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In eigener Sache: 

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Wir arbeiten dran, und hoffen, den alten Zustand,

vermutlich ab Winter 2019, wieder herstellen zu können.

Bis dahin bitte - Geduld!

 

Kontakt für Opfer, Betroffene und Fans

des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln, Familiensenat

bis auf Weiteres über: Kinder-Klau-Koeln-Bonn@Email.de

 

*

 

Splitter:

 

„Soweit der Kindesvater die

Verletzung wesentlicher Grundrechte des Kindes

rügt,

so gehört es zum

Schicksal aller Kinder

getrenntlebender bzw. geschiedener Eltern,

dass sie

stark beeinträchtigt

werden können ...“

OLG Köln, RichterInnen Dr. Gabriele Morawitz, Dr. Monika Horst, Herr Rößler,

16.4.2019, 27 UF 16/19, S.3

 

Dafür sind mehr als 6 Millionen Menschen in Gaskammern umgekommen?

Kinderquälen, weil es mal halt so sei?

Grundrechte - als Ramschartikel?

 

Das Kind erst SEIT dem Verfahren:

Zwangshandlungen, Weinanfälle,

Mobbing-Opfer der eigenen Mutter

 

Der Vater erst SEIT dem Verfahren:

Schwerbehindert, fast arbeitsunfähig.

 

 

Die Mutter erst SEIT dem Verfahren:

Naheliegend suizidal

 

Familienstrukturen:

Erst SEIT dem Verfahren staatlich zerstört

 

 Kinderquälen am Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln

weil es, Zitat, "Schicksal" sei?

 

Nicht die Nazis - sondern Juden waren selbst schuld am Holocaust?

Opfer sexueller Gewalt - sind selbst schuld ...?

Kinder und Eltern - sind selbst schuld ...?

 

Grundrechte gelten für nur die, die nicht Opfer sind?

Volljuristen!

 

Die Kapitulation des Rechtsstaates,

vor billigstem Ratsch und Tratsch von RichterInnen!

 

Zuständig beim OLG Köln:

RichterInnen Frau Dr. Gabriele Morawitz,

Frau Dr. Monika Horst und Herr Rößler,

 

Zuständig beim Amtsgericht Bonn: 

Richterin Frau Yvonne Erbers.

 

 Wir werden berichten!

 

***

 

Die Meldung des Jahres:

Gustl Mollath hat die Justizbehörden des Landes Bayern

auf 1,8 Mio. Euro Schadensersatz verklagt!

Richtig so!

Grund: Missachtung seiner Grund- und Menschenrechte,

schlampige Gerichtsverfahren, Gutlacher u.ä.

 

Dazu die beste Darstellung,

wie es an vielen (Familien-) Gerichten zugeht:

"Pelzig erklärt deutsche Gerichte". 7:10 Minuten.

Brutal unkomisch.

 

*

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat im Juli 2019

einen Strafantrag gegen Familienrichterin Yvonne Erbers abgelehnt:

 

Der Strafantrag beklagte die Verletzung

elementarer Grundrechte eines Kindes

nach Grundgesetz Art. 6.3 und Art. 6.2

und die Verletzung

körperlicher und seelischer Unversehrtheit

nach GG Art. 1, Art. 2.2 und Art. 19.2.

 

Staatsanwaltschaft Bonn:

Der Staatsanwaltschaft Bonn hätten nicht alle Akten vorgelegen.

Das sei aber Pflicht des Petenten!

 

Absolut Lachhaft!

Je lachhafter die Gründe, desto rheinischer der Klüngel!

Man kennt sisch, man hülft sisch.

Wir werden berichten ...

 

 

Willkommen!

 

Dieses ist nicht die Seite des Amtsgerichts Bonn.

Dieses ist die Verfassungs-Wirklichkeit.

Des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln !

Dieses ist - der Horror!
 

Grundrechte?

Unsere Grundrechte sind unantastbar!

Endlich!

 

Unantastbar?

Grundrechte?

 

Hier sehen Sie, was man mit Ihren Kindern macht.

Wie man es macht.

Hier sehen Sie, was man mit den Eltern macht.

Wer es macht:

Ob Richter, Jugendamt, andere.

 

An Recht und Gesetz gebunden?

Kinder werden missbraucht.

Nicht auf kaltem Kellerfußboden.

In wohl-temperierten Büros.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

 

Grundrecht! Auf Pflege und Erziehung durch die Eltern!

Grundrecht?

ElterN?

Lachhaft: Familien-Zerschlagung!

Grundlagen gegen Ratsch und Tratsch!

Selbst Lug und Trug!

Banales!

Statt Grundrechte! 


Grundrecht? Auf  körperliche und seelische Unversehrtheit?

Menschenwürde? Menschenrechte?

 

Erst seit der Zerstörung der Familie leidet das Kind täglichen unter Zwangshandlungen.

Das Jugendamt Bonn hält Seiten geschwärzt und geheim, die auf den psychischen Zustand der Mutter hinweisen - und Suizidalität nahelegen.

Dem Vater werden nun ebenfalls - Depressionen und Suizidalität unterstellt.

 

Vorher: Intakt.

Nun: Die gesamte Familie - zerstört.

Durch: Richter und willige Helfer!

 

Grundrecht!

Eingriff des Staates nur bei Verwahrlosung? 

Schutz vor staatlicher Willkür?

 

Wir waren - eine funktionierende Familie.

Vor - dem Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln.

Vor - "Experten".

Vor - Halbteufeln in Schwarz.

Und willigen Helfern.

 

Opfer?

Kinder!

Familien!

Sie!

 

Nicht durch Priester, Trainer, Lehrer.

Richter, Jugendamt, Berater.

Vertrauenspersonen eben.

Personen, an die Sie sich wenden.

Personen, denen Sie die Hand geben.

Personen, denen Sie vertrauen.

 

Das Kind: Missbraucht!

Tatort: Schreibtisch.

Täter: Viele.

Werkzeug: Worte.

Beute: Zeit. Kindheit.

 

Folgen: Flächenbrand.

Suizidalität, Psyche, Zwangshandlungen, Wein-Anfälle.

Vernichtung: Körperlich, finanziell, beruflich.

 

Amtsgericht Bonn.

OLG Köln.

Jugendamt.

Helfer.

Missbrauch.

Stellungnahme.

Beschluss.

Schreibtisch.

 

Sie meinen: Schlimmer könnt´s nicht sein?

Warten Sie es ab: Damit geht es erst richtig los!

 

 

***

In krakeliger Kinderschrift:

 

29. April 2018

Sehr gel  geerthe Richterin,

ich habe sowohl Papa wie auch Mama lieb

und. weis nicht wieso sie mich fragen wo il  ich

lieber sein möchte, denn ich kann das

nicht entscheiden. Ich will Papa sehen, und auch

Mama.

