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In eigener Sache: 

Die Seite ist derzeit nicht komplett abrufbar.

Wir arbeiten dran, und hoffen, den alten Zustand,

vermutlich ab Winter 2019, wieder herstellen zu können.

Bis dahin bitte - Geduld!

 

Kontakt für Opfer, Betroffene und Fans

des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln, Familiensenat

bis auf Weiteres über: Kinder-Klau-Koeln-Bonn@Email.de

 

*

 

Splitter:

 

„Soweit der Kindesvater die

Verletzung wesentlicher Grundrechte des Kindes

rügt,

so gehört es zum

Schicksal aller Kinder

getrenntlebender bzw. geschiedener Eltern,

dass sie

stark beeinträchtigt

werden können ...“

OLG Köln, RichterInnen Dr. Gabriele Morawitz, Dr. Monika Horst, Herr Rößler,

16.4.2019, 27 UF 16/19, S.3

 

Dafür sind mehr als 6 Millionen Menschen in Gaskammern umgekommen?

Kinderquälen, weil es mal halt so sei?

Grundrechte - als Ramschartikel?

 

Das Kind erst SEIT dem Verfahren:

Zwangshandlungen, Weinanfälle,

Mobbing-Opfer der eigenen Mutter

 

Der Vater erst SEIT dem Verfahren:

Schwerbehindert, fast arbeitsunfähig.

 

 

Die Mutter erst SEIT dem Verfahren:

Naheliegend suizidal

 

Familienstrukturen:

Erst SEIT dem Verfahren staatlich zerstört

 

 Kinderquälen am Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln

weil es, Zitat, "Schicksal" sei?

 

Nicht die Nazis - sondern Juden waren selbst schuld am Holocaust?

Opfer sexueller Gewalt - sind selbst schuld ...?

Kinder und Eltern - sind selbst schuld ...?

 

Grundrechte gelten für nur die, die nicht Opfer sind?

Volljuristen!

 

Die Kapitulation des Rechtsstaates,

vor billigstem Ratsch und Tratsch von RichterInnen!

 

Zuständig beim OLG Köln:

RichterInnen Frau Dr. Gabriele Morawitz,

Frau Dr. Monika Horst und Herr Rößler,

 

Zuständig beim Amtsgericht Bonn: 

Richterin Frau Yvonne Erbers.

 

 Wir werden berichten!

 

***

 

Die Meldung des Jahres:

Gustl Mollath hat die Justizbehörden des Landes Bayern

auf 1,8 Mio. Euro Schadensersatz verklagt!

Richtig so!

Grund: Missachtung seiner Grund- und Menschenrechte,

schlampige Gerichtsverfahren, Gutlacher u.ä.

 

Dazu die beste Darstellung,

wie es an vielen (Familien-) Gerichten zugeht:

"Pelzig erklärt deutsche Gerichte". 7:10 Minuten.

Brutal unkomisch.

 

*

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat im Juli 2019

einen Strafantrag gegen Familienrichterin Yvonne Erbers abgelehnt:

 

Der Strafantrag beklagte die Verletzung

elementarer Grundrechte eines Kindes

nach Grundgesetz Art. 6.3 und Art. 6.2

und die Verletzung

körperlicher und seelischer Unversehrtheit

nach GG Art. 1, Art. 2.2 und Art. 19.2.

 

Staatsanwaltschaft Bonn:

Der Staatsanwaltschaft Bonn hätten nicht alle Akten vorgelegen.

Das sei aber Pflicht des Petenten!

 

Absolut Lachhaft!

Je lachhafter die Gründe, desto rheinischer der Klüngel!

Man kennt sisch, man hülft sisch.

Wir werden berichten ...

 

 

Willkommen!

 

Dieses ist nicht die Seite des Amtsgerichts Bonn.

Dieses ist die Verfassungs-Wirklichkeit.

Des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln !

Dieses ist - der Horror!
 

Grundrechte?

Unsere Grundrechte sind unantastbar!

Endlich!

 

Unantastbar?

Grundrechte?

 

Hier sehen Sie, was man mit Ihren Kindern macht.

Wie man es macht.

