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In eigener Sache: 

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Wir arbeiten dran, und hoffen, den alten Zustand,

vermutlich ab Winter 2019, wieder herstellen zu können.

Bis dahin bitte - Geduld!

 

Kontakt für Opfer, Betroffene und Fans

des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln, Familiensenat

bis auf Weiteres über: Kinder-Klau-Koeln-Bonn@Email.de

 

*

 

Splitter:

 

„Soweit der Kindesvater die

Verletzung wesentlicher Grundrechte des Kindes

rügt,

so gehört es zum

Schicksal aller Kinder

getrenntlebender bzw. geschiedener Eltern,

dass sie

stark beeinträchtigt

werden können ...“

OLG Köln, RichterInnen Dr. Gabriele Morawitz, Dr. Monika Horst, Herr Rößler,

16.4.2019, 27 UF 16/19, S.3

 

Dafür sind mehr als 6 Millionen Menschen in Gaskammern umgekommen?

Kinderquälen, weil es mal halt so sei?

Grundrechte - als Ramschartikel?

 

Das Kind erst SEIT dem Verfahren:

Zwangshandlungen, Weinanfälle,

Mobbing-Opfer der eigenen Mutter

 

Der Vater erst SEIT dem Verfahren:

Schwerbehindert, fast arbeitsunfähig.

 

 

Die Mutter erst SEIT dem Verfahren:

Naheliegend suizidal

 

Familienstrukturen:

Erst SEIT dem Verfahren staatlich zerstört

 

 Kinderquälen am Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln

weil es, Zitat, "Schicksal" sei?

 

Nicht die Nazis - sondern Juden waren selbst schuld am Holocaust?

Opfer sexueller Gewalt - sind selbst schuld ...?

Kinder und Eltern - sind selbst schuld ...?

 

Grundrechte gelten für nur die, die nicht Opfer sind?

Volljuristen!

 

Die Kapitulation des Rechtsstaates,

vor billigstem Ratsch und Tratsch von RichterInnen!

 

Zuständig beim OLG Köln:

RichterInnen Frau Dr. Gabriele Morawitz,

Frau Dr. Monika Horst und Herr Rößler,

 

Zuständig beim Amtsgericht Bonn: 

Richterin Frau Yvonne Erbers.

 

 Wir werden berichten!

 

***

 

Die Meldung des Jahres:

Gustl Mollath hat die Justizbehörden des Landes Bayern

auf 1,8 Mio. Euro Schadensersatz verklagt!

Richtig so!

Grund: Missachtung seiner Grund- und Menschenrechte,

schlampige Gerichtsverfahren, Gutlacher u.ä.

 

Dazu die beste Darstellung,

wie es an vielen (Familien-) Gerichten zugeht:

"Pelzig erklärt deutsche Gerichte". 7:10 Minuten.

Brutal unkomisch.

 

*

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat im Juli 2019

einen Strafantrag gegen Familienrichterin Yvonne Erbers abgelehnt:

 

Der Strafantrag beklagte die Verletzung

elementarer Grundrechte eines Kindes

nach Grundgesetz Art. 6.3 und Art. 6.2

und die Verletzung

körperlicher und seelischer Unversehrtheit

nach GG Art. 1, Art. 2.2 und Art. 19.2.

 

Staatsanwaltschaft Bonn:

Der Staatsanwaltschaft Bonn hätten nicht alle Akten vorgelegen.

Das sei aber Pflicht des Petenten!

 

Absolut Lachhaft!

Je lachhafter die Gründe, desto rheinischer der Klüngel!

Man kennt sisch, man hülft sisch.

Wir werden berichten ...

 

 

Willkommen!

 

Dieses ist nicht die Seite des Amtsgerichts Bonn.

Dieses ist die Verfassungs-Wirklichkeit.

Des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln !

Dieses ist - der Horror!
 

Grundrechte?

Unsere Grundrechte sind unantastbar!

Endlich!

 

Unantastbar?

Grundrechte?

 

Hier sehen Sie, was man mit Ihren Kindern macht.

Wie man es macht.

Hier sehen Sie, was man mit den Eltern macht.

Wer es macht:

Ob Richter, Jugendamt, andere.

 

An Recht und Gesetz gebunden?

Kinder werden missbraucht.

