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In eigener Sache: 

Die Seite ist derzeit nicht komplett abrufbar.

Wir arbeiten dran, und hoffen, den alten Zustand,

vermutlich ab Winter 2019, wieder herstellen zu können.

Bis dahin bitte - Geduld!

 

Kontakt für Opfer, Betroffene und Fans

des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln, Familiensenat

bis auf Weiteres über: Kinder-Klau-Koeln-Bonn@Email.de

 

*

 

Splitter:

 

„Soweit der Kindesvater die

Verletzung wesentlicher Grundrechte des Kindes

rügt,

so gehört es zum

Schicksal aller Kinder

getrenntlebender bzw. geschiedener Eltern,

dass sie

stark beeinträchtigt

werden können ...“

OLG Köln, RichterInnen Dr. Gabriele Morawitz, Dr. Monika Horst, Herr Rößler,

16.4.2019, 27 UF 16/19, S.3

 

Dafür sind mehr als 6 Millionen Menschen in Gaskammern umgekommen?

Kinderquälen, weil es mal halt so sei?

Grundrechte - als Ramschartikel?

 

Das Kind erst SEIT dem Verfahren:

Zwangshandlungen, Weinanfälle,

Mobbing-Opfer der eigenen Mutter

 

Der Vater erst SEIT dem Verfahren:

Schwerbehindert, fast arbeitsunfähig.

 

 

Die Mutter erst SEIT dem Verfahren:

Naheliegend suizidal

 

Familienstrukturen:

Erst SEIT dem Verfahren staatlich zerstört

 

 Kinderquälen am Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln

weil es, Zitat, "Schicksal" sei?

 

Nicht die Nazis - sondern Juden waren selbst schuld am Holocaust?

Opfer sexueller Gewalt - sind selbst schuld ...?

Kinder und Eltern - sind selbst schuld ...?

 

Grundrechte gelten für nur die, die nicht Opfer sind?

Volljuristen!

 

Die Kapitulation des Rechtsstaates,

vor billigstem Ratsch und Tratsch von RichterInnen!

 

Zuständig beim OLG Köln:

RichterInnen Frau Dr. Gabriele Morawitz,

Frau Dr. Monika Horst und Herr Rößler,

 

Zuständig beim Amtsgericht Bonn: 

Richterin Frau Yvonne Erbers.

 

 Wir werden berichten!

 

***

 

Die Meldung des Jahres:

Gustl Mollath hat die Justizbehörden des Landes Bayern

auf 1,8 Mio. Euro Schadensersatz verklagt!

Richtig so!

Grund: Missachtung seiner Grund- und Menschenrechte,

schlampige Gerichtsverfahren, Gutlacher u.ä.

 

Dazu die beste Darstellung,

wie es an vielen (Familien-) Gerichten zugeht:

"Pelzig erklärt deutsche Gerichte". 7:10 Minuten.

Brutal unkomisch.

 

*

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat im Juli 2019

einen Strafantrag gegen Familienrichterin Yvonne Erbers abgelehnt:

 

Der Strafantrag beklagte die Verletzung

elementarer Grundrechte eines Kindes

nach Grundgesetz Art. 6.3 und Art. 6.2

und die Verletzung

körperlicher und seelischer Unversehrtheit

nach GG Art. 1, Art. 2.2 und Art. 19.2.

 

Staatsanwaltschaft Bonn:

Der Staatsanwaltschaft Bonn hätten nicht alle Akten vorgelegen.

Das sei aber Pflicht des Petenten!

 

Absolut Lachhaft!

Je lachhafter die Gründe, desto rheinischer der Klüngel!

Man kennt sisch, man hülft sisch.

Wir werden berichten ...

 

 

Willkommen!

 

Dieses ist nicht die Seite des Amtsgerichts Bonn.

Dieses ist die Verfassungs-Wirklichkeit.

Des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln !

Dieses ist - der Horror!
 

Grundrechte?

Unsere Grundrechte sind unantastbar!

Endlich!

 

Unantastbar?

Grundrechte?

 

Hier sehen Sie, was man mit Ihren Kindern macht.

Wie man es macht.

Hier sehen Sie, was man mit den Eltern macht.

Wer es macht:

Ob Richter, Jugendamt, andere.

 

An Recht und Gesetz gebunden?

Kinder werden missbraucht.

Nicht auf kaltem Kellerfußboden.

In wohl-temperierten Büros.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

 

Grundrecht! Auf Pflege und Erziehung durch die Eltern!

Grundrecht?

ElterN?

Lachhaft: Familien-Zerschlagung!

Grundlagen gegen Ratsch und Tratsch!

Selbst Lug und Trug!

Banales!

Statt Grundrechte! 


Grundrecht? Auf  körperliche und seelische Unversehrtheit?

Menschenwürde? Menschenrechte?

 

Erst seit der Zerstörung der Familie leidet das Kind täglichen unter Zwangshandlungen.

Das Jugendamt Bonn hält Seiten geschwärzt und geheim, die auf den psychischen Zustand der Mutter hinweisen - und Suizidalität nahelegen.

Dem Vater werden nun ebenfalls - Depressionen und Suizidalität unterstellt.

 

Vorher: Intakt.

Nun: Die gesamte Familie - zerstört.

Durch: Richter und willige Helfer!

 

Grundrecht!

Eingriff des Staates nur bei Verwahrlosung? 

Schutz vor staatlicher Willkür?

 

Wir waren - eine funktionierende Familie.

Vor - dem Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln.

Vor - "Experten".

Vor - Halbteufeln in Schwarz.