Hier sehen Sie, was man mit den Eltern macht.

Wer es macht:

Ob Richter, Jugendamt, andere.

 

An Recht und Gesetz gebunden?

Kinder werden missbraucht.

Nicht auf kaltem Kellerfußboden.

In wohl-temperierten Büros.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

 

Grundrecht! Auf Pflege und Erziehung durch die Eltern!

Grundrecht?

ElterN?

Lachhaft: Familien-Zerschlagung!

Grundlagen gegen Ratsch und Tratsch!

Selbst Lug und Trug!

Banales!

Statt Grundrechte! 


Grundrecht? Auf  körperliche und seelische Unversehrtheit?

Menschenwürde? Menschenrechte?

 

Erst seit der Zerstörung der Familie leidet das Kind täglichen unter Zwangshandlungen.

Das Jugendamt Bonn hält Seiten geschwärzt und geheim, die auf den psychischen Zustand der Mutter hinweisen - und Suizidalität nahelegen.

Dem Vater werden nun ebenfalls - Depressionen und Suizidalität unterstellt.

 

Vorher: Intakt.

Nun: Die gesamte Familie - zerstört.

Durch: Richter und willige Helfer!

 

Grundrecht!

Eingriff des Staates nur bei Verwahrlosung? 

Schutz vor staatlicher Willkür?

 

Wir waren - eine funktionierende Familie.

Vor - dem Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln.

Vor - "Experten".

Vor - Halbteufeln in Schwarz.

Und willigen Helfern.

 

Opfer?

Kinder!

Familien!

Sie!

 

Nicht durch Priester, Trainer, Lehrer.

Richter, Jugendamt, Berater.

Vertrauenspersonen eben.

Personen, an die Sie sich wenden.

Personen, denen Sie die Hand geben.

Personen, denen Sie vertrauen.

 

Das Kind: Missbraucht!

Tatort: Schreibtisch.

Täter: Viele.

Werkzeug: Worte.

Beute: Zeit. Kindheit.

 

Folgen: Flächenbrand.

Suizidalität, Psyche, Zwangshandlungen, Wein-Anfälle.

Vernichtung: Körperlich, finanziell, beruflich.

 

Amtsgericht Bonn.

OLG Köln.

Jugendamt.

Helfer.

Missbrauch.

Stellungnahme.

Beschluss.

Schreibtisch.

 

Sie meinen: Schlimmer könnt´s nicht sein?

Warten Sie es ab: Damit geht es erst richtig los!

 

 

***

In krakeliger Kinderschrift:

 

29. April 2018

Sehr gel  geerthe Richterin,

ich habe sowohl Papa wie auch Mama lieb

und. weis nicht wieso sie mich fragen wo il  ich

lieber sein möchte, denn ich kann das

nicht entscheiden. Ich will Papa sehen, und auch

Mama.

 

Mit freun

(Unterschrift)

 

Hilferuf und Schreiben des Kindes an Richterin Erbers, nachdem Richterin Erbers am 18.4.2018 beschloss, dem Kind weiter Grundrechte und Vater zu nehmen. 

Zudem schickte das Kind der Richterin einen Film - gut 10 Minuten: "Sehr geehrte Frau Richterin: So lebe ich bei meinem Vater".

 

Darin zeigt das Kind der Richterin, wie es beim Vater lebt:

Sie ist sichtlich stolz darauf, fühlt sich wohl beim geliebten, gewollten Vater.

Kürzlich malte es ein großes Bild: "Bester Papa der Welt."

 

Immer wieder verlangte das Kind die Rückkehr zum geliebten Vater:

- Zu Protokoll der Rechtsantragsstelle (!) des Amtsgerichts Bonn: 26.11.2017,

- Gegenüber dem Jugendamt Bonn: Mai 2017.

- Gegenüber Verfahrens-Beistand Schroeder: Mai 2017, November 2017,

- Gegenüber dem Vater, März 2017 - richtete sich die Wohnung ein.

- Gegenüber dem Jugendamt, 11.12.2018

 

Nun mit einem Schreiben an die Frau und Richterin, 29.4.2018,

die ihr Vater und Gesundung nimmt.