Nicht auf kaltem Kellerfußboden.

In wohl-temperierten Büros.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

 

Grundrecht! Auf Pflege und Erziehung durch die Eltern!

Grundrecht?

ElterN?

Lachhaft: Familien-Zerschlagung!

Grundlagen gegen Ratsch und Tratsch!

Selbst Lug und Trug!

Banales!

Statt Grundrechte! 


Grundrecht? Auf  körperliche und seelische Unversehrtheit?

Menschenwürde? Menschenrechte?

 

Erst seit der Zerstörung der Familie leidet das Kind täglichen unter Zwangshandlungen.

Das Jugendamt Bonn hält Seiten geschwärzt und geheim, die auf den psychischen Zustand der Mutter hinweisen - und Suizidalität nahelegen.

Dem Vater werden nun ebenfalls - Depressionen und Suizidalität unterstellt.

 

Vorher: Intakt.

Nun: Die gesamte Familie - zerstört.

Durch: Richter und willige Helfer!

 

Grundrecht!

Eingriff des Staates nur bei Verwahrlosung? 

Schutz vor staatlicher Willkür?

 

Wir waren - eine funktionierende Familie.

Vor - dem Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln.

Vor - "Experten".

Vor - Halbteufeln in Schwarz.

Und willigen Helfern.

 

Opfer?

Kinder!

Familien!

Sie!

 

Nicht durch Priester, Trainer, Lehrer.

Richter, Jugendamt, Berater.

Vertrauenspersonen eben.

Personen, an die Sie sich wenden.

Personen, denen Sie die Hand geben.

Personen, denen Sie vertrauen.

 

Das Kind: Missbraucht!

Tatort: Schreibtisch.

Täter: Viele.

Werkzeug: Worte.

Beute: Zeit. Kindheit.

 

Folgen: Flächenbrand.

Suizidalität, Psyche, Zwangshandlungen, Wein-Anfälle.

Vernichtung: Körperlich, finanziell, beruflich.

 

Amtsgericht Bonn.

OLG Köln.

Jugendamt.

Helfer.

Missbrauch.

Stellungnahme.

Beschluss.

Schreibtisch.

 

Sie meinen: Schlimmer könnt´s nicht sein?

Warten Sie es ab: Damit geht es erst richtig los!

 

 

***

In krakeliger Kinderschrift:

 

29. April 2018

Sehr gel  geerthe Richterin,

ich habe sowohl Papa wie auch Mama lieb

und. weis nicht wieso sie mich fragen wo il  ich

lieber sein möchte, denn ich kann das

nicht entscheiden. Ich will Papa sehen, und auch

Mama.

 

Mit freun

(Unterschrift)

 

Hilferuf und Schreiben des Kindes an Richterin Erbers, nachdem Richterin Erbers am 18.4.2018 beschloss, dem Kind weiter Grundrechte und Vater zu nehmen. 

Zudem schickte das Kind der Richterin einen Film - gut 10 Minuten: "Sehr geehrte Frau Richterin: So lebe ich bei meinem Vater".

 

Darin zeigt das Kind der Richterin, wie es beim Vater lebt:

Sie ist sichtlich stolz darauf, fühlt sich wohl beim geliebten, gewollten Vater.

Kürzlich malte es ein großes Bild: "Bester Papa der Welt."

 

Immer wieder verlangte das Kind die Rückkehr zum geliebten Vater:

- Zu Protokoll der Rechtsantragsstelle (!) des Amtsgerichts Bonn: 26.11.2017,

- Gegenüber dem Jugendamt Bonn: Mai 2017.

- Gegenüber Verfahrens-Beistand Schroeder: Mai 2017, November 2017,

- Gegenüber dem Vater, März 2017 - richtete sich die Wohnung ein.

- Gegenüber dem Jugendamt, 11.12.2018

 

Nun mit einem Schreiben an die Frau und Richterin, 29.4.2018,

die ihr Vater und Gesundung nimmt.

Mit einem Film, 29.4.2018.

Mit einem großen Bild, Juni 2018!

 

Strafvereitelung im Amt.

Durch Richter.

Rechtsbeugung:

An Fakten und Grundrechten.

 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter Kindern ein oder beide Eltern amputieren ...