 

Mit freun

(Unterschrift)

 

Hilferuf und Schreiben des Kindes an Richterin Erbers, nachdem Richterin Erbers am 18.4.2018 beschloss, dem Kind weiter Grundrechte und Vater zu nehmen. 

Zudem schickte das Kind der Richterin einen Film - gut 10 Minuten: "Sehr geehrte Frau Richterin: So lebe ich bei meinem Vater".

 

Darin zeigt das Kind der Richterin, wie es beim Vater lebt:

Sie ist sichtlich stolz darauf, fühlt sich wohl beim geliebten, gewollten Vater.

Kürzlich malte es ein großes Bild: "Bester Papa der Welt."

 

Immer wieder verlangte das Kind die Rückkehr zum geliebten Vater:

- Zu Protokoll der Rechtsantragsstelle (!) des Amtsgerichts Bonn: 26.11.2017,

- Gegenüber dem Jugendamt Bonn: Mai 2017.

- Gegenüber Verfahrens-Beistand Schroeder: Mai 2017, November 2017,

- Gegenüber dem Vater, März 2017 - richtete sich die Wohnung ein.

- Gegenüber dem Jugendamt, 11.12.2018

 

Nun mit einem Schreiben an die Frau und Richterin, 29.4.2018,

die ihr Vater und Gesundung nimmt.

Mit einem Film, 29.4.2018.

Mit einem großen Bild, Juni 2018!

 

Strafvereitelung im Amt.

Durch Richter.

Rechtsbeugung:

An Fakten und Grundrechten.

 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter Kindern ein oder beide Eltern amputieren ...

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter und immer willige Helfer Kinder zwingen zu sagen,

sie hätten einen oder ihre Eltern nicht lieb.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Verbrechen an Leib und Seele.
 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

Zehntausende pro Jahr.

Größtes Staatsverbrechen seit 1945.

 

***

 

Schadensersatz

 

Oft ist zu hören, es seien endlich auch in der Bundespublik Deutschland neue Gesetze notwendig:

Kinder in den Mittelpunkt, Recht auf Erziehung durch beide Eltern.

 

Das ist Unsinn.

Die Gesetze sind mehr als eindeutig:

- Das Grundgesetz (GG) Art. 6.2 schreibt vor, dass jedes Kind ein Grundrecht auf Erziehung durch seine und beide Eltern hat.

- Art. 2 schreibt den Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,

- Art. 6.3 schreibt den Schutz vor staatlicher Willkür vor.

- Art. 19.2 erklärt alle Grundrechte für im Kern unantastbar.

 

Neue Gesetze brauchen wir nicht!

Selbst Mauerschützen der alten DDR konnten sowohl nach alter DDR-Verfassung wie nach Grundgesetz wie nach internationalen Menschenrechts-Verpflichtungen verurteilt werden.

 

Wir brauchen keine neuen Gesetze, wir brauchen nicht andere Richter:

Wir brauchen die Anwendung bestehender Straf-Gesetze.

Wir brauchen vor allem die strikte Anwendung von § 235 StGB (Haft- oder Geldstrafe bei Kindes-Entzug) insbesondere und gerade bei Bürokratischen Kindes-Missbrauch.

 

Gerichte, Richter, Jugendämter, Umgangs-Pfleger, Verfahrens-Beistände u.a.,

die systematisch, vorsätzlich oder fahrlässig

zentrale Grundrechte, grade von Kindern, außer Kraft setzen,

sind zur Verantwortung zu ziehen:

Strafrechtlich, finanziell und dienstrechtlich.

 

Auch jetzt schon sieht § 235 StGB folgende Ausnahmen vor: 

Keine!

Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

 

 

Neues: Kurz

 

 

8.1.2019:

Schweigen als Mitschuld an der nächsten Tat: Gilt das auch für Richter?

 

Hier finden Sie einen Pressebericht, der die vermeintliche Mitschuld eines französischen Kardinals am fortgesetzten Missbrauch von Kindern vor einem französischen Gericht zum Thema macht.

Wer in Frankreich zum Kindesmissbrauch schweigt, und somit den Fortgang der Taten begünstigt, kann mit mit 3 Jahren Haft und bis zu 45.000 Euro Strafe belegt werden.

Gut so!

Doch regt die Berichterstattung zum Nachdenken darüber an, wie es um die Mit-Verantwortung von Richtern und Jugendämtern bestellt ist - die von Kindeswohl-gefährdenden Umständen bei einem oder beiden Eltern wissen, aber nicht reagieren, und somit weiter Schlimmes erst ermöglichen.

Wir hoffen im Zuge unserer Klage nach § 235 StGB auch verantwortliche Richter zur Verantwortung ziehen zu können.

Denn möglichen Opfern ist es gleich, ob ein Priester, Bischof, Kardinal oder Richter die Tat hätte verhindern können - wenn sie stattgefunden hat.

Der Bericht über die Tat in Frankreich

findet sich hier!

 

 

 

31.12.2018: Weltweit erste Klage gegen Bürokratischen Kindes-Missbrauch

 

Dazu wird hier auf dieser Seite berichtet. Die

Pressemitteilung findet sich hier und

faßt das Wesentliche zusammen -

die umfangreiche Klage

befindet sich hier!

 

 

 

3.12.2018: Nazi-Deutschland: Jüdische Kinder Eltern entrissen 

 

Bericht über gut 10.000 jüdische Kinder, die 1933 nach England ausreisen durften. Bericht über herzzerreißende Szenen, als Kinder ihre jüdischen Eltern in Deutschland zurücklassen und jüdische Eltern ihre abgeben mussten. 

https://www.focus.de/wissen/mensch/geschichte/nationalsozialismus/kindertransporte-wie-tausende-juedische-kinder-nach-grossbritannien-entkamen_id_9998028.html

 

Lebenslange Traumatisierung der Kinder.

Lebenslange Schuldgefühle jener Kinder, die - überlebten.

 

Heute - findet das Verbrechen steriler statt.

Heute zwingt man Kinder dazu zu sagen, sie hätten einen oder beide Eltern nicht oder weniger lieb.

Kinderklau - das größte Staatsverbrechen seit 1945.

 

(Dank an England für diese große Geste 1933. Ob die Kinder, die in Deutschland später durch Churchills Brandbomben in ihren Kinderzimmern umkamen es wirklich besser hatten, steht auf einem anderen Blatt.).