Mit einem Film, 29.4.2018.

Mit einem großen Bild, Juni 2018!

 

Strafvereitelung im Amt.

Durch Richter.

Rechtsbeugung:

An Fakten und Grundrechten.

 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter Kindern ein oder beide Eltern amputieren ...

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter und immer willige Helfer Kinder zwingen zu sagen,

sie hätten einen oder ihre Eltern nicht lieb.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Verbrechen an Leib und Seele.
 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

Zehntausende pro Jahr.

Größtes Staatsverbrechen seit 1945.

 

***

 

Schadensersatz

 

Oft ist zu hören, es seien endlich auch in der Bundespublik Deutschland neue Gesetze notwendig:

Kinder in den Mittelpunkt, Recht auf Erziehung durch beide Eltern.

 

Das ist Unsinn.

Die Gesetze sind mehr als eindeutig:

- Das Grundgesetz (GG) Art. 6.2 schreibt vor, dass jedes Kind ein Grundrecht auf Erziehung durch seine und beide Eltern hat.

- Art. 2 schreibt den Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,

- Art. 6.3 schreibt den Schutz vor staatlicher Willkür vor.

- Art. 19.2 erklärt alle Grundrechte für im Kern unantastbar.

 

Neue Gesetze brauchen wir nicht!

Selbst Mauerschützen der alten DDR konnten sowohl nach alter DDR-Verfassung wie nach Grundgesetz wie nach internationalen Menschenrechts-Verpflichtungen verurteilt werden.

 

Wir brauchen keine neuen Gesetze, wir brauchen nicht andere Richter:

Wir brauchen die Anwendung bestehender Straf-Gesetze.

Wir brauchen vor allem die strikte Anwendung von § 235 StGB (Haft- oder Geldstrafe bei Kindes-Entzug) insbesondere und gerade bei Bürokratischen Kindes-Missbrauch.

 

Gerichte, Richter, Jugendämter, Umgangs-Pfleger, Verfahrens-Beistände u.a.,

die systematisch, vorsätzlich oder fahrlässig

zentrale Grundrechte, grade von Kindern, außer Kraft setzen,

sind zur Verantwortung zu ziehen:

Strafrechtlich, finanziell und dienstrechtlich.

 

Auch jetzt schon sieht § 235 StGB folgende Ausnahmen vor: 

Keine!

Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

 

 

 

Gerichts-Präsident Dr. Weismann als der Dr. Blackout (von Schwerin)

 

Da ist also diese ominöse Strafanzeige - als der Vater Richter Büter vorwirft, der Richter entreiße dem Kind dessen Grundrechte und traumatisiere es lebenslang en passant - und Richter Büter sich, ups, beleidigt fühlt.

Diese Strafanzeige vom 21.3.2017 gegen den Vater also, von der selbst die Staatsanwaltschaft Bonn urteilte: Diese Anzeige des Richters gegen den Vater sei so völlig absurd, dass man das Verfahren einstellen solle: Und das bei einer Strafanzeige eines Richters!

 

Richter Büter behauptete dann, er selbst habe die Strafanzeige gar nicht gestellt, sondern, Zitat, die Präsidentin des Amts- und Landgerichts.

Wumm! Auch bei Richtern lassen sich Unwahrheiten leicht nachweisen: Es gab nämlich zu dem Zeitpunkt keine Präsidentin!

 

Dramatisch auch, dass die Strafanzeige fast drei Monate (am 21.3.2017) nach dem angeblich beleidigendem Dokument (vom 3.1.2017) gestellt wurde ...

Und, besonders entscheidend: Unmittelbar nach dem turbulenten Gerichtstermin mit Richter Büter - am 13.3.2018.

 

Rache also eines Richters - gegen einen unnachgiebigen Vater.

Rache also eines Richters - am Kind.

 

Warum also war der Gerichtstermin am 13.3.2017 turbulent?

Das ist eigentlich gänzlich unerheblich - wenn ein Richter aus Rache einen engagierten Vater anzeigt.