Und willigen Helfern.

 

Opfer?

Kinder!

Familien!

Sie!

 

Nicht durch Priester, Trainer, Lehrer.

Richter, Jugendamt, Berater.

Vertrauenspersonen eben.

Personen, an die Sie sich wenden.

Personen, denen Sie die Hand geben.

Personen, denen Sie vertrauen.

 

Das Kind: Missbraucht!

Tatort: Schreibtisch.

Täter: Viele.

Werkzeug: Worte.

Beute: Zeit. Kindheit.

 

Folgen: Flächenbrand.

Suizidalität, Psyche, Zwangshandlungen, Wein-Anfälle.

Vernichtung: Körperlich, finanziell, beruflich.

 

Amtsgericht Bonn.

OLG Köln.

Jugendamt.

Helfer.

Missbrauch.

Stellungnahme.

Beschluss.

Schreibtisch.

 

Sie meinen: Schlimmer könnt´s nicht sein?

Warten Sie es ab: Damit geht es erst richtig los!

 

 

***

In krakeliger Kinderschrift:

 

29. April 2018

Sehr gel  geerthe Richterin,

ich habe sowohl Papa wie auch Mama lieb

und. weis nicht wieso sie mich fragen wo il  ich

lieber sein möchte, denn ich kann das

nicht entscheiden. Ich will Papa sehen, und auch

Mama.

 

Mit freun

(Unterschrift)

 

Hilferuf und Schreiben des Kindes an Richterin Erbers, nachdem Richterin Erbers am 18.4.2018 beschloss, dem Kind weiter Grundrechte und Vater zu nehmen. 

Zudem schickte das Kind der Richterin einen Film - gut 10 Minuten: "Sehr geehrte Frau Richterin: So lebe ich bei meinem Vater".

 

Darin zeigt das Kind der Richterin, wie es beim Vater lebt:

Sie ist sichtlich stolz darauf, fühlt sich wohl beim geliebten, gewollten Vater.

Kürzlich malte es ein großes Bild: "Bester Papa der Welt."

 

Immer wieder verlangte das Kind die Rückkehr zum geliebten Vater:

- Zu Protokoll der Rechtsantragsstelle (!) des Amtsgerichts Bonn: 26.11.2017,

- Gegenüber dem Jugendamt Bonn: Mai 2017.

- Gegenüber Verfahrens-Beistand Schroeder: Mai 2017, November 2017,

- Gegenüber dem Vater, März 2017 - richtete sich die Wohnung ein.

- Gegenüber dem Jugendamt, 11.12.2018

 

Nun mit einem Schreiben an die Frau und Richterin, 29.4.2018,

die ihr Vater und Gesundung nimmt.

Mit einem Film, 29.4.2018.

Mit einem großen Bild, Juni 2018!

 

Strafvereitelung im Amt.

Durch Richter.

Rechtsbeugung:

An Fakten und Grundrechten.

 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter Kindern ein oder beide Eltern amputieren ...

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter und immer willige Helfer Kinder zwingen zu sagen,

sie hätten einen oder ihre Eltern nicht lieb.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Verbrechen an Leib und Seele.
 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

Zehntausende pro Jahr.

Größtes Staatsverbrechen seit 1945.

 

***

 

Schadensersatz

 

Oft ist zu hören, es seien endlich auch in der Bundespublik Deutschland neue Gesetze notwendig:

Kinder in den Mittelpunkt, Recht auf Erziehung durch beide Eltern.

 

Das ist Unsinn.

Die Gesetze sind mehr als eindeutig:

- Das Grundgesetz (GG) Art. 6.2 schreibt vor, dass jedes Kind ein Grundrecht auf Erziehung durch seine und beide Eltern hat.

- Art. 2 schreibt den Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,

- Art. 6.3 schreibt den Schutz vor staatlicher Willkür vor.

- Art. 19.2 erklärt alle Grundrechte für im Kern unantastbar.

 

Neue Gesetze brauchen wir nicht!

Selbst Mauerschützen der alten DDR konnten sowohl nach alter DDR-Verfassung wie nach Grundgesetz wie nach internationalen Menschenrechts-Verpflichtungen verurteilt werden.

 

Wir brauchen keine neuen Gesetze, wir brauchen nicht andere Richter:

Wir brauchen die Anwendung bestehender Straf-Gesetze.

Wir brauchen vor allem die strikte Anwendung von § 235 StGB (Haft- oder Geldstrafe bei Kindes-Entzug) insbesondere und gerade bei Bürokratischen Kindes-Missbrauch.

 

Gerichte, Richter, Jugendämter, Umgangs-Pfleger, Verfahrens-Beistände u.a.,

die systematisch, vorsätzlich oder fahrlässig

zentrale Grundrechte, grade von Kindern, außer Kraft setzen,

sind zur Verantwortung zu ziehen:

Strafrechtlich, finanziell und dienstrechtlich.

 

Auch jetzt schon sieht § 235 StGB folgende Ausnahmen vor: 

Keine!

Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

 

 

 

Banales statt Grundrechte?

 Das Straf-Verfahren

am Landgericht Bonn

 gegen Kind, Vater, Familie

und Grundrechte am Amtsgericht Bonn wird

Freitag, 12.4.2019

13:00 Uhr, Saal 0.10

fortgesetzt:

Der Termin ist öffentlich!

 

Hier der Hintergrund:

 

Vater fordert vom Richter Grundrechte:

5.500 Euro Strafe!

 

 

Frage an Sie:

In welchem Land könnte folgende Situation so ähnlich wirklich stattgefunden haben?:

 

Nehmen wir, Sie schreiben einen Brief:

a) z.B. in Deutschland an Kanzlerin Merkel, oder

b) in Nord-Korea an Kim Jon-un.