 

 

 

2.12.2018: Anruf eines Opfervaters

 

Sonntag. Frühmorgens Anruf eines anderen Vaters. Auch er wurde vor Jahren seinem Kind amputiert. Frau und Mutter spielten ein unehrliches Spiel ...

Inzwischen ist er nach eigenen Worten zum Alkoholiker geworden, kann seinen Beruf nicht mehr ausüben, hält sich mit unterqualifizierten Jobs über Wasser.

Kind zerstört, Familie zerstört, Vater zerstört, Hoffnung zerstört!

 

 

 

13.11.2018: Kind darf in die Lieblings-Aufführung

 

Zweimal im Monat darf das Kind zu seinem Vater. Am Wochenende. Dass das mit dem Grundrecht auf, Zitat: "Erziehung" nichts zu tun hat, wissen selbst die Kinder!

Und wenn das "eigentliche" Besuchs-Wochenende noch auf die letzte Ferienwoche des anderen Elters fällt, werden aus 1+2 sofort 3 Wochen Entzug - bei Sommerferien aus 3+2 Wochen 5 Wochen Entzug.

Wie hieß das: "Erziehung"? "Grundrecht Art. 6.2"?

Lachhaft!

Unsere "Experten" kümmert das nicht ... .-)

Die haben nicht mal Checklisten, worauf man bei Entfremdung achten sollte, damit es nicht zu brutal wird!

 

Nun, für das Kind stand eine wichtige "Lieblings-Aufführung" an. Die - hing leider am Elter A. Aber der - ist ja amputiert.

Also fragte Elter A Elter B, ob das Kind ausnahmsweise kommen darf.

Elter B wollte sogar zustimmen - ups! - wenn das Kind einen Monat bei Elter B wäre.

Das konnte Elter A - nur ablehnen.

 

Das Jugendamt Bonn, Frau Molitor, half. Nun darf das Kind zwar 2 mal 3 ganze langen Wochen nicht nach Hause zum Elter A, aber durch den Tausch kam dann doch ein Besuch der seltenen Lieblings-Aufführung zustande.

 

Hätten Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln mit willigen Helfern zuvor Kind und Familie nicht zerstört, hätte man das ganz leicht alles direkt zwischen den Eltern, wie es 6 Jahre funktionierte, oder durch Erziehungsberatung klären können ...

 

Also: Richter haben´s verbockt, Jugendamt hat geholfen, Elter B hat zugestimmt, Kind hat´s gefreut.

 

Kindgerecht, Kindeswohl, Erziehung, Menschengerecht - ist das trotzdem nicht.

Der bürokratische Missbrauch geht weiter.

Tag für Tag.

 

 

 

 

12.11.2018: Nicht nur Richtern sehr empfohlen:

Zweitägiges Seminar zu Grund- und Menschenrechten

 

Der VäterAufbruch-für-Kinder Köln führt in Essen ein zweitägiges Seminar zur (Verletzung) von Grund- und Menschenrechten an Bonner, sorry: An deutschen Gerichten und zur Durchführung einer Menschenrechts- und Verfassungsklage, einschließlich Bundesverfassungsgericht und EuGMR durch: 17./18.11.2018.

Geleitet wird das Seminar von Dipl.-Jur. Manfred Hermann - ein Crack seines Faches!

Die Initiative dazu stammt vom grandiosen Hartmut Wolters vom VAfK Köln!

 

Teilnahme kostet 90/180 Euro.

Für Richter sehr empfohlen! In der Uni nicht aufgepaßt? Hier wird geholfen!

https://www.vafk-koeln.de/aktivitaeten/1990/workshop-viii-familiengerichtliches-verfahren-zur-vorbereitung-einer-verfassungs-und-menschenrechtsbeschwerde.html

 

 

 

9.11.2018: Bonner Justiz und Reichspogromnacht

 

Heute jährt sich zum 75. mal die Reichspogromnacht von 1933. Über alle Schrecken bleibt auch die Frage, welche Rolle Bonner Richter bei der

- Aberkennung bürgerlicher Rechte und

- Legalisierung von Unrecht durch politische Kriminelle und

- Korpsgeist untereinander, sowohl im 3. Reich selbst wie ab 1945 spielten.

 

Unter dem großen Reiter "Exkurs: 1933 heute" versuchen wir der Frage etwas nachzugehen.

Wie gesagt: Wer in das Bonner Amts- und Landgericht kommt, findet eine große Gedenkstelle für die Opfer des Nationalsozialismus unter Richtern und Justizmitarbeitern. Wichtig.

Aber wo ist die Gedenkstelle für jene Bürger, die Opfer brauner oder angepasster Richter wurden? Richter waren nicht nur Opfer, sondern insbesondere Richter waren auch Täter.

 

Im Reiter "Exkurs: 1933 heute" weisen wir auf eine schändliche Selbstdarstellung des Landgerichts hin, die den Nationalsozialismus als etwas beschreibt, was über Bonner Juristen hereinbrach - Selbstschuld? Nicht erkennbar!

 

Auf der Seite www.Bueroratischer-Kindes-Missbrauch.de beleuchten wir die Sache etwas wissenschaftlicher: Hannah Arendt und ihre Erkenntnis, dass es die kleinen Bürokraten und Täter waren, Eichmann und andere, die den Holocaust befeuerten.

 

Die Lehren daraus: Grund- und Menschenrechte sind unverbrüchlich.

Tatsache auch: Grund- und Menschenrechte für Kinder, Eltern, Familien heute wurden nicht abgeschafft, sondern werden von Richtern einfach übergangen, nicht gekannt.

Daraus ziehen wir auf www.Bueroratischer-Kindes-Missbrauch.de auch die Lehre der "5G" bzw. "5Grund" ...

 

Ein sehr guter Artikel über die Reichspogromnacht in Bonn

findet sich hier ...

 

Darin findet sich zur Bonner Polizei:

"Damals jedoch wachte die Polizei nicht über Leib und Leben jüdischer Bürger. Im Gegenteil. Sie bewachte den von der Reichshauptstadt aus gesteuerten, reichsweiten Pogrom, bei dem allein in der Bonner Region mehr als 20 Synagogen verwüstet und in Brand gesteckt, jüdische Friedhöfe geschändet, Geschäfte und Wohnungen von Juden zerstört sowie jüdische Männer verhaftet und für viele Wochen ins Konzentrationslager gebracht wurden. (...)

Peter Reinartz, Bonner Polizeidezernent und SA-Standartenführer, und Peter Schäfer, Leiter der Schutzpolizei, treffen an der Synagoge ein. Letzterer befiehlt der Feuerwehr, sich zurückzuziehen und lediglich die angrenzenden Häuser vor einem möglichen Übergriff der Flammen zu sichern. Dann setzen die SA- und SS-Männer, unterstützt von einzelnen Bürgern, ihr zerstörerisches Werk fort."