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter und immer willige Helfer Kinder zwingen zu sagen,

sie hätten einen oder ihre Eltern nicht lieb.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Verbrechen an Leib und Seele.
 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

Zehntausende pro Jahr.

Größtes Staatsverbrechen seit 1945.

 

***

 

Schadensersatz

 

Oft ist zu hören, es seien endlich auch in der Bundespublik Deutschland neue Gesetze notwendig:

Kinder in den Mittelpunkt, Recht auf Erziehung durch beide Eltern.

 

Das ist Unsinn.

Die Gesetze sind mehr als eindeutig:

- Das Grundgesetz (GG) Art. 6.2 schreibt vor, dass jedes Kind ein Grundrecht auf Erziehung durch seine und beide Eltern hat.

- Art. 2 schreibt den Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,

- Art. 6.3 schreibt den Schutz vor staatlicher Willkür vor.

- Art. 19.2 erklärt alle Grundrechte für im Kern unantastbar.

 

Neue Gesetze brauchen wir nicht!

Selbst Mauerschützen der alten DDR konnten sowohl nach alter DDR-Verfassung wie nach Grundgesetz wie nach internationalen Menschenrechts-Verpflichtungen verurteilt werden.

 

Wir brauchen keine neuen Gesetze, wir brauchen nicht andere Richter:

Wir brauchen die Anwendung bestehender Straf-Gesetze.

Wir brauchen vor allem die strikte Anwendung von § 235 StGB (Haft- oder Geldstrafe bei Kindes-Entzug) insbesondere und gerade bei Bürokratischen Kindes-Missbrauch.

 

Gerichte, Richter, Jugendämter, Umgangs-Pfleger, Verfahrens-Beistände u.a.,

die systematisch, vorsätzlich oder fahrlässig

zentrale Grundrechte, grade von Kindern, außer Kraft setzen,

sind zur Verantwortung zu ziehen:

Strafrechtlich, finanziell und dienstrechtlich.

 

Auch jetzt schon sieht § 235 StGB folgende Ausnahmen vor: 

Keine!

Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

 

 

 

 

Work in Progress

 

Sorry, hier wird es hoffentlich bald weitergearbeitet:

 

- Opfer psychischer und körperlicher und ggf. sexueller Gewalt der Mutter.

 

- Begabungen: Mutter bremst Kind aus, Begabung als Bedrohung für die Mutter

 

- Kind als schulweites Mobbing-Opfer der Mutter

 

- Therapiebedürftigkeit der Mutter, Kontrollverlust, vom Jugendamt Bonn gezielt geheim gehaltene Unterlagen, Beschlüsse des OLG

 

- Psychische Folgen bei Kind, alle erst seit 2014 aufgetreten:

. Wein-Anfälle

. Zwangs-Handlungen

. Bindungsängste

 

- Zitate, Clips: Seit Jahren Äusserungen, dass es zum Vater zurück und beide ElterN will

 

- Sachverständige Zeugen

 

 

Datum: 9.6.2018

Kind dumm verkaufen

Kommerzielle Kinder-Unternehmer, Jugendamt, Richter

 

Fast jedes Kind hat besondere Veranlagungen, besondere Interessen, die es zu entdecken und zu fördern gilt:

Programmieren, Sport, Astrophysik, Musik, Geschichte, Künstlerisches, Sprachen oder anderes.

 

Interessen und Begabungen sind ständige Aufgabe der ElterN - und entspringen den Grund(!)Rechten des Kindes aus Grundgesetz

- Artikel 2 - Recht auf freie Entfaltung; und

- Artikel 3 - Niemand, auch Begabte nicht, dürfen benachteiligt werden; und

- Artikel 6.2 - Erziehung sind Recht und Pflicht der ElterN.

 

Das Kind hier ... hat ein absolutes Gehör, begann früh Instrumente zu spielen, besuchte zahlreiche Kammerkonzerte. Musik - war ihr Leben! Ihr Lieblingskomponist: Beethoven, daneben Schumann, Bartok ...

Musik als Begeisterung und Begabung.

 

2014 zerschlug das Amtsgericht Bonn die Familie. Das Kind kam zur Mutter, die als Erstes begann, dem Kind die Vater-geförderte Begabung ... auszudünnen.

Als erstes Verbot die Mutter dem Kind das Üben eines der Instrumente.

