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In eigener Sache: 

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Wir arbeiten dran, und hoffen, den alten Zustand,

vermutlich ab Winter 2019, wieder herstellen zu können.

Bis dahin bitte - Geduld!

 

Kontakt für Opfer, Betroffene und Fans

des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln, Familiensenat

bis auf Weiteres über: Kinder-Klau-Koeln-Bonn@Email.de

 

*

 

Splitter:

 

„Soweit der Kindesvater die

Verletzung wesentlicher Grundrechte des Kindes

rügt,

so gehört es zum

Schicksal aller Kinder

getrenntlebender bzw. geschiedener Eltern,

dass sie

stark beeinträchtigt

werden können ...“

OLG Köln, RichterInnen Dr. Gabriele Morawitz, Dr. Monika Horst, Herr Rößler,

16.4.2019, 27 UF 16/19, S.3

 

Dafür sind mehr als 6 Millionen Menschen in Gaskammern umgekommen?

Kinderquälen, weil es mal halt so sei?

Grundrechte - als Ramschartikel?

 

Das Kind erst SEIT dem Verfahren:

Zwangshandlungen, Weinanfälle,

Mobbing-Opfer der eigenen Mutter

 

Der Vater erst SEIT dem Verfahren:

Schwerbehindert, fast arbeitsunfähig.

 

 

Die Mutter erst SEIT dem Verfahren:

Naheliegend suizidal

 

Familienstrukturen:

Erst SEIT dem Verfahren staatlich zerstört

 

 Kinderquälen am Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln

weil es, Zitat, "Schicksal" sei?

 

Nicht die Nazis - sondern Juden waren selbst schuld am Holocaust?

Opfer sexueller Gewalt - sind selbst schuld ...?

Kinder und Eltern - sind selbst schuld ...?

 

Grundrechte gelten für nur die, die nicht Opfer sind?

Volljuristen!

 

Die Kapitulation des Rechtsstaates,

vor billigstem Ratsch und Tratsch von RichterInnen!

 

Zuständig beim OLG Köln:

RichterInnen Frau Dr. Gabriele Morawitz,

Frau Dr. Monika Horst und Herr Rößler,

 

Zuständig beim Amtsgericht Bonn: 

Richterin Frau Yvonne Erbers.

 

 Wir werden berichten!

 

***

 

Die Meldung des Jahres:

Gustl Mollath hat die Justizbehörden des Landes Bayern

auf 1,8 Mio. Euro Schadensersatz verklagt!

Richtig so!

Grund: Missachtung seiner Grund- und Menschenrechte,

schlampige Gerichtsverfahren, Gutlacher u.ä.

 

Dazu die beste Darstellung,

wie es an vielen (Familien-) Gerichten zugeht:

"Pelzig erklärt deutsche Gerichte". 7:10 Minuten.

Brutal unkomisch.

 

*

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat im Juli 2019

einen Strafantrag gegen Familienrichterin Yvonne Erbers abgelehnt:

 

Der Strafantrag beklagte die Verletzung

elementarer Grundrechte eines Kindes

nach Grundgesetz Art. 6.3 und Art. 6.2

und die Verletzung

körperlicher und seelischer Unversehrtheit

nach GG Art. 1, Art. 2.2 und Art. 19.2.

 

Staatsanwaltschaft Bonn:

Der Staatsanwaltschaft Bonn hätten nicht alle Akten vorgelegen.

Das sei aber Pflicht des Petenten!

 

Absolut Lachhaft!

Je lachhafter die Gründe, desto rheinischer der Klüngel!

Man kennt sisch, man hülft sisch.

Wir werden berichten ...

 

 

Willkommen!

 

Dieses ist nicht die Seite des Amtsgerichts Bonn.

Dieses ist die Verfassungs-Wirklichkeit.

Des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln !

Dieses ist - der Horror!
 

Grundrechte?

Unsere Grundrechte sind unantastbar!

Endlich!

 

Unantastbar?

Grundrechte?

 

Hier sehen Sie, was man mit Ihren Kindern macht.

Wie man es macht.

Hier sehen Sie, was man mit den Eltern macht.

Wer es macht:

Ob Richter, Jugendamt, andere.

 

An Recht und Gesetz gebunden?

Kinder werden missbraucht.

Nicht auf kaltem Kellerfußboden.

In wohl-temperierten Büros.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

 

Grundrecht! Auf Pflege und Erziehung durch die Eltern!

Grundrecht?

ElterN?

Lachhaft: Familien-Zerschlagung!

Grundlagen gegen Ratsch und Tratsch!