Es geht um ... sagen wir: die Höhe der Steuern, die so hoch sind, dass die enormen Abgaben Menschen wirklich vernichten.

Auch Sie sind am Ende: Ihre Kinder krank, Sie krank. Es geht nicht mehr. Endlich - schreiben Sie!
 

Ihr Brief hätte u.a. ungefähr folgenden Wortlaut:

 

Zuerst, dass natürlich niemand über der Verfassung steht, auch Frau Merkel und Herr Kim nicht. Logisch. Dann:

"Auch gibt es überhaupt keine Rechtfertigung von Frau Merkel (bzw. Herrn Kim).

Das ist das Problem.

Denn das gesamte Steuersystem, das Frau Merkel (bzw. Herr Kim) zu verantworten hat,

kennzeichnet, dass es fast komplett rechtsfrei geführt wird.

Weil eben die Auseinandersetzung komplett fehlt

(da sie im Grundsatz auch nicht möglich ist),

ob Abgaben wirklich soooo extrem hoch sein dürfen."

 

Soweit Ihr Brief. Zugeklebt, abgeschickt.

Es passiert: Nichts ... Keine ... Reaktion.

Mehr noch: Sie hatten sogar einen Termin beim Amt, bei dem es um die Abgaben ging: Nichts ...

 

Plötzlich, nach einen halben Jahr erhalten Sie eine Vorladung: zur Polizei!

Danach: Eine Ladung vor´s Gericht.

Vorwurf: Durch Ihr Schreiben hätten Sie Frau Merkel / Herrn Kim, eine, Zitat: "schwerwiegende Beleidigung" zugefügt.

 

Sie halten das Ganze für einen schlechten Scherz!

 

Gerichts-Termin:

Früh morgens. Ein einsamer Zuschauer.

Zeugen: nicht geladen.

Wichtige Schriftsätze: unterschlagen.

Das spätere Gerichts-Protokoll: halbwahr.

Zitate: Verfälscht!

Unverholene Aufforderung der Richterin an die Staatsanwältin, Dokumente fallen zu lassen.

Selbst der Präsident des Gerichts hatte schon vor dem Termin geurteilt: "Dieser Mann? Unsinn!"

 

Droben oben trohnt in schwarzer Robe die Strafrichterin:

Sie müssen sich erheben. Das Urteil:

 

„Im Namen des Volkes:

Mit seinem Schreiben brachte der Angeklagte seine Geringschätzung Frau Merkel (Herrn Kim) gegenüber zum Ausdruck."

Das sei strafbar. Frau Merkel (Herr Kim) hätte sich "persönliche und soziale Achtung verdient".

Die hätten Sie untergraben.

 

Die Richterin verurteilt Sie: 4.800 Münzen Strafe.

Die Richterin: Müssen Sie auch bezahlen!

Zusammen 5.500 Münzen - weit mehr als Sie nach einem Jahr Arbeit übrig haben.

 

Real: In welchem Land fand diese Geschichte so ähnlich statt?

In Nord-Korea?

In der UdSSR: Unter Stalin?

China: Zur Zeit der Kulturrevolution?

Im Dritten Reich: Unter Hitler?

Was Sie ahnten, aber nicht zu glauben wagten:

Deutschland.

Amtsgericht Bonn!

Willkommen! 

 

 

 

3.9.2018: Amtsgericht Bonn:

Richterin Gleesner verurteilt Vater eines Justiz-geschädigten Kindes zu 5500 Euro Strafe. Grund:

Detaillierte Analyse und Ergebnis des Vaters, Richter Büter am Amtsgericht Bonn agiere ohne Bezug auf Grundrechte - sei beleidigend.

Alle Texte hier auf dieser Seite:



 

Familien, Eltern, Kinder und die Justiz-Verwaltung NRW müssen wissen, wie am Amtsgericht Bonn gegen engagierte Eltern traumatisierter Kinder vorgegangen wird:

 

 1. Trommelwirbel im Hintergrund:

 

1.1 Präsident Dr. Weismann ordnet "Unsinn" an

 

Am 15.1.2018 gab Amtsgerichts-Präsidenten Weismann rechtswidrig die politische Direktive aus, die Anträge des Vaters für sein Kind seien Zitat "Unsinn, realitätsfern".

Das war als Bewertung, und damit als Auftrag, für jeden seiner Richter am Amtsgericht Bonn unmissverständlich:

Nur ein Richter, der weder Urlaub noch Haus zu finanzieren hatte, der keine Karriere mehr machen woltle, würde sich einer solchen ungeheuerlichen Bewertung des eigenen Präsidenten und obersten Amtsleiters widersetzen.

Mehr rechtswidrige Einmischung in Gerichtsverfahren hatte es seit 1945, seit Nazi-Weber, dem Vorgänger von Dr. Weisman, hatte es seit dem Ende der DDR 1989 nicht gegeben.

Auch diese Seite, liebe Leser, müsse geschlossen werden.

Das erahnbare Ziel: Den für das Kind unnachgiebigen Vater - mundtot machen und die Berichterstattung auf dieser Seite zu stoppen.

 

 

1.2 Zuständiger Richter macht den Vater verächtlich: "Hetzbeschluss"

 

Nur drei Monate zuvor, am 26.11.2017, kam vom Amtsgericht Bonn der sog. "Hetz-Beschluss" von Richter Büter gegen den Vater:

In dem Richter Büter in einem Beschluss zu den Grundrechten des Kindes auf einer ganzen Seite über den Menschen Vater herzog - auch darüber berichten hier auf dieser Seite (finde "Hetzbeschluss").