Dennoch einige Stichworte dazu:

- Richter Büter kannte beim Termin am 13.3.2017 wesentliche Grundfakten des Falls nicht,

- konnte nach Jahren der Zuständigkeit nicht einmal beantworten, worin die täglichen Zwangshandlungen des Opferkindes bestehen,

- und wusste nicht zum jüngsten, entscheidenden Beschluss des BGH vom 1.2.2017 zu antworten

(nachdem es eben nicht mehr reicht, wenn ein Elter das Wechselmodell ablehnt und Richter dann dem Kind den zweiten Elter nimmt (so, wie es hier genau der Fall ist: siehe OLG-Beschluss von Dr. Uwe Schmidt vom 9.1./27.4.2015)).

 

Auch hatte Richter Büter nicht vor dem Termin entschieden, wie beantragt, Öffentlichkeit zuzulassen.

Darüber hinaus war beantragt worden, dass nach zahlreichen Unstimmigkeiten zum Wahrheitsgehalt früherer Protokolle, nicht Richter Büter das Protokoll der Sitzung führt, sondern ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Auch das hatte Richter Büter nicht vor der Sitzung entschieden.

 

Die Stimmung während des Termins am 13.3.2017 wurde schnell hitzig.

"So dürfen Sie hier nicht arbeiten, Herr Büter"

Immer wieder verlangte der Vater Korrekturen des in der Sitzung von Richter Büter diktierten Protokolls.

 

All diese Dinge - Aktenkenntnis des Richters, Kenntnis jüngster BGH-Urteile, Protokollführung - sind wichtig und können zum zentralen Knackpunkt des späteren Beschlusses werden.

All diese Dinge sind gleichwohl - erst in zweiter Linie wichtig.

 

Zentral allein sind und bleiben einzig allein - die Grundrechtedes Kindes.

Niemand könne, so der Vater, beim Vater eine Grundrechts-Gefährdung des Kindes behaupten - ohne sich lächerlich zu machen.

Im Gegenteil ... Der Vater: Stets gelobt, vom Kind geliebt, vom Kind gewollt!

 

Das Grundrecht des Kindes auf Erziehung durch seine und beide ElterN: Immerdar!

Selbst das Kind - könne seinem Grundrecht auf beide Eltern nicht widersprechen.

 

Der Termin am 13.3.2017: hitzig und merkwürdig. Ein Termin, der dem Richter aus der Hand zu gleiten drohte, und dennoch ganz zentral am Entscheidenden war: Dem Grundrecht eines jeden Kindes auf Erziehung durch seine und beide Eltern!

 

Doch dann, wie gehabt:

Am 14. und 15.3.2017 verfasste Herr Büter dann seine Beschlüsse: gegen Kind, Familie und Vater.

Die Anträge des Vaters hätten, Zitat, "keine Eile".

Einzige wesentliche inhaltliche Begründung: Der Vater habe während des Termins gepoltert - meinend: Deshalb verliere das Kind seine Rechte!

 

Dann kam das Wochenende.

Und am 21.3.2017 die Strafanzeige gegen den Vater.

Aufgrund eines Monate alten Dokuments!

Rache!

An Kind - und Vater.

Grundrechte des Kindes?

Unverbrüchlich, unantastbar?

Rache des Richters.

Am Kind.

 

Der Vater hätte den Richter beleidigt. Bereits im Januar 2017.

Herr Büter fühlte sich beleidiigt.

Statt sich um die Grundrechte und Folgen des Kindes zu kümmern, kümmerte Herr Büter sich um - Herrn Büter.

 

Mit diesen Unwahrheiten aber - die Präsidentin des Amtsgerichs hätte die unsinnige Strafanzeige gestellt, nicht er - 

zerrte also Richter Büter die (frühere) Präsidentin von Schwerin

und deren (späteren) Nachfolger und Präsidenten des Amtsgerichts Dr. Weismann mit ins Verfahren.

Bingo!

 

Nun fing die Geschichte erst richtig an:

Der Präsident des Amts- und Landgerichts Bonn Dr. Weismann hatte dann nichts Besseres zu tun, als seinem unwahren Richter Büter mit eigenem Schreiben vom 15.1.2018 beizuspringen -

vollgepackt mit Kanistern Öl unterm Arm, die er flugs ins Feuer goß.

