bonn, Abteilung 410, die Familie und damit auch Familien-Strukturen zerstört hatte, musste über die Schulfrage bei Gericht entschieden werden.

Kommerzielle Kinder-Unternehmer, die für wohlfeile Worte 550 E bekommen, sind dazu gern bereit. Und auch das Jugendamt Bonn - weiß Weises beizutragen.

Oder etwa nicht?

 

Ergebnis vom Lied:

Keiner der Beteiligten hatte sich so sehr mit der Schulfrage auseinander gesetzt - wie der Vater. Angebotsprofile der Schulen, Begabungsprofil des Kindes ...

Ein umfangreicher Bericht und  Antrag vom 11.8.2016.

Ergebnis: Um die Interessen und Begabungen des Kindes zu fördern, kommen nur zwei Schulen in Betracht.

 

Der Mutter schien allein wichtig - die vom Vater geförderte Begabung auszubremsen.

Also organisierte sie, bevor das Kind bei Gericht dazu befragt wurde, den Besuch der "neuen, besten Freundin".

DIE wollte, welch Zufall, zu der von der Mutter gewollten mittelmässigen Schule.

 

Der Termin am 13.3.2017, Richter Büter, lief dann so ab, dass der gut 40jährige Richter, der gut 60jährige Kinder-Berater Schroeder und der gut 30jährige Vertreter des Jugendamtes Bonn die komplexe Sachentscheidung - auf das 9jährige Kind übertrugen.

 

DAS befragt wollte nun nirgends anders hin als die plötzlich von der Mutter aus dem Hut gezauberte "beste Freundin" - zu der mittelmässigen Schule.

 

End vom Lied: Die plötzlich aufgepoppte "beste Freundin" kam in eine andere Klasse, und wurde auch ansonsten nie wieder gesehen.

Das Kind aber - steckt jetzt weiter an der Schule fest.

Während an einer Nachbarschule acht (!) Orchester sind, die die Interessen des Kindes aufnehmen könnten, ist an der mittelmässigen Schule - nur eines.

Die Mutter aber ermöglicht dem Kind noch nicht einmal, darin mitzuspielen.

 

Als am 18.4.2018 ein erneuter Termin beim Amtsgericht Bonn dazu stattfand, teilte der kommerzielle Kinder-Unternehmer Schroeder mit: Das Kind habe an der Schule gute Noten. Deshalb solle man es da "erst mal" belassen.

Klar: Ist ein Kind unterfordert - hat es gute Noten.

 

Es ist schlicht fahrlässig, was hier mit den Kindern geschieht.

Förderung der Interessen und Begabungen? Völlig unwichtig!

 

Den Antrag des leiblichen Vaters, dem Kind einen frühzeitigen Schulbesuch in den USA oder Großbritannien zu besuchen, wischte Richterin Erbers mit der Bemerkung weg, das machten andere Kinder erst später.

Dem Kind - auch die Chance genommen.

 

Eine berufliche Perspektive, oder zumindest gezielte Förderung der Persönlichkeit, der Interessen und Begabungen des Kindes:

Gezielt und systematisch ausgebremst.

Der Mutter war wichtig, genau dieses Pfund, das der Vater einbrachte, auszubremsen.

Kommerzieller Kinder-Unternehmer Schroeder, Jugendamt Bonn und Richter Büter (und Erbers) machen das "erst einmal": "Dann kann man ja immer noch weitersehen."

 

Weitere Begabten-Föderung: Komplett ausgeschlossen.

Opfer: Das Kind.

Kommerzieller Kinder-Unternehmer Schroeder: 550 Euro.

Gericht, Richter Jan Hendrik Büter und Frau Erbers: Legen gut 1000 Euro Kosten nicht der boykottiven Mutter, nicht den Eltern, sondern erneut allein dem Vater auf.

Hilfen, wie die vom Vater seit Jahren beantragte Erziehungsberatung beider Eltern, lehnten die Frauen Mutter, Richterin Erbers, Molitor vom Jugendamt Bonn ab.