Selbst Lug und Trug!

Banales!

Statt Grundrechte! 


Grundrecht? Auf  körperliche und seelische Unversehrtheit?

Menschenwürde? Menschenrechte?

 

Erst seit der Zerstörung der Familie leidet das Kind täglichen unter Zwangshandlungen.

Das Jugendamt Bonn hält Seiten geschwärzt und geheim, die auf den psychischen Zustand der Mutter hinweisen - und Suizidalität nahelegen.

Dem Vater werden nun ebenfalls - Depressionen und Suizidalität unterstellt.

 

Vorher: Intakt.

Nun: Die gesamte Familie - zerstört.

Durch: Richter und willige Helfer!

 

Grundrecht!

Eingriff des Staates nur bei Verwahrlosung? 

Schutz vor staatlicher Willkür?

 

Wir waren - eine funktionierende Familie.

Vor - dem Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln.

Vor - "Experten".

Vor - Halbteufeln in Schwarz.

Und willigen Helfern.

 

Opfer?

Kinder!

Familien!

Sie!

 

Nicht durch Priester, Trainer, Lehrer.

Richter, Jugendamt, Berater.

Vertrauenspersonen eben.

Personen, an die Sie sich wenden.

Personen, denen Sie die Hand geben.

Personen, denen Sie vertrauen.

 

Das Kind: Missbraucht!

Tatort: Schreibtisch.

Täter: Viele.

Werkzeug: Worte.

Beute: Zeit. Kindheit.

 

Folgen: Flächenbrand.

Suizidalität, Psyche, Zwangshandlungen, Wein-Anfälle.

Vernichtung: Körperlich, finanziell, beruflich.

 

Amtsgericht Bonn.

OLG Köln.

Jugendamt.

Helfer.

Missbrauch.

Stellungnahme.

Beschluss.

Schreibtisch.

 

Sie meinen: Schlimmer könnt´s nicht sein?

Warten Sie es ab: Damit geht es erst richtig los!

 

 

***

In krakeliger Kinderschrift:

 

29. April 2018

Sehr gel  geerthe Richterin,

ich habe sowohl Papa wie auch Mama lieb

und. weis nicht wieso sie mich fragen wo il  ich

lieber sein möchte, denn ich kann das

nicht entscheiden. Ich will Papa sehen, und auch

Mama.

 

Mit freun

(Unterschrift)

 

Hilferuf und Schreiben des Kindes an Richterin Erbers, nachdem Richterin Erbers am 18.4.2018 beschloss, dem Kind weiter Grundrechte und Vater zu nehmen. 

Zudem schickte das Kind der Richterin einen Film - gut 10 Minuten: "Sehr geehrte Frau Richterin: So lebe ich bei meinem Vater".

 

Darin zeigt das Kind der Richterin, wie es beim Vater lebt:

Sie ist sichtlich stolz darauf, fühlt sich wohl beim geliebten, gewollten Vater.

Kürzlich malte es ein großes Bild: "Bester Papa der Welt."

 

Immer wieder verlangte das Kind die Rückkehr zum geliebten Vater:

- Zu Protokoll der Rechtsantragsstelle (!) des Amtsgerichts Bonn: 26.11.2017,

- Gegenüber dem Jugendamt Bonn: Mai 2017.

- Gegenüber Verfahrens-Beistand Schroeder: Mai 2017, November 2017,

- Gegenüber dem Vater, März 2017 - richtete sich die Wohnung ein.

- Gegenüber dem Jugendamt, 11.12.2018

 

Nun mit einem Schreiben an die Frau und Richterin, 29.4.2018,

die ihr Vater und Gesundung nimmt.

Mit einem Film, 29.4.2018.

Mit einem großen Bild, Juni 2018!

 

Strafvereitelung im Amt.

Durch Richter.

Rechtsbeugung:

An Fakten und Grundrechten.

 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter Kindern ein oder beide Eltern amputieren ...

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter und immer willige Helfer Kinder zwingen zu sagen,

sie hätten einen oder ihre Eltern nicht lieb.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Verbrechen an Leib und Seele.
 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

Zehntausende pro Jahr.

Größtes Staatsverbrechen seit 1945.

 

***

 

Schadensersatz

 

Oft ist zu hören, es seien endlich auch in der Bundespublik Deutschland neue Gesetze notwendig:

Kinder in den Mittelpunkt, Recht auf Erziehung durch beide Eltern.

 

Das ist Unsinn.