Dr. Weismann nämlich zog die laufenden Verfahren an sich und erteilte seinen Richtern am Amtsgericht Bonn zu den Grundrechts-Anträgen des Vaters eine quasi politische "General-", besser "Präsidenten-Dienstanweisung":

Die (auch auf dieser Seite dargestellten) Anträge und Beweishinweise des Opfervaters seien, Zitat "realitätsfern, Unsinn".

Weismann: "Dienstanweisung Unsinn"!

 

In Deutschland aber sind nach den Erfahrungen 1933-45 (und in der DDR) politische Stellungnahmen oder Anordnungen der politischen Leitung eines Gerichts strikt untersagt.

Es ist strikt untersagt, dass Richtern vorgegeben wird, wie sie Urteile zu fällen haben - "Deutsche Richter an der Seite von Adolf Hitler". 

 

Politische Anordnungen der politischen Leitung sind aber weit mehr als makaber - sie sind weit mehr als ein bloßes Dienstvergehen, mehr als ein absolutes No-Go.

Sie zerstören die Grundfeste des Rechtsstaates, die Unabhängigkeit des Richters.

Sie sind Rechtsbruch.

Sie sind der Presslufthammer am Fundament unseres Staates.

 

DAS weiß jeder Jura-Student in der ersten Woche: Die richterliche Unabhängigkeit steht über allem.

Weiß dass also der Gerichts-Präsident nicht?

 

Im Gegenteil: Weil er es weiß, so wie jeder Jura-Student es weiß, so wie jeder Richter es weiß, weiß auch er es.

Und weil er es weiß, unterstreicht dies - die rechtswidrige Absichts.

 

Der Gerichts-Präsident Weismann wußte ganz genau, was er tat. Er wußte, dass es strafwürdig ist, in die Verfahren hinein zu regieren - und tat es trotzdem.

Damit wird klar, womit wir es zu tun haben: Vorsatz!

Vorsatz - um etwas zu vertuschen!

Vorsatz - um ein anderes Vergehen am Amtsgericht durch einen anderen Richter zu vertuschen!

 

Wie er es selbst schrieb - er wolle seine Richter schützen.

Ja, bingo.

 

Fehlt nur noch eines: Auch eigene Vertuschungs-Absicht.

Nein, fehlt auch nicht: Dr. Weismann untersagte, dass sein Schreiben vom 15.1.2018 für Sie, liebe Leser - veröffentlicht werde ...

Damit Sie, liebe Leser, es nicht lesen können!

Damit: Öffentliche Kontrolle verhindert wird.

 

Und: Er verweigert seit Monaten, spätestens seit dem 21.1.2018, rechtwidrig Einsicht in seine Akten. 

 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch!

Vertuscht - durch bürokratischen Macht-Missbrauch!

 

Im Bewußtsein des Unrechts - Straftat.

Durch niemand anderes als den Präsidenten des Amts- und Landgerichts Dr. Weismann.

 


 

Richter des OLG Köln mit NS-Gauleiter Josef Gróhe.

NS-Gróhe hatte in einem Fall verlangt "Die Rübe müss herunter"! - Das wurde in richterlichen Vorbesprechungen (hört, hört!) durch Dr. Müller als politische Dienstanweisung an den zuständigen Richter so weitergetragen. "Die Rübe müss herunter"!

Der Beschuldigte Weber wurde dann in der Tat - zum Tode verurteilt.

(Empfehlung und Quelle: https://www.dossier-hinrichtung-gabrielweber.de/das-sondergericht-k%C3%B6ln-und-seine-richter/)

 

 

Damit nicht genug:

Bei der Frage, ob Richter Büter befangen nach dem turbulenten Gerichtstermin am 13.3.2018 aus Rache gegen den Opfervater die Strafanzeige wegen der Monate alten Schrift stellte, ist das Datum entscheidend.

Wie gesagt: Die angeblich "strafwürdige Schrift" des Vaters war vom 3. Januar 2017. Der turbulente Gerichtstermin mit Richter Büter am 13.3.2017, und die Strafanzeige von Richter unmittelbar danach vom 21.3.2017.