Opfer: Das Kind.

Danach machten die Verantwortlichen erst mal - Pfingstferien!

 

 

 

 

Datum: 19.4.2018

Mutter boykottiert Umgangs-Tausch -

Richterin erfüllt ihr das Leid

Zur Fragekompetenz von Richtern im Allgemeinen und gegenüber Kindern im Besonderen

 

Es gibt in jedem Leben eines Vaters, einer Familie, eines Kindes Tage, die von Bedeutung sind. Die man allein deshalb nicht vergisst, weil dort etwas Besonderes passiert.

Zu solchen Tagen gehören Weihnachten, besondere Jubiläen, oder besondere Feiern.

Nun fiel eine solche „besondere“, lebenslang erinnerungs-würdige Feier eines Elters auf ein Wochenende, zu dem das Kind nicht bei dem feiernden Elter, sondern beim anderen Elter ist.

Also bat der eine Elter den anderen, das Wochenende tauschen zu können – zum allseitigen Vorteil, vor allem des Kindes.

Das lehnte der boykottive Elter ab. Naja, wie – immer.

Also wurde ein entsprechender Antrag an das Amtsgericht Bonn geschickt. Wie – immer …, wenn Richter Familien zerstörten.

Nun begab es sich, dass die Richterin das Kind befragte, ob es an der Feier teilnehmen will. –

Nein, eben nicht. Die Richterin fragte das Kind etwas Anderes. Und das - hatte das Kind diesmal abgelehnt.

Schlau, wie Richter sind, übertrug die schlaue Richterin die negative Antwort des dummen Kindes in der anderen Sache auch auf die Feier-Frage.

Einfach so.

Dabei hatte das Kind vorher immer gesagt, dass es selbstverständlich an der Feier teilnehmen will.

Und so nahm die Richterin Erbers dem Kind die Chance, teilzunehmen, woran sich nun alle zeitlebens erinnern werden.

Und was man dem Einen nimmt, gibt man dem Anderen:

Und so gab die Richterin Erbers der Mutter ihren Willen, einen Tausch des Wochenendes zugunsten des Kindes zu boykottieren.

Opfer?

Nein, nicht die Richterin!

 

 

Mutter boykottiert Umgangs-Tausch

Kind rettet Richterin

Das war knapp. Das ging haarscharf vorbei. 

Obiger Sachverhalt wurde wenige Stunden vor der Familienfeier gerettet - durch das Kind.

Das traute sich praktisch einen Tag vor der Familien-Feier mit der Mutter zu sprechen, worauf die Mutter in wirklich allerletzter Sekunde dann doch noch zustimmte - das Kind durfte den Vater "ausnahmsweise" doch besuchen.

Meinend:

Dank an die Mutter.

Meinend:

Es sind die Kinder, die hier selbst bei größten Selbstverständlichkeiten in Loyalitätskonflikte gepresst und gezwungen werden.

Seit das Kind den eigenen Vater nur noch zwei Mal im Monat sehen darf - hat die Mutter keine Bereitschaft mehr, zu kooperieren.

Und der bürokratischen Richterin - ist das völlig egal.

Kind kaputt?

Alles noch mal gut gegangen! Kind durfte zur Familienfeier.

Nichts gut gegangen! Kind wird gezwungen, den hochbezahlten "Familien-Experten", kommerziellen Kinder-Vertretern, Jugendamtsfrauen und Richterinnen den Job zu machen.

Schande über inkompetente Juristen-Bande!

 

 

 

 

Datum: 1.4.2018

Grund(!)- und Menschen(!)Rechte am Amts- und OLG-Gericht Bonn/Köln

(Zentraler Schriftsatz)

 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch beschreibt nicht nur

- die Folgen des  Missbrauchs bei den Opfern bürokratisch-juristischer Prozesse

- den Missbrauch bürokratischer (Macht-) Mittel (Beispiel: Anträge werden wegen Vorwände nicht bearbeitet), sondern

- entscheidend und zentral die Missachtung unverbrüchlicher Grund(!)- und Menschenrechte.