Um, meinend, der Vater sei halt ein unseinsichtiger, unbelehrbarer Mensch, durch den zuständigen Richter erneut das Kind des Vaters als Geisel zu nehmen:

"Solange der Vater ..., solange werde dem Kind nicht gestattet ...".

(Amtsgericht Bonn, Richter Büter, 26.11.2017)

 

Kindern ihre Grundrechte zu nehmen, wenn einem jungen Richter von einem oder den Eltern die Nase nicht passt, ist Willkürstaat mit juristischen Mitteln!

 

Statt Nachweis, dass er, der Richter dem Kind unveräußerliche Grundrechte nehmen dürfe (was er natürlich nicht darf): Schäbiges Herziehen über den Menschen Vater.

Ja, wo leben wir denn hier?

In welcher Zeit? In welchem Land?

Der Richter als gottgleicher Vertreter eines Königs, und die Menschen und Bürger als undankbare Rechtlose?

Haben wir, die Bürger, ihm, dem Richter zu dienen?

Oder hat der Richter in Demut uns und unseren Grundrechten zu dienen?

Ja, wo leben wir denn hier?

Dokument einstellen!)

 

 

 

1.3 Die öminöse Strafanzeige gegen den Vater von ... tja, weiß man nicht

 

Selbst das war es nicht allein:

Am 21.3.2017 schon erstatte Richter Büter ...

(oder wer auch immer: das Amtsgericht Bonn verstrickt sich dazu in abenteuerliche Widersprüche),

nur vier Tage nach einem äußerst turbulenten Gerichtstermin von Richter Büter mit dem Vater ...

eine Strafanzeige gegen den Vater.

Auch darüber berichten wir hier unter dem Stichwort "Weismann - Blackout".

 

Nicht etwa wegen einer aktuellen "Meinungs-Äusserung", sondern wegen einer, aufgemerkt, Monate alten Schrift - nun aber nur wenige Tage direkt nach dem für Richter Büter so turbulenten Termin mit dem Vater.

Eine Strafanzeige gegen den engagierten Vater nur vier Arbeitstage nach dem Termin erscheint fast jedem wie eine niederinstinkte Rache eines sich beleidigt fühlenden Richters: an einem Vater, der sowohl die Richter kritisiert - wie um sein Kind kämpft.

 

Rache also, Strafanzeige also, vier Tage nach einem Termin:

Erneut wohl das Ziel: Den Vater endlich zum Schweigen zu bringen.

Damit der Vater schweigt zu dem, was das Gericht mit dem Kind und der vorher funktionierenden Familie gemacht hat.

Und: Um Kritik an Richtern im Gerichtssaal und in Schriftsätzen und .-) auf dieser Seite - endlich und mit allen Mitteln zu unterbinden!

 

 

 

2. 5500 Euro Strafe für unnachgiebigen Vater

 

 

2.1 Amtsgericht Bonn verurteilt engagierten Vater 

 

Doch ein Vater gibt nicht auf, ein Elter darf nicht aufgeben!

Grundrechte oder Trauma eines Kindes enden nicht einfach, weil ein junger Richter oder das Amtsgericht Bonn das mal so beschließen.

Wirklichkeit ist nicht das, was Richter sich dienstags zwischen Aktendeckeln mal eben so denken! 

 

Der nächste Schlag des Amtsgerichts Bonn gegen den Vater also nun:

Am 3.9.2018 wurde der Vater von Richterin Gleesner, Amtsgericht Bonn (Präsident Weismann) wegen dieser oben genannten ominösen Strafanzeige zu 80 Tagessätzen a 60 Euro plus Übernahme der aller Gerichtskosten, damit zu gut 5500 Euro Strafe verurteilt.

Ähm, vielleicht auch nur zu 3500 Euro oder so: dazu später.

 

5.500 Euro also.

Wofür - wird um Himmels Willen ein Bürger und Vater so brutal bestraft?

 

Der Vater hatte in einer sachlich gehaltenen Analyse vom 3.1.2017 dargelegt, dass Richter Büter sich nicht an Grundrechten des Kindes,

insbesondere nicht an

GG Art. 6.2 (Recht des Kindes auf seine und beide Eltern) und nicht an

GG Art. 6.3 (Schutz der Kinder und Familien vor willkürlichen Richtern)

GG Art. 19.2 (Grundrechte dürfen von niemandem, auch von keinem Richter im Wesensgehalt angegriffen werden)

orientiert.

Richter Büter agiere ohne Bezug auf Grundrechte und damit rechtsfrei und verliere sich ... im beliebig Banalem.

 

Dieses verfassungsrechtlich und verfahrensrechtlich diskurtive Dokument, das angeblich beleidigend sein soll, ist dringend zur Lektüre empfohlen und

befindet sich zur Dokumentation hier!

 

Die Textpassage, die dem Vater vorgeworfen wird, geht von Seite 2 bis Seite 7 oben.

Zusammenfassung:

Kern des Vaters ist, dass dem Amtsgericht Bonn bzw. dem zugeteilten Richter Büter vorgeworfen wird,

sein Unwissen und sein Unvermögen in Grundrechten und Grundfakten über deutsche Rechtsgeschichte, deutsche Verfassung und universale unveräußerliche Menschenrechte (des Kindes) zu setzen.