 

Präsident Dr. Weismann jedoch lies dem Vater eine Abschrift der genannten Strafanzeige zukommen - mit gefälschtem Datum:

Nicht mit dem Datum wenige Arbeitstage direkt nach dem Gerichtstermin von Herrn Büter, 21.3.2017, was Rache und Befangenheit des beleidigten Richters beweisen würde, sondern gefälscht und weit nachdatiert: Auf den 15.1.2018!

 

Das ist strafwürdig!

Da ist volle Täuschungsabsicht des Präsidenten des Amts- und Landgerichts Dr. Weismann zum Vertuschen der Befangenheit seines Richters Büter erkennbar!

 

 

Wow! Das Schreiben Dr. Weismann vom 15.1.2018 - mehr als ein Schreiben unglaublicher Einfaltheit:

Ein Schreiben als absichtsvoller, mehrfacher Rechtsbruch.

Als Präsident, des Amts- und Landgerichts Bonn!

Dr. Weismann als der Dr. Blackout.

 

Auch das ist erst in zweiter Linie wichtig.

 

Wichtig allein:

Das Vorgehen entlarvt zuvörderst die

die Verweigerung unverbrüchlicher Grund- und Menschenrechte

einem Kind gegenüber,

und zwar aus nichts anderem als aus niederen Gründen und schockierender Banalität heraus,

hier durch Richter Büter am Amtsgericht Bonn.

 

Das Vorgehen entlarvt

dann die Nötigungen von Richter Büter gegenüber einem unnachgiebigem Vater (Strafanzeige und Hetzbeschluss)

die späteren Unwahrheiten - nicht er habe die Strafanzeige initiiert,

und den rechtswidrige Versuch des Präsidenten des Amtsgerichts Bonn - Dr. Weismann, 15.1.2018 -

genau dieses Verhalten seines Richters zu vertuschen,

wie dann auch noch von Dr. Weismann, den Vertuschungs-Versuch zu vertuschen,

wie das entscheidende Datum der Strafanzeige (auf dem 15.1.2018) zu fälschen,

wie eine General-Dienstanweisung zu formulieren:

 

Die Grundrechts-Anträge des Vaters seien „Unsinn, realitätsfern“,

wie (seit dem 15.1.2018) Akteneinsicht zu verweigern,

wie dem Ganzen logisch und zeitlich folgend der „Hetz-Beschluss“ von Richter Büter vom 16.11.2017, in dem Richter Büter sich hämisch eine ganze Seite über den Vater auslässt, und dann formuliert: Solange der Vater …, solange werde dem Kind …

 

Menschenrechte des Kindes - geopfert dem gezielten Rechtsbruchs, dem absichtsvollen Vertuschen und dem Corpsgeist unter Richtern.

Eher geht ein Kamel durch ein Nadelör - als dass eine Krähe einer anderen ein Auge aushackt!


 

Es ist damit nicht zu Ende! Jetzt geht es wirklich erst los!

Bitte festhalten!

 

Denn der wirkliche Skandal hat noch gar nicht begonnen.

Es wird atemberaubend ...
 

 

Die ehemalige Präsidentin Frau von Schwerin war ja eben durch Richter Büter vorgeführt worden:

Sie hätte die Strafanzeige gegen den Vater erstattet - was ja nicht stimmte, denn sie war zu dem Zeitpunkt seit Monaten nicht mehr in Bonn.

Denn: Frau von Schwerin war zu dem Zeitpunkt bereits, noch mal festhalten, Präsidentin des dem Amtsgericht Bonn übergeordneten OLG Köln ...

... und hat damit nun - richtig festhalten nun! - die Dienstaufsicht über Amtsgerichtspräsidenten Dr. Weismann und den ihr bekannten Richter Büter, der ja unwahr behauptet hatte, sie, Frau von Schwerin sei es gewesen, die die Strafanzeige gegen den Vater erstattet hätte.

Nicht verstanden?

 

Dr. Weismann war von 2007 bis 2017 Präsident des Amtsgerichts Aachen,

Frau von Schwerin 2001 bis 2003 Vize-Präsidentin in Aachen.