 

Die Grund(!)Rechte der Artikel 1 bis 19 sind hier aufgelistet und im Familien-rechtlichen Sinne (neu) definiert.

Insbesondere den Artikeln 6.2 und 6.3 muss im Sinne einer Justiz- und Grundrechts-Reform zentrale Aufmerksamkeit zukommen.

 

Grundgesetz Art. 6.2:

Wir brauchen im Familien-Recht eine Kinder-Orientierung - auch und gerade des Grundgesetz-Artikels 6.2. Dort heißt es - historisch geprägt:

"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."

Es ist neu zu definieren:

"Es ist das naturbestimmte Recht eines jeden Kindes,

durch seine und beide Eltern erzogen zu werden."

 

Grundgesetz Art. 6.3:

"Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur (...) von der Familie getrennt werden, wenn (...) wenn die Kinder (...) zu verwahrlosen drohen."

Damit ist der extreme Ausnahmezustand beschrieben, unter denen einem Kind seine Eltern genommen werden dürfen: "Verwahrlosung".

 

§ 235 StGB (Amts- und Staatshaftung)

Der § 235 StGB ist grundlegend und bedeutsam und betrifft das zentrale Natur- und Schutzrecht der Kindern durch elterliche Sorge.

Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren wird bestraft, wer ein Kind seine oder einen Elter entzieht - und bis zu 10 Jahren in der Folge bei erheblicher Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung.

Von dieser Strafregelung sind folgende Personen ausgenommen: Niemand. Weder Priester, noch Eltern (die z.B. ihr Kind ins Ausland entführen), noch Richter, noch sonst wer.

 

Lese hier zur Bedeutung, Definition und Verletzung von Grund(!)Rechten!

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Datum: 4.1.2018

Richter verweigert Kind und Vater Gehör und Bearbeitung. Vorwand jetzt: "Aktenzeichen" fehle

 

Seit Oktober 2017 trafen regelmässig kurzzeilige Schreiben ein: Schriftsätze in der Sache Grund(!)- und Menschen(!)Rechte des Kindes werden nicht bearbeitet - Kind und Vater praktisch Gehör verweigert - weil ... angeblich oder tatsächlich ein Aktenzeichen nicht genannt worden sei ...

DAS war in drei Jahren zuvor nie angemahnt worden - allein dadurch wird die Willkür und Unwilligkeit des Richters Büter offenkundig.

Teilweise war das auch komplett falsch: Der Schriftsatz vom 15.12.2015 nennt im Schriftsatz - gezählt - 35 mal (!) das Aktenzeichen.

Und es ist auch komplett unsinnig, als Kunde und Bürger Schriftsätze auf Aktenzeichen einzugrenzen - das ist Aufgabe des Richters und Gerichts - so das Bundesverfassungsgericht am 12.12.2012.

Warum also verweigert Jan Hendrik Büter die Bearbeitung der Beweisvorträge, Schriftsätze, Anträge, Unterlagen?

Er wird doch dafür ... bezahlt!

Die Antwort ist naheliegend ....

Lese Schriftsatz "Antrag auf Befangenheit und Unvermögen: Richter verweigert Bearbeitung und Gehör, Vorwand jetzt: Aktenzeichen!"

 

 

 

 

Datum: 15.12.2017

"Richter hetzt gegen Rechtsstaat,

nimmt Kind und Vater als Geisel und

will Grund(!)Rechts- und Faktenfreies Verfahren -

Neuer Antrag auf Feststellung Befangenheit und Parteilichkeit"

 

Ein erneut unglaublicher, skandalöser Sachverhalt:

Mit Datum 16.11.2017 erließ das Amtsgericht Bonn, Richter Büter einen Beschluss, in dem er sich auf gut einer Seite maßlos über den Vater ausließ: Fakten- und Detail-los, völlig pauschal und - falsch.

 

Als Höhepunkt formulierte er sinngemäß: Solange der Vater keine Ruhe gibt, wird das Kind seiner Grund(!)Rechte nicht zurück erhalten.