 

Der Justiz wird nachgesagt, braune Verbrecher, insbesondere in den eigenen Reihen, nach 1945 durch Korpsgeist geschützt zu haben.

 

Gerade deshalb ist die Unverbrüchlichkeit unserer Grund- und Menschenrechte so wichtig, Rechte, die uns niemand, auch kein Richter oder "Reichskanzler" nehmen kann.

Gerade deshalb macht die Realität am Bonn-Kölner Amts- und OLG-Gericht schlicht fassungslos!

Banalitäten - statt Grundrechte!

Lehren aus 1933?
 

 

 

 

6.11.2018: Vater geht in den Knast. Doch wer ist der Täter?

 

Es erreicht die Nachricht, dass am Amtsgericht Emmingen ein Vater zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt wurde - weil er seine 18jährige Tochter gestalkt habe.

Der verantwortliche Richter Baller

(lese hier über ihn und lese hier über ihn)

habe, so der Vater, zur Vermeidung des „Umkippens“ der Tochter (meinend: dass sie ihren Vater vielleicht  doch liebt?) vier Uniformierte zwischen Tochter und Vater plaziert!

 

Das Setting erinnert an Diktaturen, wenn Angeklagte wie Tiere in Käfige gesperrt oder gefesselt oder mit schwer bewaffneten Polizisten vorgeführt - und allein durch das Äußere alle Beteiligten vorab massiv eingeschüchtert werden.

Seine Tochter unmittelbar anzusprechen oder direkt Fragen an sie zu stellen, habe Herr Baller dem Vater verboten - das durfte der Vater nur über Herrn Baller.

Gerichtssäle per se, insbesondere aber dann solche Aufmärsche sind nicht geeignet zu ergründen, ob oder warum menschliche Gefühle sich (nicht mehr) Bahn brechen können.

Und dann: Ein Jahr Haft gegen den Vater - keine Bewährung!

 

Nun - man kann fremde Fälle nie beurteilen - selbst Richter können es selten.

 

Aber fragen wir mal so: Wer ist eigentlich für die Situation verantwortlich, dass zwei Menschen, Vater und Tochter, wohl seit Jahren so dermaßen traumatisiert werden?

Wer hat eigentlich verursacht, dass ein Vater beginnt, seine Kind (nicht oder doch) zu stalken?

Hatte sein Kind regelmäßig Kontakt zum Vater, so, wie es GG Art. 6.2 vorschreibt?

Oder wurden menschliche Gefühle in einem sich immer stärker entwickelnden Druck wie in einem geschlossenen Kessel gehalten?

 

Viele "Familiendramen" sind "Gerichtsdramen"!

Viele Eltern und viele Kinder werden von Richtern missbraucht - siehe www.Buerokratischer-Kindes-Missbrauch.de.

 

Hat vielleicht eine Richterin, ein Richter vor Jahren vorsätzlich fahrlässig gegen das Grundgesetz (Art. 6.2) eine Familie zerstört - so dass Menschen (Vater wie Tochter) in diese Situation getrieben wurden? Wir wissen es nicht.

 

Wir wissen nur, dass in Sorgerechts-Verfahren 92 Prozent aller Kinder der wichtige Vater genommen wird.

Die lebenslangen Folgen für die Kinder - sind inzwischen hinreichend untersucht (www.Buerokratischer-Kindes-Missbrauch.de, finde Studie Prinz/Gresser).

Die Folgen für die/den Elter lesen wir oft in der Zeitung: Suizid, Mord, Alkohol.

 

Nicht auszuschließen ist, dass der Vater zweifach Opfer wurde

(weil er seinem Kind amputiert wurde, und nun ins Gefängnis muss),

wie auch die Tochter zweifach Opfer wurde

(weil ihr als unschuldiges Kind erst der sie liebende Vater amputiert wurde, und sie nun mithelfen "musste", den Vater auch noch zu inhaftieren).

 

Wir können den Fall nicht beurteilen - aber Vater und Tochter nur alle Kraft der Welt wünschen, gegen oft unglaubliches Machtgehabe von Richtern wieder zueinander zu finden.

Die Chancen sind nach so traumatischen Erlebnissen - äusserst gering.

Vermutlich wurden beide bis ans Lebensende psychisch zerstört!

Wo Opfer - da Täter!

 

Und wir rufen mal wieder § 235 StGB in den Raum! 

 

 

 

 

5.11.2018: Der Staat schlägt zurück: Korruptes aufgedeckt - jetzt tot!

 

Immer wieder sind aus anderen Ländern Berichte über ermordete Regime-Kritiker zu lesen. Hier - wird niemand ermordet, weil er z.B. Polizei die Justiz kritisiert.

Das soll nicht bedeuten, dass z.B. Richter oder andere staatichen Organe sich nicht verdeckt zu wehren wüssten - denn das: ist schließlich menschliche Natur.

 

Gerade deshalb gibt es in der Bundesrepublik

- das Prinzip der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung (siehe z.B. das Informations-Freiheits-Gesetz),

- (nicht lachen:) Dienstaufsichtsbeschwerden

- oder die Anerkenntnis der Kontrolle durch die 4. Gewalt - die Medien.

 

Was bedeutet: Wenn so viel Kontrolle notwendig ist - scheint es wirklich ein Problem zu geben.

 

Meinend: Repressionen staatlicher Systeme gegen Missliebige sind durchaus möglich und naheliegend ...

... und sei es nur das berühmte "Q" auf dem Aktendeckel: "Querulanat".

 

Verschiedentlich gehen wir dem Problem hier auf der Seite, aber auch auf

www.Buerokratischer-Kindes-Missbrauch.de

nach.

Stichworte dazu sind u.a.

- Unimosität,

- verdeckte Absprachen zwischen Richter, Jugendamt und kommerziellen Kinder-Unternehmern.

 

Das sind die Gedanken, wenn man zufällig liest, dass in der Ukraine eine Bürgerrechtsaktivistin emordet wurde.

Lese dazu hier!

 

 

 

10.10.2018: Vater durch Verfahren schwerbehindert

 

Das Versorgungsamt hat anerkannt, dass der Vater dieser Seite inzwischen soweit gesundheitlich geschädigt ist, dass eine Schwerbehinderung vorliegt.

Der Vater: "Das Verfahren hat mich gesundheitheitlich kaputt gemacht. Arbeitsunfähigkeit, Depressionen, Tinnitus, Migräne ... Würde ich trinken, wäre ich schon tot ..."

Was aus der Schwerbehinderung folgt - für das Verfahren - wird sich zeigen. Der Vater kündigte eine Schadensersatzklage gegen Verantwortliche an.