Nachdem das nicht half, machte die Mutter dem Kind das Instrument - kaputt.

Den Unterricht des zweiten Instruments - stellte die Mutter komplett ein.

Das dritte Instrument - läuft derzeit (Juni 2018) noch.

 

Während andere Eltern bestrebt sind, eine einmal festgestellte Begabung weiter zu fördern, war hier das Gegenteil festzustellen.

Das galt auch bei der anstehenden Frage der weiterführenden Schule. Der Vater hatte sich nahezu alle Bonner Gymnasien angeschaut. Der Mutter reichte es, die mehr oder wenige "nächste" Schule ins Auge zu fassen.

Da das Amtsgericht Bonn, Abteilung 410, die Familie und damit auch Familien-Strukturen zerstört hatte, musste über die Schulfrage bei Gericht entschieden werden.

Kommerzielle Kinder-Unternehmer, die für wohlfeile Worte 550 E bekommen, sind dazu gern bereit. Und auch das Jugendamt Bonn - weiß Weises beizutragen.

Oder etwa nicht?

 

Ergebnis vom Lied:

Keiner der Beteiligten hatte sich so sehr mit der Schulfrage auseinander gesetzt - wie der Vater. Angebotsprofile der Schulen, Begabungsprofil des Kindes ...

Ein umfangreicher Bericht und  Antrag vom 11.8.2016.

Ergebnis: Um die Interessen und Begabungen des Kindes zu fördern, kommen nur zwei Schulen in Betracht.

 

Der Mutter schien allein wichtig - die vom Vater geförderte Begabung auszubremsen.

Also organisierte sie, bevor das Kind bei Gericht dazu befragt wurde, den Besuch der "neuen, besten Freundin".

DIE wollte, welch Zufall, zu der von der Mutter gewollten mittelmässigen Schule.

 

Der Termin am 13.3.2017, Richter Büter, lief dann so ab, dass der gut 40jährige Richter, der gut 60jährige Kinder-Berater Schroeder und der gut 30jährige Vertreter des Jugendamtes Bonn die komplexe Sachentscheidung - auf das 9jährige Kind übertrugen.

 

DAS befragt wollte nun nirgends anders hin als die plötzlich von der Mutter aus dem Hut gezauberte "beste Freundin" - zu der mittelmässigen Schule.

 

End vom Lied: Die plötzlich aufgepoppte "beste Freundin" kam in eine andere Klasse, und wurde auch ansonsten nie wieder gesehen.

Das Kind aber - steckt jetzt weiter an der Schule fest.

Während an einer Nachbarschule acht (!) Orchester sind, die die Interessen des Kindes aufnehmen könnten, ist an der mittelmässigen Schule - nur eines.

Die Mutter aber ermöglicht dem Kind noch nicht einmal, wenigstens darin mitzuspielen.

 

Als am 18.4.2018 ein erneuter Termin beim Amtsgericht Bonn dazu stattfand, teilte der kommerzielle Kinder-Unternehmer Schroeder mit: Das Kind habe an der Schule gute Noten. Deshalb solle man es da "erst mal" belassen.

Klar: Ist ein Kind unterfordert - hat es gute Noten.

 

Es ist schlicht fahrlässig, was hier mit den Kindern geschieht.

Förderung der Interessen und Begabungen? Völlig unwichtig!

 

Den Antrag des leiblichen Vaters, dem Kind einen frühzeitigen Schulbesuch in den USA oder Großbritannien zu besuchen, wischte Richterin Erbers mit der Bemerkung weg, das machten andere Kinder erst später.

Dem Kind - auch die Chance genommen. Einfach - so.

 

Eine berufliche Perspektive, oder zumindest gezielte Förderung der Persönlichkeit, der Interessen und Begabungen des Kindes:

Gezielt und systematisch ausgebremst.

Der Mutter war wichtig, genau dieses Pfund, das der Vater einbrachte, auszubremsen.

Kommerzieller Kinder-Unternehmer Schroeder, Jugendamt Bonn und Richter Büter (und Erbers) machen das "erst einmal": "Dann kann man ja immer noch weitersehen."

 

Weitere Begabten-Föderung: Komplett ausgeschlossen.

Opfer: Das Kind.

Kommerzieller Kinder-Unternehmer Schroeder: 550 Euro.