Und: Dass nachgerade eine Auseinandersetzung über Gültigkeit oder Abwägung zwischen Grundrechten - die ja dem Kind genommen werden sollen - fehlt.

Siehe dazu im Übrigen unsere Schrift zur Verfassungwidrigkeit von BGB 1671/1672.

Das Amtsgericht Bonn und Richter Büter hätten sich an Recht und Gesetz zu halten - und seien kein beschlussfassendes Organ über Verfassung, über Grundrechten oder über Bundestag.
 

Wie gesagt: Vollständig 

befindet sich der Text hier!

 

Diese Beweisschrift und sachlich begründete Aufforderung des Vaters an Richter Büter,

sich an Recht und Gesetz, insbesondere an den zentralen Grundrechten des Gerichts-geschädigten Kindes zu orientieren,

quittierte das Amtsgericht Bonn durch Richterin Gleesner:  5.500 Euro Strafe.

 

Das Urteil von Frau Gleesner vom 3.9.2018 zitiert erst lang aus dem Schriftsatz des Vaters ans Amtsgericht vom 3.1.2017 zunächst den Vater:

 

"8. Überdies gibt es - aufgemerkt - keine persönliche Rechtsmeinung, Rechtsauffassung, Rechtsdarlegung von Herrn Büter.

Das erweist sich nachgerade als Problem.

Denn das gesamte Verfahren, das Herr Jan Hendrik Büter 2015 und 2016 zu verantworten hat,

kennzeichnet sich nachgerade dadurch, dass es nahezu komplett rechtsfrei geführt wird,

meinend, dass eben jene notwendige juristische Auseinandersetzung komplett fehlt (da in der Substanz auch nicht möglich),

warum unverbrüchliche, unmittelbar geltende, im Wesensgehalt unantastbare vorstaatliche Grundrechte unter welchen spezifisch abgewogenen Bedingungen abzuerkennen wären (...)"

Damit brachte der Angeklagte seine Geringschätzung dem Richter gegenüber zum Ausdruck.""

 

In der Urteilsbegründung wird gar von, Zitat: "schwerwiegender Persönlichkeitsverletzung" des Herrn Büter gesprochen.

 

Das komplette Urteil als Beleg

lesen Sie hier!

 

 

 

3. Kommentierung des Urteils

 

Eine vollständige Kommentierung des Urteils werden Sie in Kürze hier lesen können.

Bereits jetzt: Es ist atem-beraubend, was Richter am Amtsgericht Bonn sich leisten. Bitte haben Sie noch etwas Geduld! Wiederkommen lohnt sich - wirklich!

Vielleicht schon mal eines vorab:

- Der Name des Angeklagten: Falsch!

- Die Adresse des Rechtsanwalts: Falsch.

- Dass der Rechtsanwalt gar nicht kommen konnte: Verschwiegen!

- Zentrale Ereignisse während des Termins: Unterschlagen.

- Zitate: Verfälscht!

 

Sie meinen: Das könnte doch alles mal und gleichzeitig passieren?

Halten Sie sich fest:

In ein und dem selben Urteil wird der Vater des Kindes

- einmal zu gesamt 5.500 Euro (80*60 Tagessätzen + Gerichtskosten) verurteilt,

- einmal zu gesamt 3500 Euro (80*40 Tagessätzen + Gerichtskosten verurteilt!

 

Einmal Hinrichtung, wie bis 1945 in Bonn mehrfach Usus, einmal Steinbruch! 

 

Es ist unfassbar, was Richter sich am Amtsgericht Bonn (Leitung: Dr. Weismann) leisten!

Entscheidend: vor allem: Unseren Kindern gegenüber!

 

Da formulieren Verfassungsväter nach Jahrhunderten menschlichen Leids unumstößliche Grund- und Menschenrechte -

und da bedarf es nur ein wenig schlampiger Arbeit, um sie uns und unseren Kindern komplett abzuerkennen.

 

Wie gesagt: Endgültige Kommentierung des Urteils: Hier, ab Mitte November 2018.

 

Vorab: Das Urteil ist aus verschiedenen Gründen - kompletter Unsinn!

Mehr noch: Es ist verfassungsrechtlich abenteuerlich!

Das Urteil ist kein Ritt auf der Rasierklinge:

Die Rasierklinge ist schon "drin".

 

 

 

3.1 Eine Beleidigung ist im Ansatz nicht  erkennbar

 

Eine "Geringschätzung" oder gar "schwerwiegende Beleidigung" ist logisch aus dem dem Vater vorgeworfenene Text nicht im Ansatz ableitbar.

Selbst, wer die obige Textstelle 10x liest, wird keine Beleidigung entdecken.

Denn es steht erkennbar keine Person, sondern ein Sachverhalt im Mittelpunkt der Ausführung:

Die Aberkennung von Grundrechten,

ohne über die Rechtmässigkeit der Aberkennung zu befinden.

 

Die Nennung der Zuständigkeit - ist keine Beleidigung!

Das wäre fast so, als würde die Aussage: "Unter Frau Merkel sind die Steuern immer noch zu hoch" als Beleidigung der Bundeskanzlerin gewertet.

Was ist das denn für ein völliger Unsinn???