Der Vater: "Das Kind psychisch kaputt, in Therapien, Zwangshandlungen, Familienstrukturen kaputt, nun auch ich durch mehrere Ärzte und Versorgungsamt anerkannt kaputt.

Grundrechte? Verbrechen!"

 

 

 

4.9.2018: Ankündigung: Neue Homepage zu "Banales statt Grundrechte" geplant

 

Nach dem politischen Beschluss des Amtsgerichts Bonn von gestern, dass der engagierte Vater für angeblich beleidigende, tatsächlich sachliche Kritik an Richter Büter 5500 Euro zahlen muss,

wurde, nach dem 3. Newton´schen Gesetz beschlossen,

eine weitere Homepage ins Leben zu rufen.

Sie wird den Namen tragen

"www.Amtsgericht-Bonn-Familien-Banales-statt-Grundrechte".

 

Anders als diese Seite hier soll sie dazu dienen,

vorwiegend Dokumente,

also Schriftsätze, Beschlüsse zu veröffentlichen.

 

An dieser Stelle weisen wir noch einmal auch auf die Seite

www.Buerokratischer-Kindes-Missbrauch.de

hin, auf der die Vorkommnisse in Bonn-Köln eher wissenschaftlich dargestellt und analysiert werden.

 

Launch der neuen Seite

"www.Amtsgericht-Bonn-Familien-Banales-statt-Grundrechte".

ist für Frühjahr 2019 geplant.

 

Für 2020 ist ein Buch geplant.

 

 

 

4.9.2018: Herzlich Brüllen vor Lachen: Grundrechte als Comic!

 

Ja, hatte ich beim Termin auch dabei:

Grundrechte und Rechtsstaat als Comic,

für Grundschüler oder Migranten.

In einfachem Deutsch.

 

Damit auch ein Dummie versteht,

wie es im Grundgesetz steht.

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/richter-machen-fluechtlingskinder-fit-fuer-den-rechtsstaat-15770691.html

 

Einfach mal an Richter verteilen! 

 

Solche Sachen werden auf die geplante Homepage

www.Amtsgericht-Bonn-Familien-Banales-statt-Grundrechte.de

kommen.

 

 

 

3.9.2018: Mutter "Was willst du denn?"

 

Am Morgen bringe ich das Kind zur Schule. Plötzlich taucht die Mutter um die Ecke auf.

Schon seit Jahren will sie ihr "Liebchen" morgens sehen, wenn das Kind am Reste-Wochenende beim geliebten und gewollten Vater war.

"Hallo (Name Mutter), was machst du denn hier? Warst du an der Schule?"

Hand und Gesichtsausdruck signalisierten etwas Abschätziges, wie "Was willst du denn von mir?"

Das Kind - hinten im Auto.

 

Das Amtsgericht Bonn ist detailliertst über die Boykottivität der Mutter unterrichtet. Folgen: Null.

Boykottiert die Mutter den Vater,

verliert das Kind: Den Vater!

 

So auch der Beschluss von Dr. Uwe Schmidt, OLG-Köln, 9.1./27.4.2015.

Der BGH hob am 1.2.2017 diese Menschenverachtung auf. 

Richter Büter am 13.3.2017 und Richterin Erbers am 18.4.2018 genau dazu:

Keine Eile!

 

Seit 5 Jahren nehmen Richter am Amtsgericht Bonn dem Kind - seine Grundrechte!

 

 

 

 

2.9.2018: Zweimal im Monat: Umgangshetze. Amtsgericht Bonn nimmt Kindern Recht auf Erziehung

 

Am Abend liegen wir uns mit Tränen in den Armen: Wir sehen einen Film, in dem ein Weltraumfahrer alles versucht, um zu seiner Tochter zurück zu kehren ... ("Interstellar").

Einige Tage zuvor hatte ein guter Freund ein Akkordeon vorbei gebracht. Er kennt unsere Situation bürokratischer Familienzerstörung - und versucht zu helfen, wo er kann (siehe Eintrag 27.8.2018).

Und in der Tat: Das Kind überträgt begeistert das Können ihrer anderen Instrumente auf das Akkordeon - es klappt sehr gut.

Doch die Richter vom Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln haben dem Kind mit dem Vater auch dessen Förderung amputiert. Instrumente für mehrere tausend Euro verstauben.

Genau das meint § 235 StGB: Entfremden!

Damit ist das Reste-Wochenende schon wiederrum. In einem halben Monat darf das Kind wiederkommen.

Genau das meint das Grundgesetz NICHT. Das Grundgesetz spricht von Zitat "Erziehung der ElterN". 2x im Monat ist keine Erziehung, Herr, Frau Richterin!

Grundrechte nicht auswendig gelernt!

Frechheit!

Den Kindern gegenüber!

Es gibt keine richterliche Unabhängigkeit!

Richter in Bonn-Köln sind an Grundrechte, an Recht und Gesetz gebunden!

 

 

 

 

1.9.2018: Fonds für Opfer von Missbrauch - ehm: nur sexuellen Missbrauchs

 

Am Abend dann ein Bericht über Entschädigung für Opfer sexuellen Missbrauchs. Bundesregierung und Länder haben mit 50 Mio. Euro einen Fonds aufgelegt, der Opfer entschädigen soll.

Ja, es ist wichtig, Opfer sexuellen Missbrauchs zu entschädigten. JA!

Dass vielen Feministinnen Opfer sexuellen Missbrauchs wichtig sind, ist ja in Ordnung.

Was ist mit Opfer bürokratischen Missbrauchs?

Da gibt es nicht einmal das Thema! Und dass Kindern durch Richter und Jugendämter zu 92 Prozent der wichtige Vater amputiert wird - ist vielen Feministinnen ebenfalls nicht wichtig.

Lieber schnell das Licht ausmachen und schlafen, bevor der nächste Aufreger kommt!

 

 

 

1.9.2018: Unterlagen kommen erst NACH einem Beschluss an. Unglaubliche Zustände!

 

Wir stehen im Garten und pflücken Äpfel. Gegen 12 Uhr leere ich den Briefkasten. Darin ein Schreiben des Verwaltungsgerichts Köln, das ein Schreiben der OLG-Präsidentin in Kopie weiterleitet.

Zur Erinnerung: Naheliegende Anzeige eines Richters aus Rache gegen einen Vater wegen Beleidigung.

Sorry: Wer genau die Anzeige erstattet hat, weiß eigentlich niemand. Es könnte auch die Präsidentin des OLG Köln gewesen sein. Oder Dr. Weismann. Oder Dr. Weber. Oder nicht? Oder doch nicht?