Gericht, Richter Jan Hendrik Büter und Frau Erbers:

Legen gut 1000 Euro Kosten nicht der boykottiven Mutter, nicht den Eltern, sondern erneut allein dem Vater auf.

Hilfen, wie die vom Vater seit Jahren beantragte Erziehungsberatung beider Eltern, lehnten die Frauen Mutter, Richterin Erbers, Molitor vom Jugendamt Bonn ab.

Opfer: Das Kind.

Danach machten die Verantwortlichen erst mal - Pfingstferien!

 

 

 

29.4.2018

Hilferuf des Kindes an die Richterin (Erbers)

 

29. April 2018

Sehr  geerthe Richterin,

ich habe sowohl Papa als auch Mama liebe

und. weis nicht wieso sie mich fragen wo ih ich

lieer sein möchte, denn ich kann das

nicht entscheiden. Ich will Papa sehen und auch

Mama.

Mit freu

(Unterschrift)

 

Richterin Erbers hatte am 18.4.2018 entschieden, dass das Kind nicht zurück zum Vater darf und dem Kind die Grundrechte auf Erziehung und Familie aberkannt und entrissen bleiben ...

Im Jahr zuvor hatte das Kind sich FÜNF MAL an Verantwortliche gewandt, und immer wieder zu Protokoll gegeben, dass es zurück zum Vater will:

- Am 26.11.2017 zu Protokoll des Amtsgerichts Bonn, Rechtsantragsstelle

- Mai 2017: Gegenüber dem Jugendamt Bonn, Herrn Stepper

- Mai 2017: Gegenüber dem Kinder-Unternehmer und Verfahrensbeistand Schroeder, ebenso am 26.11.2017

- März 2017: Gegenüber dem Vater.

Die Haftung und Verantwortung tragenden qualifizierten das Kind ab: Es sei manipuliert.

Dabei hatte Kinder-Unternehmer Schroeder bereits 2015 dem Amtsgericht schriftlich mitgeteilt, das Kind spreche authentisch für sich selbst.

Offensichtlich nur - wenn es gewünschtes sagt.

Ansonsten werden Kind und seine Grundrechte für unwichtig erachtet.

 

 

 

 

 

2.1.2018

Amtsgericht Bonn, Abteilung 410 unterschlägt Aussage des Kindes!

Am 27.11.2017 (siehe dort) hatte das Kind in der Rechtsantragsstelle (erneut) zu Protokoll gegeben, dass es wieder bei beiden Eltern sein will.

Der Vater hat seitdem bereits mehrfach eine Kopie dieser Aussage beim Amtsgericht Bonn, Abteilung 410, Richter Büter beantragt - hilfsweise Akteneinsicht.

Erkennbar: Das Protokoll soll entweder nicht rausgerückt werden, oder aber es sind damit irgendwelche Spielchen beabsichtigt (Stand: 21.12.2017).

 

Wo ist das Protokoll? Warum wird die Kopie nicht rausgerückt?

Richter mit eigenen Interessen, Intentionen?

Spielchen statt Grund(!)Rechte?

Keine Rechts-Sicherheit?

Bürokratischer Missbrauch eines Kindes?

Kind als Geisel?

Kind als Geisel!

 

Status: Das Protooll liegt jetzt vor - es wurde erst am 4.1.2018 rausgerückt!

 

(Ähnliches scheint es häufiger zu geben:

Erinnert sei daran, dass es beim OLG Köln vier (!) Mahnungen bedurfte, bevor das OLG Köln endlich den für Kind, Familie und Vater sehr positiven Bericht des Verfahrensbestands vom 11.3.2016 rausrückte.

Nachdem der Bericht endlich rausgerückt worden war - wurde er: Missachtet!

Spielchen! Gegen Grund(!)Rechte von Kindern!)


 Kind wird Mund zugehalten. Symbolbild für: Bürokratischer Kindes-Missbrauch. 
https://www.aerzteblatt.de/bilder/cache/00/00/05/33/img-53342-1024-0.JPG. Abruf 22.12.2107Kind wird Mund zugehalten. Symbolbild für: Bürokratischer Kindes-Missbrauch. https://www.aerzteblatt.de/bilder/cache/00/00/05/33/img-53342-1024-0.JPG. Abruf 22.12.2107