 

 

3.2 Die Sach-Behauptungen - entsprechen der Wahrheit:

 

Es geht um die Grundrechte

- Erziehung durch beide ElterN (Art. 6.2)

- Eingriff von Richtern und des Staates in Familien nur bei Verwahrlosung (Art. 6.3)

- Pflicht des Staats zu  Grund-Hilfen (Art. 6.1)

- Schutz vor seelischem und körperlichen Missbrauch, gerade durch staatliche Organe (Art. 2.2)

- Gleichberechtigung von Vätern und Müttern (Art. 3)

- Immerwährender Schutz des Kerngehaltes aller Grundrechte (Art. 19.2)

- Alle vorgenannte Grundrechte sind unmittelbares und: bindendes Recht (Art. 1)

 

Es gibt am Amtsgericht Bonn, Zuständigkeit Büter, seit Jahren ...

keine Abwägung oder Begründung gar, keine!, ...

... warum einem (bereits Gerichts-traumatisierten) Kind die genannten elementaren Menschen- und Grundrechte (weiter) aberkannt werden sollen. Keine!

Und es kann unter vernünftigen rechtsstaatlichene Bedingungen keine Abwägung geben.

Noch einmal: Es gibt dazu KEINE Ausführung, keine Abwägung!

 

Bedeutend: Die zitierte Aussage des Vaters, dass am Amtsgericht Bonn Kinder(n) Grundrechte aberkannt werden,

ohne dieses nur  im Ansatz verfassungsrechtlich zu begründen,

ist absolut korrekt!
 

Damit fehlen bereits: Logik und Tatsachen-Beweis der Verurteilung.

Zudem:

 

 

3.3 Es fehlt ganz klar eine Beleidigungsabsicht

 

Richter Büter wird nicht als Mensch beurteilt, sondern in seiner Funktion als Amtsträger und Verwaltungsmitarbeiter der Justizbehörden NRW.

Der Mensch Büter - taucht überhaupt nicht auf und interessiert auch nicht.

Es interessiert allein der "Amtsträger" Büter, der Vertreter von Recht und Gesetz und des Staates uns und unseren Kindern gegenüber:

"Amtsträger" in seiner Funktion.

 

 

3.4 Es fehlt der Nachweis eines Beweises

 

Wenn es beleidigend sein soll, einem Richter fehlenden Bezug zur Verfassung und zu universalen Grund- und Menschenrechten nachzuweisen,

dann hurra:

dann soll das Amtsgericht nachweisen, dass der Vorwurf faktisch falsch ist.

Das aber - wurde gar nicht erst versucht! 

Beweis? Unterlassen!!

Unglaublich!

 

Wenn Richter-Kollegin Gleesner das nicht tut, weil sie es nicht kann,

da der Vorwurf an Amtsgericht Bonn und Richter Büter korrekt ist,

dann ist nicht der Vorwurf des Vaters für den Richter beleidigend,

sondern die Tatsache - für uns Bürger!

 

Wenn dann aber der Bürger verurteilt wird,

dann dient das dazu, die Sache auf den Kopf zu stellen - und den Bürger zum Schweigen zu bringen.

Dann ist: Der Richter der Henker!

 

 

 

3.5 Es fehlte Öffentlichkeit

 

Anders als Kinder - weinen Akten nicht.

Anders als Betroffene - leiden Akten nicht.

Anders als Eltern - schreien Akten nicht.

Akten? Keine Öffentlichkeit!

Beleidigung: Geht nur in Öffentlichkeit!

Gehen Sie in den Keller und rufen: Mein Nachbar ist ein Schwein: Stört keinen!

Selbst wenn Sie ihm schreiben und es nicht veröffentlichen: Stört keinen!

 

Seit wann wäre, wenn es denn endlich eine wäre, Beleidigung auf einem Papier zwischen Aktendeckeln: wenn es denn eine wäre: eine Beleidigung?

Kopfschüttel! 

 

 

3.6 Diese fünf Bestandteile:

 

- Logik

- Tatsachen-Beweis

- Beleidigungsabsicht

- Unsachlichkeit

- Öffentlichkeit

sind also Bestandteile des Merkmals "Beleidigung".

Alle: Nicht gegeben!

Trotzdem: Die Verurteilung!

Warum?

 

 

3.7 Kein Ehrenschutz

 

Ein Letztes: Auch und gerade Strafrichterin Gleesner sollte wissen:

In der Legistik bzw. in rechtsförmigen Verfahren gibt es KEINEN Ehrenschutz!

 

 

 

4. Universale Menschenrechte - oder Banalität eines Richters?

 

Die Verteidigung und Argumentationsschrift des Vaters nach Eingang der Strafanzeige an Polizei und Staatsanwaltschaft ist äußerst lesenswert ...

... und wurde durch Frau Gleesner in Termin und Urteilsbegründung ebenfalls ... komplett missachtet:

 

Eine der zentralen Aussagen darin lautet:

 

"Der verfassungsrechtliche Vorwurf an Herrn Büter lautet, dass er mit erkennbaren Banalitäten und banalen Versatzstücke entsprechend die gesamte Verfassung und die Menschen- und Grundrechte meines Kindes aushebelt, und somit die Gerichts-verschuldete Traumatisierung des Kindes vertieft, verschäft und verlängert.

 

Insofern ist den Widerspruch aufzuzeigen zwischen „Universalen Rechtsprinzipien und Menschenrechten oder Jan Hendrik Büter?“ nachgerade zwingend.

 

Mein Kind hat Anspruch auf Art. 6.1. und 6.2 und 1.3 – und bekommt von Herrn Büter an den Vater adressiert immer nur zu hören: Der Vater hatte nichts Neues vorgebracht.

Klar! Universale Menschenrechte gelten – zumindest seit 1789. Das muss man nicht neu formulieren – sondern das muss der Richter anwenden.

 (...)

 

Die Frage – universale Menschenrechte oder Beliebigkeit eines Richters – ist die zentrale Frage dieses Verfahrens und unserer Gesellschaft.