Eine-r von den Vieren wird´s gewesen sein. Vermutlich!

Nichts Genaues weiß man nicht. Auch warum die Anzeige überhaupt erstattet wurde - wenn nicht aus Rache. Denn der/die Richter-in fordert die Staatsanwaltschaft nur auf, zu prüfen, ob Beleidigung in Betracht kommt - oder was anderes.

Das ist so, also würde aus Erdogans Reich der Oberrichter den Staatsanwalt auffordern, gegen einen Unbeliebten was zu suchen, und zu finden. Was - egal. Hauptsache, der Mann hält den Mund.

 

Und vor diesem Hintergrund gibt es dann am 26.11.2017 auch noch den "Hetz-Beschluss" des Richters gegen den Vater ("Solange der Vater ..., solange wird dem Kind ...") und am 15.1.2018 die "Dienstanordnung Unsinn" von Dr. Weismann.

Unglaubliche Zustände, in Bonn und Köln, am Amts- und OLG-Gericht!

 

Nun also liegt zum Antrag des Vaters, wegen fortgesetzter Verweigerung der Akteneinsicht gegen Dr. Weismann ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro zu verhängen, die Gegen-Stellungnahme vor.

Von der Vorgängerin von Dr. Weismann, Frau von Schwerin (alles eine große Familie).

 

Diese Gegen-Stellungnahme, den Antrag des Vaters auf ein Zwangsgeld gegen Präsidenten Dr. Weismann abzulehnen, weil er die Akten geheim halten will, kommt allerdings, NACHDEM der Beschluss des Verwaltungsgerichts bereits gefaßt worden ist ...

Bedeutend: Der Vater konnte vor dem Beschluss des Verwaltungsgerichts KEINE Stellungnahme mehr abgeben.

Bedeutend: Der Beschluss des Verwaltungsgerichts, den Eil-Antrag auf Ablehnung des Zwangsgeldes abzulehnen, sollte Dr. Weismann nicht endlich alle Akten in den Verfahren offenlegen, ist rechts-ungültig.

 

Es gibt Dinge, die muss man nicht mehr kommentieren, die muss man nur noch veröffentlichen. Aber selbst damit kommt man kaum nach.

Kann beim Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln nicht mal jemand die Oberaufsicht übernehmen? Damit man nicht jeglichen Respekt verliert!

Unglaubliche Zustände! Unglaubliche Zustände!

 

 

 

30.8.2018: Korpsgeist zwischen Richtern?

 

Erst vor wenigen Tagen ging ein Schreiben an die Landesregierung NRW ab. Die Präsidentin des OLG Köln hatte die Dienstaufsichtbeschwerde gegen Dr. Weismann, Präsient am Amtsgericht Bonn, etwas zu durchsichtig einfach nicht bearbeitet.

Korpsgeist!

Und das: in der Sache eines richterlich geschädigten Kindes. Und Dr. Weismann, dem Präsidenten des Amtsgerichts Bonn.

 

Nun zu einer ähnlichen Facette des Falls:

Am Montag, dem 3.9.2018 soll nach 1,5 Jahren am Amtsgericht der Termin wegen der dubiosen Strafanzeige des Richters Büter bzw. des Präsidenten Weismann gegen den engagierten Vater verhandelt werden (http://www.amtsgericht-bonn-familien.de/praesident-blackout/).

Doch gerade weil die Strafanzeige des Richters oder Präsidenten - nichts genaues weiß selbst bei Gericht niemand - so völlig dubios ist, wurde Akteneinsicht verlangt.

 

Akteneinsicht steht jedermann zu - und ist Grundpfeiler, um Justiz und Behörden verstehen und kontrollieren zu können.

Dr. Weismann, Vorbild und Präsident am Amtsgericht - verweigert Akteneinsicht. In dem er dazu bürokratische Machtmittel missbraucht: Einfach nicht bearbeitet und einfach nicht antwortet.

Ja, was sagt man dazu?

 

Gut, beim Verwaltungsgericht Köln hatte der Vater dann die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 25.000 Euro gegen Dr. Weismann beantragt: Entweder Akteneinsicht, oder zahlen.

 

Und was sagte das Verwaltungsgericht dazu?

Das Verwaltungsgericht Köln sagte, die Notwendigkeit der Akteneinsicht sei nicht "glaubhaft gemacht worden."

Das kennen wir schon zur genüge: Da liegt die Leiche im Keller, und da wird mitgeteilt, es sei "nicht glaubhaft", dass das ein Keller sei.

 

Wir konnten dem Verwaltungsgericht Köln helfen:

Dr. Weismann wird beschuldigt (siehe Präsident: Blackout): 

 

1. Strafwürdige politische Präsidenten-Anordnung von Dr. Weismann an seine Richter (Siehe „Dienstanordnung Unsinn“, 15.1.2018)

 

2. Absichtsvolle Fälschung eines Gerichts-Dokuments bzw. eines entscheidenden Datums durch Präsident Dr. Weismann (verfälscht vom 21.3.2017 auf den 15.1.2018).

 

3. …. um, erneut strafwürdig, die Befangenheit des Richters Büter bewusst zu verschleiern, welche da u.a. sind:

 

3.1) die Rache-Strafanzeige wegen angeblicher Beleidung von Richter Büter gegen den engagierten Vater vom 21.3.2017, vier Arbeitstage nach einem tumultartigen Termin des Richters mit dem Vater).

 

3.2) den Hetzbeschluss von Richter Büter vom 16.11.2017 („Solange der Vater …, solange wird dem Kind vorenthalten ...“)

 

3.3) damit Aberkennung unverbrüchlicher Grundrechte einem Kind gegenüber – aus niedrigen, persönlichen Beweggründen des Richters.

 

3.4) Ferner die vordergründige Verweigerung der Bearbeitung von Beweisanträgen in der Grundrechtssache des geschädigten Kindes durch Richter Büter ...

 

a) unter dem Vorwand, Schriftsätze des Vaters seien trotz laufender Verfahren und § 23 FamFG zu unterschreiben,

 

b) unter dem Vorwand, Bürger müssten Schriftsätze trotz BVerfG 12.12.2012 auf Aktenzeichen eingrenzen und nicht Richter.

 

Punktgenau zu diesen Fragen, die Kern des am 3.9.2018 anstehenden Termins und der Schrift „Universale Menschenrechte – oder Jan Hendrik Büter“ vom 3.1.2017 sind:

 

4. Verweigerung diverser zentraler Akteneinsichten durch Dr. Weismann ...

 

5. … und damit strafwürdige Legalisierung der Aberkennung unverbrüchlicher Grundrechte eines Kindes nach GG Art. 6.2 (Recht auf Erziehung durch ElterN) und GG Art. 6.3 (Schutz der Eltern vor staatlicher Willkür)

 

6. … und Legalisierung lebenslanger psychischer und sonstiger Folgen bürokratischen Kindesmissbrauchs nach GG Art. 1, Art. 2, Art. 3 und Art. 19 am Amtsgericht Bonn und OLG Köln.