 

Satz für Satz wird diese Schmäh auseinander genommen. Ergebnis:

Der Richter kennt die Bedeutung der Grund(!)Rechte nicht,

hetzt gegen den Vater,

 

missachtet Rechtsstaat und Verfassung,

nimmt Kind und Vater als Geisel und

will Grund(!)Rechts- und Fakten(!)freies Verfahren:

und hat zudem ALLE Fakten falsch.

 

Eine bis ins Mark vernichtende Kritik! 

 

Lese hier!

 

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Datum: 13.12.2017

Persönliche Erklärung des Vaters nach Hetze Richter

Der oben genannte Beschluss des Amtsgerichts Bonn "Richter hetzt ..." veranlaßte den Vater zu einer dringend geboten erscheinenden "Persönlichen Erklärung", in der der Vater noch einmal auf die persönliche Verpflichtung gegenüber dem Rechtsstaats-Gebot, den Grund(!)Rechten wie der Verfassung bezug nimmt.

Grund-Tenor: "Solange am Amtsgericht Bonn ... solange werde ich ..."

 

Lese hier: "Persönliche Erklärung des Vaters nach der Hetze des Richters"

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14.12.2017

Eidesstattliche Erklärung über Fakten-Freiheit am Amtsgericht Bonn

Der "Hetz-Beschluss" des Richters zwang den Vater zudem zu einer Eidesstattlichen Erklärung, in der er noch einmal und explizit darauf hinweis, dass am Amtsgericht Bonn, Abteilung 410, Richter Büter seit Jahren und systematisch nahezu alle Beweisvorträge und Schriftsätze missachtet werden.

Er führt dazu - als ein Beispiel - Schriftsätze zur Boykottivität der Mutter in Schulfragen auf ...

Unnötig darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um ein schweres Verfahrensvergehen des zuständigen Richters der Abteilung 410 handelt ...

 

Lese Eidesstattliche Erklärung über Fakten-Freiheit am Amtsgericht Bonn hier!

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27.11.2017

Kind beim Amtsgericht Bonn:

"Ich will meine Grund(!)Rechte abholen"

 

Am frühen Morgen erschienen der Vater und die Tochter beim Amtsgericht Bonn - an der Rechtantragsstelle.

Das ist üblicherweise die Stelle, die Klagen von Bürgern aufnimmt, die nicht schreiben können oder aus sonstigen Gründen nicht selbst eine Klage einreichen können.

"Worum geht es?"

Ich zeige auf meine Tochter. Sie antwortet fröhlich und ungezwungen

"Dass ich mehr Zeit mit meinem Papa verbringen will."

 

Nachdem der Name und das Aktenzeichen preisgegeben wurden, die Mitarbeiterin den Bildschirm checkte, vorher zum Richter oder der Geschäftsstelle der Abteilung 410 ging, wurde die Stimmung gereizter.

"Das geht nicht".

"Geht es nicht hier, gehen wir zur Fernsehanstalt."

"Das Kind ist noch zu klein um ..."

"Grund(!)Rechte gelten für alle Menschen, egal ob behindert, Kind oder ..."

"Ich brauche keine Belehrung".

"Das war ein kurzer, wichtiger Hinweis, warum wir hier sind."

"Ich nehm jetzt nur einen, zwei Sätze auf, dann ist das für mich erledigt."

 

Nundenn, auch ein Fahrrad das quietscht, fährt.

Ich ging raus.

Nach gut 10 Minuten kam meine Tochter wieder.

"Und?"

"Ja, war ok".

"Was hast du gesagt?"

"Dass ich mehr Zeit bei meinem Papa verbringen will".

"Mehr nicht?"

"Mehr nicht!"

"Mmmm ..."

*

Eigentlich kein großer deal. Ähnliches oder das Gleiche hat meine Tochter im Mai 2017 dem Jugendamt Bonn, dem Verfahrenspfleger, im März 2017 dem Vater gesagt.