Jedes Jahr entreißen Jugendämtern – oft gemeinsam mit Richtern – gut 85.000 Kindern ihre Eltern. Tendenz: weiter steigend. Oft über Nacht, oft aus dem Kindergarten, aus der Schule, oder – Familie Haas – aus dem Brutkasten heraus.

Jedes Jahr erleiden Kinder gut 172.000 Kinder ihre Scheidung.

In 92 % aller Sorgerechtsverfahren wird den Kindern das Sorge- und Schutzrecht des Vaters genommen.

 

Die Auseinsetzung zwischen universalen Menschenrechten – und der massenhaften Zerstörung von Familien ist also – eine elementare.

Die Zuspitzung – Menschenrechte oder Richter – ist also gerechtfertigt.

(...)

 

Meine Absicht ist nicht, Herrn Büter zu beleidigen. Herr Büter ist mir egal. Das macht nachgerade der Titel deutlich:

Der Titel „Universale Rechtsprinzipien und Menschenrechten oder Jan Hendrik Büter?“ unterstreicht, dass es sich hier um eine prinzipielle Frage „universaler“ Bedeutung – und eben nicht Herrn Büter - handelt.

Da aber meinem Kind elementare Grundrechte entrissen sind, und Herr Büter zuständig ist, ist die Frage zulässig – und zwingend.

(...)

 

Mein Kind: Bis 2013/14 glücklich.
Mein Kind: Heute – kaputt.

Mein Kind wurde nicht vom Vater auf kaltem Fußboden missbraucht, sondern von Verantwortlichen in wohltemperierten Büros.

Und mitzuständig und mitverantwortlich für mein Kind ist Herr Büter.

 (...)

 

Wir nehmen mit Verwunderung zur Kenntnis, dass ein Richter, der nicht zögert, ein bewiesen durch sein Handeln mit-traumatisiertes Kind weiter in einer katastrophalen Lage zu belassen,
selbst so empfindlich ist, Strafantrag wegen Beleidigung gegen den Opfervater zu stellen.

 

Das ist – bemerkenswert! 1
Das unterstreicht, wie wenig sensibel Herr Büter gegenüber den Leiden des Kindes ist.
Das bestätigt, dass wir Herrn Büter in der Sache gegen mein Kind auch persönlich für ungeeignet erachten."

 

Abseits der verfassungsrechten Fragen erscheint selbst in der Frage der persönlichen Eignung - der Richter in der Funktion als Richter über Kind, Eltern und Familie.

Das gesamte Dokument bzw. die Aussage gegenüber der Polizei:

Lese hier!

 


 

5. Gerichtstermin und Urteil

 

5.1 Gilt der Primat des Rechts - nicht?

 

Damit stellt sich die Frage, warum also der Vater am Amtsgericht Bonn durch Frau Gleesner zu 5.500 Euro Strafe verurteilt wurde. Einen Grund muss es ja geben.

Handwerkliches Unvermögen? Wohl kaum.

Überlegung:

 

Gerade weil die Strafrichterin ständig mit Beleidigungsklagen zu tun hat,

gerade weil Beleidigungsklagen schon für die Jungstudenten zum täglich Brot gehören,

gerade weil gesetzliche Bestimmungen so eindeutig sind,

gerade weil bereits ihr eigener "Unsinn-Präsident" wegen rechtswidriger Parteilichkeit gegen die Grundrechts-Klagen des Vaters angegangen wird,

muss - und wird - Strafrichterin Gleesner eindeutige gesetzliche Bestimmungen kennen!

Müssen!

Und: Kennen!

 

Wer als Richterin dennoch so brachial einen Opfervater eines an diesem Amtsgericht geschädigten Kindes aburteilt,

handelt vermutlich und das liegt auf der Hand nicht allein nach Recht und Gesetz, sondern auch nach einem anderen Kompass:

Nach Absicht bzw. nach Maßgabe des Präsidenten Weismann:

"Vater: Unsinn, realitätsfern."

Indizien:
 

 
5.2 Zeugen nicht geladen
 
Wer zu den Hintergründen der Strafanzeige unter der Thematik "Präsident: Blackout" liest, weiß, dass in diese ominöse Strafanzeige auch
 
a) Präsident Weismann: "Vater: Unsinn"
 
b) die Präsidentin des OLG Köln, von Schwerin: sie hätte die Strafanzeige erstattet: Obwohl sie im März 2017 seit Monaten nicht mehr in Bonn war!
 
c) Dr. Knipper: Nein, nein, die Präsidentin hätte die Strafanzeige nicht erstattet, sondern "das Büro" (scherzhaft: Der "Briefkopf")
 
d) Richter Büter: die Strafanzeige erfolgte nur vier Arbeitstage nach seinem turbulenten Gerichts-Termin

verwickelt sind.
 

Der Vater hatte beantragt, zur Aufklärung des Sachverhalts zum Gerichtstermin genau diese Zeugen zu laden.
 
Doch die Zeugen wurden nnich geladen.
 
Das teilte Richterin Gleesner erst im Termin mit. Selbst der "schwergeschädigte Herr Büter" war von ihr geladen nicht worden waren.
 
 
 
 
5.3 Unterlagen unterschlagen
 
 

5.3.1 "Richter verweigert Kind Menschenrechte, damit sein Büro besser funktioniert."

 
Doch nicht allein die Zeugen fehlten. Auch Unterlagen - fehlten in dem Verfahren, nicht nur das oben bereits zitierte Verteidigungs-Schreiben des Vaters an die Polizei.
 