 

Hier von „fehlender Glaubhaftmachung“ zu sprechen, wie das Verwaltungsgericht Köln es tut, lässt einen gefrieren.

 

Man fragt sich, wie Richter-Kollegen zu solchen Auffassungen kommen können.

 

Das Verwaltungsgericht Köln teilte dann mit, man könne eine Akteneinsicht ja auch nach dem Termin am 3.9.2018 zur dubiosen Richter-Präsidenten-Strafanzeige gegen den Vater nehmen.

Ja, das hatte wir schon mal:

Erst "Schutzhaft", dann kann man aus der Schutzhaft heraus seine Unschuld beweisen.

Sich erst verurteilen lassen, und danach Akteneinsicht.

Wo leben wir denn hier?

 

Dr. Weismann, Präsident des Amtsgerichts Bonn, verweigert  grundrechtlich geschützte Akteneinsicht.

Und das Verwaltungsgericht Köln sagt: Na und?

Da läuten Alarmglocken!

 

Das hatten wir schon einmal, dass Grundrechte nichts wert waren.

Akteneinsicht dient genau dazu, Klüngel und Korpsgeist aufzudecken.

 

 

 

 

29.8.2018: Nach 35 Jahren - blutet sein Herz wie am ersten Tag

 

Gegen Mittag kommt ein sehr guter Freund, Opfervater. Seinem Kind wurde er vor mehr als 35 Jahren entrissen. Heute - ist er über 70 Jahre alt. Und sein Herz blutet - wie am ersten Tag.

Noch jeden Satz der Gerichtsverhandlung weiß er auswendig.

Viele Jahre hat er gekämpft.

Den "Väteraufbruch für Kinder" hat er seinerzeit mitgegründet.

Sein Kind heute ist - psychisch geschädigt, von ihm entfremdet.

Auch - sein Kind ist heute psychisch geschädigt, vom Vater entfremdet.

Sein Herz - blutet - wie am ersten Tag.

Kinderklau.

Verbrechen.

Von Richtern nicht nur an Kindern.

 

 

 

 

29.8.2018: Korps-Geist im polizeilich-juristischen Komplex

 

Bis zum Abend analysieren wir Korps-Geist im juristischen Gefüge: Nicht nur zwischen Richtern, sondern im polizeilich-juristischen Komplex.

Anlass ist die schändliche, strafwürdige Nicht-Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Landgerichts Bonn, Dr. Weismann, durch, ups, seine Vorgängerin von Schwerin, heute Präsidentin des OLG Köln und, ups, ihm übergeordnet.

Der Vorgang liegt derzeit beim Ministerium für Justiz des Landes NRW.

 

Mit Korps-Geist ist es wie mit Klüngel, Seilschaften, Mafia, Nomenklatura, Apparatschik und anderen Systemen geschlossener Gesellschaften:

Es profitieren alle davon - außer jene, die nicht dabei sind.

Wir.

Der Mehrgewinn der einen - ist der Verlust der anderen.

Unserer.

 

Einziges Mittel, den polizeilich-juristischen Komplex aus Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei, Jugendämtern, Militär (erinnert sei an die Nazi-Prozesse der 60er und 70er Jahre) und kommerziellen Kinder-Unternehmen aufzubrechen, ist Öffentlichkeit, sind freie und kritische Medien.

Und die Strafverfolgung Verantwortlicher.

Siehe Mollath-Verfahren ...

 

 

 

 

28.8.2018: Amtsgericht Bonn: Die Kosten trägt nicht der Verursacher!

 

Derzeit liegt wieder eine Rechnung des Amtsgerichts Bonn, Richterin Erbers vor: 1500 Euro.

Diese hatte alle Kosten des letzten Verfahrens nicht der boykottiven Mutter, nicht dem Verfahren notwendig machenden Gericht, sondern – dem Vater auferlegt.

 

Den Antrag von 2016 (!), der darauf hinweist,

dass Kinder, denen lebende Eltern entrissen werden, dreimal länger und intensiver leiden, als wäre der Elter verstorben (gemessen an späteren Selbstmordraten, Depressionen, Drogenmissbrauch etc.) hatte sie - abgelehnt!

Besonders pikant: Dieses Kind ist bewiesen seit und durch das Verfahren geschädigt!

 

Zusätzlich traf heute die Rechnung des Gegen-Anwalts ein. Da die Mutter auf arm macht und auch nicht mehr arbeiten will, muss der Vater auch die Rechnung des Gegenanwalts zahlen: 260 Euro.

Amtsgericht Bonn, Richterin Erbers: Nickt das ab: Das Verhalten der Mutter ebenso wie die die Tatsache, dass der kooperative Vater zahlt, wie die Tatsache, sich mit den psychischen Folgen des Kindes nicht zu befassen! 

Equal pay für Frauen? Verursacher-Prinzip? Lachhaft!

 

 

 

27.8.2018: Kinderklau klaut Zeit klaut Förderung und Begabung

 

Gut zwei Stunden schaue ich mir Angebote für Akkordeone an. Das Kind ist sehr musikalisch - und die Mutter fördert es nicht. Teure Instrumente stehen beim Vater und verstauben. Die Mutter selbst - hat dem Kind Instrumenten-Unterricht einfach gestrichen. Denn die musikalische Begabung des Kindes - ist Teil der Förderung des Vaters.

Nun schaue ich mir Akkordeone an. Ein Akkordeon kann das Kind auch auf Reisen mit der Mutter mitnehmen.

Doch zum Instrument muss auch die Bitte an das Kind kommen, täglich zu musizieren. Musik - statt Eis oder Fernseher.

Die Mutter - wird das Kind nicht ermutigen.

Also breche ich die Aktion ab.

Es wäre noch ein teures Instrument, das verstauben würde, weil das Kind nicht zum Vater darf.

 

Richter des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln haben dem Kind den Vater, und mit dem Vater die Förderung genommen.

Richter des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln sind über die Boykottivität der Mutter  gegen Kind und Vater detailliert unterrichtet.

Doch Richter des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln amputieren auch hier dem Kind den geliebten, den gewollten, den wichtigen Vater - wie in 92 Prozent aller Sorgerechts-Verfahren.

Schande Deutschland.

Schande Richter.

Kein Akkordeon.