2010 wurde sie Präsidentin des Amtsgerichts Bonn -

an dem 2015 Richter Büter mit 36 Jahren Richter wurde.

Dr. Weismann aus Aachen dann im Juli 2017 Nachfolger von Schwerin´s in Bonn.

Vom 1.1.2017 bis 1.7.2017 hatte das Amtsgericht Bonn keinen Präsidenten.

Weismann war noch in Aachen, von Schwerin schon in Köln.

Sie ist seit 2017 Präsidentin des OLG Köln - ihm in Bonn übergeordnetet.

 

Immer noch nicht verstanden?

Man kennt sisch, man hilft sisch!

Hilfst du misch, helf isch disch.

 

Bis heute, 3.8.2018, über sieben Monate (!) nach der Eingabe vom 21.1.2018,

wurde trotz mehrfacher schriftlicher Mahnungen weder die Dienstaufsicht gegen Dr. Weismann durch die ihm jetzt übergeordnete OLG-Präsidentin von Schwerin bearbeitet,

noch wurden entsprechende Anträge in unserem Schreiben vom 26.1.2018 beschieden.

 

Immer noch nicht verstanden?

Befangenheit von Richter Büter, Weismann und von Schwerin,

nachgewiesene Rechtsbeugung von Richter Büter und Weismann,

entsprechend mögliche Beihilfe zur Straftat - von Weismann,

Verhinderung von Akteneinsicht,

und nicht Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Weismann - durch Frau von Schwerin.

 

Straftat? Zum Beispiel Kindes-Entzug (§ 235 StGB).

 

Im Klartext: Ein Amtsrichter, ein Präsident eines Amtsgerichts und eine Präsidentin eines OLG-Gerichts versuchen Dinge unter den Teppich zu kehren!

 

Nicht, weil sie sich kennen! Das ist nicht strafbar!

Nicht, weil sie seit Jahrzehnten auf den immer selben Stühlen sitzen!

 

Mit anderen Worten:

Anträge, Beweise, Hinweise auf mögliche strafrechtliche Vorgänge am Amtsgericht Bonn, 

mit lebenslanger Opferfolge Kind,

werden durch die Verantwortlichen absichtsvoll und strategisch totgelegt - 

und zwar sowohl von Präsident Weismann,

wie von OLG-Präsidentin von Schwerin.

 

Das ist Bürokratischer Macht- und Kindes-Missbrauch,

und zwar durch die Leitung zweier Gerichte,

die seit jahrzehnten persönlich aufs Engste miteinander verknüpft ist.

 

Wer sich so verhält, ist nicht würdig, Richter über Kinder zu sein,

wer sich so verhält, ist in keinem Fall würdig Präsident an einem Gericht zu sein.

 

Motto:

Wir, die Bürokraten und Richter des Amtsgerichts Bonn und des OLG Köln lassen uns nicht richten.

Wir - stehen über dem Gesetz.

Wer sich so verhält, darf nicht im Richteramt geduldet werden.

Wer sich so verhält, ist aus dem Richteramt zu entfernen.

 

 

Damit ist die Landesregierung NRW involviert,

die bereits mit Schreiben vom 26.1.2018 an den zuständigen Staatssekretär im Ministerium der Justiz unterrichtet wurde.

 

Die kann sich, sollte die Sache nicht bald geklärt werden, mit dem dann bisher einzigen inhaltlichen Schreiben - unter dem Kopf der Präsidentin des OLG Köln, von Schwerin - beschäftigen.

Denn in dem Schreiben der OLG-Präsidentin wird der Vater des Kindes aufgefordert, die öffentliche Berichterstattung auf dieser Seite zu unterlassen - ansonsten würden den Vater empfindliche finanzielle und weitere Übel treffen (was man gemeinhin Nötigung nennt).

 

Denn der Vater würde auf dieser Homepage, Zitat, in "ihrem" Gerichtsbezirk Richter "verunglimpfen".

 

Verunglimpfen? Tja, Frau OLG-Präsidentin:

Sagen Sie das mal "Ihrem" Opferkind.