Die Gesetze sind mehr als eindeutig:

- Das Grundgesetz (GG) Art. 6.2 schreibt vor, dass jedes Kind ein Grundrecht auf Erziehung durch seine und beide Eltern hat.

- Art. 2 schreibt den Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,

- Art. 6.3 schreibt den Schutz vor staatlicher Willkür vor.

- Art. 19.2 erklärt alle Grundrechte für im Kern unantastbar.

 

Neue Gesetze brauchen wir nicht!

Selbst Mauerschützen der alten DDR konnten sowohl nach alter DDR-Verfassung wie nach Grundgesetz wie nach internationalen Menschenrechts-Verpflichtungen verurteilt werden.

 

Wir brauchen keine neuen Gesetze, wir brauchen nicht andere Richter:

Wir brauchen die Anwendung bestehender Straf-Gesetze.

Wir brauchen vor allem die strikte Anwendung von § 235 StGB (Haft- oder Geldstrafe bei Kindes-Entzug) insbesondere und gerade bei Bürokratischen Kindes-Missbrauch.

 

Gerichte, Richter, Jugendämter, Umgangs-Pfleger, Verfahrens-Beistände u.a.,

die systematisch, vorsätzlich oder fahrlässig

zentrale Grundrechte, grade von Kindern, außer Kraft setzen,

sind zur Verantwortung zu ziehen:

Strafrechtlich, finanziell und dienstrechtlich.

 

Auch jetzt schon sieht § 235 StGB folgende Ausnahmen vor: 

Keine!

Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

 

 

 

Datum: 1.4.2018

Grund(!)- und Menschen(!)Rechte am Amts- und OLG-Gericht Bonn/Köln

 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch beschreibt nicht nur

- die Folgen des  Missbrauchs bei den Opfern bürokratisch-juristischer Prozesse

- den aktiven Missbrauch bürokratischer (Macht-) Mittel (Beispiele: Anträge werden wegen eines Vorwandes nicht bearbeitet), sondern

- entscheidend und zentral: die Missachtung unverbrüchlicher Grund(!)- und Menschenrechte.

 

Die Grund(!)Rechte der Artikel 1 bis 19 sind hier aufgelistet und im Familien-rechtlichen Sinne (neu) definiert.

Insbesondere den Artikeln 6.2 und 6.3 muss im Sinne einer Justiz- und Grundrechts-Reform zentrale Aufmerksamkeit zukommen.

 

Grundgesetz Art. 6.2:

Wir brauchen im Familien-Recht eine Kinder-Orientierung - auch und gerade des Grundgesetz-Artikels 6.2. Dort heißt es - historisch geprägt:

"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."

Es ist neu zu definieren:

"Es ist das naturbestimmte Recht eines jeden Kindes,

durch seine und beide Eltern erzogen zu werden."

 

Grundgesetz Art. 6.3:

"Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur (...) von der Familie getrennt werden, wenn (...) wenn die Kinder (...) zu verwahrlosen drohen."

Damit ist der extreme Ausnahmezustand beschrieben, unter denen einem Kind seine Eltern genommen werden dürfen: "Verwahrlosung".

 

§ 235 StGB

(Richter-, Amts- und Staatshaftung bei Bürokratischem Kindes-Missbrauch)

Der § 235 StGB ist grundlegend und bedeutsam und betrifft das zentrale Natur- und Schutzrecht der Kindern auf elterliche Sorge.

Nach § 235 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft, wer einem Kind seine oder einen Elter entzieht - und bis zu 10 Jahren Haft wenn in der Folge eine erhebliche Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung eingetreten ist.

Von dieser Strafregelung sind folgende Personen ausgenommen:

Niemand. Weder Priester, noch Eltern (die z.B. ihr Kind ins Ausland entführen), noch Richter, noch sonst wer.

 

Lese hier zur Bedeutung, Definition und Verletzung von Grund(!)Rechten!

(Öffnet sich ein Dokument nicht automatisch,dann klicke (z.B. bei Firefox)

oben rechts auf den (blauen) nach unten zeigenden Pfeil und dann auf das oberste Dokument)

 

 

 

 

Datum: 13.12.2017

Persönliche Erklärung des Vaters nach Richter-Hetze

Der "Hetz-Beschluss" des Amtsgerichts Bonn vom 15.11.2017 zwang den Vater zu einer dringend geboten erscheinenden "Persönlichen Erklärung", in der der Vater noch einmal auf die persönliche Verpflichtung gegenüber dem Rechtsstaats-Gebot, den Grund(!)Rechten wie der Verfassung bezug nimmt - gegen das Amts- und OLG-Gericht Bonn/Köln.