Ähnliches hat sie vor dem Justiz-Vergehen an ihr immer wieder gesagt - was dem Amtsgericht Bonn, Abteilung 410 in unzählichen Zitatsammlungen immer wieder vorgelegt - und annahmegemäß - nicht gelesen wurde.

*

Nun, ihre Grund(!)Rechte konnte meine Tochter nicht mitnehmen.

Aber da sie Grund(!)Rechte hat, wie jeder von uns, die man ihr nicht nehmen kann, war es folgerichtig, dass sie diese reklamiert.

Und zwar auch dann, wenn die Dame meinte, sie sei zu klein,

oder wenn selbst der zuständige Richter das nicht weiß und sich in irgendwelchen banalen Details verliert und meiner Tochter unverbrüchliche Grund(!)Rechte aberkennt.

Kinder haben Grund(!)Rechte!

Das Grund(!)Gesetz, Präambel, Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 6 oder Art. 19 mal auf der Zunge zergehen lassen.

 

 

 

 

Datum: 27.11.2017

Amtsgericht Bonn, Abteilung 410 unterschlägt Aussage des Kindes!

 

Am 27.11.2017 (siehe dort) hatte das Kind in der Rechtsantragsstelle (erneut) zu Protokoll gegeben, dass es wieder bei beiden Eltern sein will.

Der Vater hat seitdem bereits mehrfach eine Kopie dieser Aussage beim Amtsgericht Bonn, Abteilung 410, Richter Büter beantragt - hilfsweise Akteneinsicht.

Erkennbar: Das Protokoll soll entweder nicht rausgerückt werden, oder aber es sind damit irgendwelche Spielchen beabsichtigt (Stand: 21.12.2017).

 

Kind wird Mund zugehalten. Symbolbild für: Bürokratischer Kindes-Missbrauch. 
https://www.aerzteblatt.de/bilder/cache/00/00/05/33/img-53342-1024-0.JPG. Abruf 22.12.2107Kind wird Mund zugehalten. Symbolbild für: Bürokratischer Kindes-Missbrauch. https://www.aerzteblatt.de/bilder/cache/00/00/05/33/img-53342-1024-0.JPG. Abruf 22.12.2107

 

Wo ist das Protokoll? Warum wird die Kopie nicht rausgerückt?

Richter mit eigenen Interessen, Intentionen?

Spielchen statt Grund(!)Rechte?

Keine Rechts-Sicherheit?

Bürokratischer Missbrauch eines Kindes?

Kind als Geisel?

Kind als Geisel!

 

Status: Das Protokoll liegt jetzt vor - es wurde erst am 4.1.2018 rausgerückt!

 

(Ähnliches scheint es häufiger zu geben:

Erinnert sei daran, dass es beim OLG Köln vier (!) Mahnungen bedurfte, bevor das OLG Köln endlich den für Kind, Familie und Vater sehr positiven Bericht des Verfahrensbestands vom 11.3.2016 rausrückte.

Nachdem der Bericht endlich rausgerückt worden war - wurde er: Missachtet!

Spielchen! Gegen Grund(!)Rechte von Kindern!)

 

 

 

 

24.11.2017:

OLG Köln verschickt Versatzstücke in Grund(!)Rechts-Fragen

 

OLG Köln, inzwischen der 2. Senat, lehnt alle Anträge wegen Unehrlichkeit, Unvermögen, Parteilichkeit und Befangenheit gegen Herrn Büter ab.

Dazu werden drei Beschlüsse gefasst: Keiner geht auf den Sachvortrag ein.

Alle drei Beschlüsse bestehen nur aus gut zwei Absätzen kopierter Versatzstücke.

Faktisch werden damit alle vorgetragenen, möglichen Rechtsverstöße legalisiert.

 

Positiv formuliert:

Weil keiner der drei Beschlüsse auf den Sachvortrag eingeht,

wird keinem der Vorwürfe widersprochen.

 

Dennoch eine Katastrophe: Für Rechtsstaat und Kind. 

Wenn Kinderklau ein Verbrechen ist - dann geht es weiter.