Opfer: Kind.

 

 

 

26.8.2018: Kindes-Missbrauch durch irische Kirche und deutsche Justiz

 

Papst Franziskus fährt zu einem schwierigen Besuch nach Irland. Dort sind über Jahrzehnte tausende Kinder in katholischen Einrichtungen missbraucht, misshandelt, vergewaltigt und ausgebeutet worden: von Priestern und Ordensschwestern.

Bei seinem Besuch wird ein Transparent hochgehalten:

"Pope - Head of the biggest paedophile Ring in the History of mankind".

Bis heute hat die unvorstellbare Zahl von 14.500 Personen Entschädigung wegen sexuellen Missbrauchs durch katholische Geistliche beantragt.

 

Auch wurden scheint´s tausende Kinder ermordet - jene Kinder von "gefallenen", sprich unverheirateten Frauen: Kinder von Beginn der 35. Schwangerschaftswoche an bis hin zum 3. Lebensjahr.

Anderen Kindern wurden die Mütter weggenommen und zur Adoption freigegeben - während die Frauen unter sklavenähnlichen Bedingungen in Wäschereien u.ä. "im Namen des Herrn" büßen mussten.

 

Tausende Missbrauchsfälle erschüttern auch die USA und auch Großbritannien, wo der Staat, die Polizei - aus Scham vor Einwanderern - wegschaute.

Ähnlich der Horror in Australien der 60er und 70er Jahre, als Kirche und Staat den Ureinwohnern tausende Kindern die Eltern entrissen - und zu "Christen" gaben.

 

Wann wird das Verbrechen deutscher Gerichte, wann wird der bürokratische Missbrauch durch Gerichte gesühnt?

Wann werden in Deutschland bürokratische Missbrauchsopfer, Kinder, aber auch Eltern, entschädigt?

Wann wird es in Deutschland endlich offizielle und wissenschaftliche Untersuchungen über Selbstmorde und Mord, Depressionen und Drogenmissbrauch von bürokratisch und juristisch missbrauchen Kindern geben?

 

 

26.8.2018: Kind isst Glasscherben - weil es nicht zurück ins Heim will

 

Und wer sich Bilder des Papst-Besuches in Irland bei Youtube ansehen wollte, stolperte dort vielleicht über den Beitrag "Klinik am Südring: Kind aß Glasscherben, weil es nicht wieder ins Heim wollte".

Wer hat es dort hingeschickt?

Deutschland, 2018: Schweigen.

Ruhe - vor dem Sturm!

 

 

 

25.8.2018: Richterin am Amtsgericht Bonn weigert sich, einem Eil-Antrag ein Aktenzeichen zuzuordnen

 

Das Kind hat sich mit einem Brief bei der Richterin beschwert - es wolle beide Eltern zurück haben.

Der Vater stellte dann einen Eil-Antrag nach § 47 ZPO (wenn Schaden droht).

Dazu kam eine Ausarbeitung, was sich seit dem bemerkenswerten Termin vom 18.4.2018 inzwischen ereignet hat.

Nun weigert sich Richterin Erbers, dem Eil-Antrag ein Aktenzeichen zuzuordnen. Sie fragt den Vater, wie denn das Aktenzeichen sei.

Der antwortet, dass das Aufgabe des Richters sei.

Im Übrigen reiche es nach BGH aus, wenn Kunden und Bürger nur die Abteilung korrekt angeben - Bürger müssen keine Aktenzeichen nennen.

Warten wir ab, ob hier das Amtsgericht Bonn wie 2017 versucht, dem Kind und seinen Grundrechte - im wahrsten Sinne des Wortes - bürokratisch die Luft abzuwürgen.

 

 

24.8.2018 Jugendamt Bonn - Kind in den Suizid getrieben?

 

Eine Mail eines befreundeten Opfervaters trifft ein. Seit Jahren laufen seine Verfahren. Tatsache scheint zu sein, dass das Jugendamt Bonn im Zusammenwirken mit einem kommerziellen Kinder-Unternehmer, dem "Kleinen Muck", sein Kind in die Suizidalität getrieben hat.

Die Presse hat bundesweit immer wieder darüber berichtet.

Das Jugendamt Bonn - schweigt.

 

Die Fälle gleichen sich oft: Eine funktionierende Familie gerät in Schwierigkeiten. Der fürsorgliche Vater wendet sich um Hilfe an das Jugendamt. Und das - schlägt zu!

Das End vom Lied: Dem Kind wird der Vater entrissen, und lebt bei der schwer beeinträchtigten Mutter.

 

Auch die Familie Haas aus Münster hatte sich mit der Bitte um Hilfe an das dortige Jugendamt  gewandt. End vom Lied dort: Allen Kindern wurden die Eltern entrissen, eines bereits im Brutkasten, und ein anderes Kind - nahm sich später das Leben.

Hilfe - die ankommt. Verdammt wahr!

 

 

 

23.8.2018 Der Film "Nach dem Urteil ... ist vor dem (Selbst-) Mord?"

 

Eine Film-Besprechung lässt das Blut in den Adern gefrieren. Einem Kind wird der Vater weggenommen - und will ihn auch nicht mehr sehen. Bis währed des Films langsam deutlich wird, dass da etwas nicht stimmt: Mit der Mutter.

Psychische Gewalt gegen das Kind?

Ab Dezember 2018 als DVD erhältlich.

Nach dem Urteil - ... ist vor dem (Selbst-) Mord?

Bürokratischer Kindes-Missbrauch!

Wenn Richter und "Experten" Kindern Grundrechte nehmen!

 

 

 

 

18.6.2018: In den USA wurden "nur" 2000 Einwanderer-Kindern die Eltern entrissen. DAS schaffen deutsche Jugendämter - jede Woche!

 

Selbst der Papst schreibt mahnende Worte, als bekannt wird, dass Trump illegalen Einwandern die Kinder entreißt. Es handelt sich um insgesamt 2000 Kinder. Der Aufschrei ist so groß, dass Trump einknickt und den Kindern ihre Eltern zurückgeben muss. Hurra!

Aber ... 2000 Kinder? Dass machen deutsche Jugendämter in einer Woche!

85.000 allein 2017.

Aus Kindergärten verschleppt, aus Schulen, oder morgens um 6 Uhr mit bewaffneter Polizei abgeholt - Check Youtube: "Jugendamt" oder "Kinderklau".

Und an deutschen Gerichten erleiden jedes Jahr gut 172.000 Kinder ihre Scheidung - bei denen den Kindern zu zu 92 Prozent der Vater entrissen wird.

Das sind jedes Jahr: gut 250.000 Kinder in Deutschland.

Und in den USA: Nur 2000?