Grund-Tenor: "Solange am Amtsgericht Bonn ... solange werde ich ..."

 

Lese hier: "Persönliche Erklärung des Vaters nach der Hetze des Richters"

 

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oben rechts auf den (blauen) nach unten zeigenden Pfeil und dann auf das oberste Dokument)

 

 

 

 

Datum: 17.5.2017

Weisen Sie nach, dass Sie Recht sprechen!

 

Der Sprachstil des nachfolgenden Dokuments ist apodiktisch, unnachgiebig. Beispiel:

 

Weisen Sie nach,

dass es beim Vater so schlimm ist,

dass (dem Kind) – nach den scharfen Bestimmungen von Grundgesetz Art. 6.3 („Verwahrlosung“)

die Grundrechte auf Art. 6.1, Art. 6.2 zwingend und unvermeidbar zu nehmen sind;

Dass

(Kind)s Grundrecht auf Erziehung durch ihren Vater (GG Art. 6.2 u.a.)

durch Besuchswochenenden 2x im Monat – exakt genau „eingestellt“ ist

und mehr, oder weniger Tage/Stunden

andere Grundrechte des Kindes verletzen würden. (…)

„Nachweisen“ heißt nicht „meinen, behaupten“!

Nachweisen heißt „gerichtsfest be-weisen“.

Weisen Sie nach.

Unterlassen Sie dies - machen Sie sich im Zweifel (weiter) strafbar.“

 

Ein Elter der gegenüber Gerichtsbeteiligten so formuliert – gegenüber Richter, Jugendamt und anderen, weiß, dass sein Kind nichts mehr zu verlieren hat.

 

Dieser Elter weiß, dass er Richter und Jugendamt mit den schlimmsten Waffen zu schlagen hat, die ein Elter und Bürger hat: Dem Grund(!)Gesetz.

 

Er weiß auch, dass Richter und andere in zum Teil unglaublicher Schlampigkeit und Banalität einem Kind das Schlimmste antun,

was Gericht und andere einem Kind antun können: Lebenslange Traumatisierung.

 

Ein sehr empfohlenes Dokument – das laut und deutlich formuliert: Grund(!)Rechte statt Banalitäten!

Ein Dokument, formuliert: Grund(!)- und Menschenrechte statt bürokratischer Kindes-Missbrauch.

Ein Dokument als Kampf-Ansage und Kampf-Hilfe für gedankenlose Bürokraten!

 

Ein Dokument wichtig zur Grund(!)Rechts-Definition,

zur Begrenzung staatlicher Macht (GG Art. 6.2) und 

zur Bestimmung des Umgangsrechts des Kindes.

Lese hier!

 

(Öffnet sich ein Dokument nicht automatisch,dann klicke (z.B. bei Firefox)

oben rechts auf den (blauen) nach unten zeigenden Pfeil und dann auf das oberste Dokument)

 

 

 

 

Datum: 15.12.2017

"Richter hetzt gegen Rechtsstaat,

nimmt Kind und Vater als Geisel und will Grund(!)Rechts- und Faktenfreies Verfahren - Neuer Antrag auf Feststellung Befangenheit und Parteilichkeit"

 

Hier der bereits oben zitierte Sachverhalt: Richter nimmt Kind Grund(!)Rechte, weil ihm der Vater nicht passt.

Kind - praktisch als Geisel.

Nachfolgendes Dokument ist keine unmittelbare Grund(!)Rechts-Debatte, zeigt aber, mit welcher Absurdidät, Willkür und Selbstherrlichkeit einfache Amtsgerichts-Richter Kindern und anderen Grund(!)Rechtsträgern unveräusserliche Grund(!)Rechte lebenslang nehmen.

Wer nachfolgendes Dokument liest, kann über die Bedeutung im Wesenskern anantastbarer Grundrechte - und der Verfassungswirklichkeit in Deutschland - nur entsetzt sein.

 

Anlass:

Mit Datum 16.11.2017 erließ das Amtsgericht Bonn, Richter Büter einen Beschluss, in dem er sich auf gut einer Seite maßlos über den Vater ausließ: Fakten- und Detail-los, völlig pauschal und - falsch.

Als Höhepunkt formulierte er sinngemäß: Solange der Vater keine Ruhe gibt, wird das Kind seiner Grund(!)Rechte nicht zurück erhalten.

 

Lese hier!
 

(Öffnet sich ein Dokument nicht automatisch,dann klicke (z.B. bei Firefox)

oben rechts auf den (blauen) nach unten zeigenden Pfeil und dann auf das oberste Dokument)