Es müsse leiden - denn eine Berichterstattung darüber "verunglimpfe" Richter.

 

Oder spricht OLG-Präsidentin von Schwerin nur von "ihren" Richtern? 

Aber nie von "ihren" Opferkindern?

 

Einem Kind Grundrechte auf beide Eltern, seelische Unversehrtheit

aberkennen und Unwahres behaupten, durch Richter Büter,

und dann: Rechtfertigen und vertuschen, durch Dr. Weismann,

und dann totschweigen, durch von Schwerin.

 

Hand in Hand.

 

Anträge bei der Landesregierung und

Strafanträge sind in Vorbereitung. 

Damit kommt zusätzlich die Staatsanwaltschaft ins Spiel.

 

Mit einem Festakt sind am Montag die neue Präsidentin des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, Margarete Gräfin von Schwerin, und der neue Generalstaatsanwalt Thomas Harden in ihre Ämter eingeführt worden. „Eine solche Amtseinführung hat es in der Bundesrepublik noch nicht gegeben“, sagte Landesjustizminister Thomas Kutschaty vor rund 500 Gästen. Zu der Amtseinführung ihrer Kollegen waren Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank und die Vorsitzende des Landesverfassungsgerichtshofs, Dr. Ricarda Brandts, sowie insgesamt 13 Oberlandesgerichtspräsidenten und zehn Generalstaatsanwälte aus dem Bundesgebiet angereist. – Quelle: https://www.rundschau-online.de/25601278 ©2018

Man kennt sisch, man hilft sisch.

Kindes-Missbrauch.

Bürokratisch.

 

Ach, bevor es vergessen wird:

Der neue Generalstaatsanwalt Köln, der nun möglicherweise über das Fehlverhalten von Frau von Schwerin zu befinden hat,

wurde am selben Tag eingeführt wie: Frau von Schwerin.

Mehr noch: Auch seine Adresse ist die selbe wie:

die von Frau von Schwerin: Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln.

 

Die Amtseinführung beider war am selben Tag. Bei der selben Veranstaltung.

Durch: den Landes-Justiz-Minister, der: die Dienstaufsicht über die OLG-Präsidentin von Schwerin hat, und: den Generalstaatsanwalt hat.

Der Landes-Justiz-Minister hat in Düsseldorf seinen Dienstsitz dort: wohin Frau von Schwerin bereits vor Jahren tätig war, im:

Landesministerium für Justiz in Düsseldorf.

 

Aber das alles sollten wir jetzt so schnell wie möglich vergessen!

Sonst wird  es noch kompliziert, sprich: Familiärer.

 

Und weder der General-Staatsanwalt noch der Landesminister sind bereits involviert - sondern werden erst bald involviert.

Warten wir also ab.

Hoffen wir frohgemut auf die Staatsanwaltschaft unter Thomas Hagen, der einen sehr präzisen Eindruck macht,

und das Landesmininisterium für Justiz unter nun Thomas Kutschaty.

 

Aber schließen wir nicht mahnend ohne Joseph Pulitzer:

"Es gibt kein Verbrechen, keinen Kniff, keinen Trick, keinen Schwindel, kein Laster, das nicht von Geheimhaltung lebt."

 

Doch unser Ziel hier ist nicht, Verantwortliche anzuklagen.

Unser Ziel ist:

Schluss mit bürokratischem Kindes-Missbrauch!

Schluss mit bürokratischem Kindes-Missbrauch!

 

In Bonn, Köln und anderswo!

Durch Richter, Präsidenten, andere!

Schluss mit bürokratischem Kindes-Missbrauch!

Rechenschaft, Verantwortung!

Und Schluss damit! 

 

Schluss mit Befangenheit, Vertuschung, Nötigung!

Schluss mit bürokratischem Kindes-Missbrauch! 

 

(Weitere Dokumente und Schriftsätze werden beizeiten eingepflegt)

 

 

 

http://4.bp.blogspot.com/-SKeSY97iH1Q/UhYqtFHpjxI/AAAAAAAAh70/RCM0b3Vf7LQ/s1600/Weber_Rueckgrat_Raus.jpg

A. Paul Weber: Rückgrat raus!