Der Vater:

"Besonders tückisch und damit rechtswidrig war, dass Richterin Gleesner im Termin die junge Vertreterin der Staatsanwaltschaft mehrfach drängte, ein bedeutendes, zweites Schreiben aus dem Verfahren zu ziehen.

Die junge Vertreterin der Staatsanwaltschaft verstand das Drängen der Richterin nicht,

sodass Richterin Gleesner sie drei- oder gar viermal bitten und auffordern musste, einen zweiten, hingegen sehr bedeutenden Schriftsatz aus dem Verfahren zu ziehen - formale Begründung: Der Schriftsatz sei "minderschlimm".

 

Dieser zweite Schriftsatz des Vaters an das Amtsgericht Bonn, 15.1.2017, dokumentiert noch mehr und detaillierter Verfehlungen und Unvermögen des Richters Büter in dem Verfahren.

Es trägt den Titel

"Richter verweigert Kind Menschenrechte, damit sein Büro besser funktioniert."

 

Dieses zweite Schreiben, das ausdrücklich Bezug nimmt auf das angeblich strafwürdige Schreiben, damit im direkten Zusammenhang steht,

ist im Stakkato eine Auflistung von Kritik an Verfahren und Richter Büter, der vier Jahre lang für das Leid des Kindes zuständig war.

Sachlich, kritisch, klar formuliert:

Auch dieses zweite Schreiben veröffentlichen wir,

es befindet sich hier!

 

5.3.2 "Bonner Grundgesetz und Bonner Amtsgericht:

Menschenrechte in schlechter Verfassung"

 

Auch noch ein drittes Schreiben, das, aufgemerkt, sogar als Anlage zu der angeblich beleidigenden Schrift diente, - unterschlug Richterin Gleesner in Termin und Urteil:

Es trägt den ebenfalls vielsagenden Titel

"Bonner Grundgesetz und Bonner Amtsgericht: Menschenrechte in schlechter Verfassung - Befangenheit"

Es wurde beim Termin im Gerichtssaal weder vorgelesen, noch in seiner Bedeutung für das Verständnis des Schreibens vom 3.1.2017 - schließlich war es unmittelbar angeheftete Anlage - gewichtet.

Wer das ebenfalls interessante und leicht lesbare Dokument studieren möchte,

findet es hier!

 

Alle drei Schreiben haben eines gemeinsam: Die Auseinandersetzung zwischen universalen Grund- und Menschenrechten mit am Amtsgericht herbeigezogenen Banalitäten zur Aberkennung eben dieser universalen Grund- und Menschenrechte - bei einem Kind, das ohnehin schon lebenslang Justiz-traumatisiert wurde.

Wenn eine Strafrichterin sich allein auf eine Textstelle kapriziert, und weder Zeugen, noch wichtige, sachdienliche weitere Schriftsätze heranzieht, kann das kein Zufall sein ...

 

 

6. Bewertung

 

6.1 Amtsgericht Bonn: Das "Mundtot-Urteil"

 

Warum, wenn bereits formale, zentrale Bedingungen einer "Beleidigung" nicht gegeben sind, ein so brachiales Urteil?

Warum?

 

Nichts mehr als das Strafmaß lässt Parteilichkeit im grellen Scheinwerferlicht erahnen!

Der Vater hatte mitgeteilt, dass nicht nur das Kind, sondern auch  er inzwischen auch gesundheitlich massiv angeschlagen ist und deshalb immer wieder Einkommensverluste zu stemmen hat.

Er teilte mit, dass sein monatliches Einkommen inzwischen bei 1500 Euro - unter Null liege!

Sein Einkommen reicht nicht!

 

Statt Freispruch (plus Kosten-Rückerstattung) an den Vater - sind 5.500 Euro Strafe wie eines: Brutale Machtdemonstration.

Brutale Machtdemonstration des Amtsgerichts Bonn gegen einen engagierten Opfer-Vater eines durch das Amtsgericht Bonn geschädigten Kindes.

 

Um eines zu erreichen, was

- Strafanzeige,

- fast alle Kosten aller Verfahren nicht für die Mutter, sondern den Vater

- Verunglimpfungen ("Unsinn, bar jeder Realität")

- lebenslange Traumatisierung seines Kindes

bisher nicht erreicht haben:

Den Vater mundtot zu machen.

 

Und, gleichbedeutend damit:

die beteiligten Richter

- Büter,

- Dr. Knipper und

- die Präsidenten Weismann und

- von Schwerin

von jeglicher Mit-Verantwortung oder Schuld,

nicht nur bezüglich der Strafanzeige,

sondern direkt und indirekt auch an der Traumatisierung des Kindes

zu befreien.

 

 

6.2 Amtsgericht Bonn: Der Geist des Korpsgeists

 

Das Amtsgericht Bonn hat nicht "glaubhaft" gemacht, dass er nicht weht:

Der Geist - des Korpsgeistes!

Also nun auch in diesem Verfahren ...

 
Dass ... er in Bonn-Köln weht, konnten wir bereits mehrfach feststellen:
 
Zum Beispiel in Bezug auf Frau von Schwerin, als sie ihre Befangenheit in Bezug auf Dr. Weismann verschwieg, aber dennoch - Objektivität vortäuschend - eine Stellungnahme zu Dr. Weismann "im Namen des Landes NRW" abgab.
 
Da ist er also wieder: Der Kopsgeist ... fast so dick wie Blut.
 
 
Doch was sagt Korpsgeist noch aus?
 
- Warum werden bisherige Entscheidungen <