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In eigener Sache: 

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Wir arbeiten dran, und hoffen, den alten Zustand,

vermutlich ab Winter 2019, wieder herstellen zu können.

Bis dahin bitte - Geduld!

 

Kontakt für Opfer, Betroffene und Fans

des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln, Familiensenat

bis auf Weiteres über: Kinder-Klau-Koeln-Bonn@Email.de

 

*

 

Splitter:

 

„Soweit der Kindesvater die

Verletzung wesentlicher Grundrechte des Kindes

rügt,

so gehört es zum

Schicksal aller Kinder

getrenntlebender bzw. geschiedener Eltern,

dass sie

stark beeinträchtigt

werden können ...“

OLG Köln, RichterInnen Dr. Gabriele Morawitz, Dr. Monika Horst, Herr Rößler,

16.4.2019, 27 UF 16/19, S.3

 

Dafür sind mehr als 6 Millionen Menschen in Gaskammern umgekommen?

Kinderquälen, weil es mal halt so sei?

Grundrechte - als Ramschartikel?

 

Das Kind erst SEIT dem Verfahren:

Zwangshandlungen, Weinanfälle,

Mobbing-Opfer der eigenen Mutter

 

Der Vater erst SEIT dem Verfahren:

Schwerbehindert, fast arbeitsunfähig.

 

 

Die Mutter erst SEIT dem Verfahren:

Naheliegend suizidal

 

Familienstrukturen:

Erst SEIT dem Verfahren staatlich zerstört

 

 Kinderquälen am Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln

weil es, Zitat, "Schicksal" sei?

 

Nicht die Nazis - sondern Juden waren selbst schuld am Holocaust?

Opfer sexueller Gewalt - sind selbst schuld ...?

Kinder und Eltern - sind selbst schuld ...?

 

Grundrechte gelten für nur die, die nicht Opfer sind?

Volljuristen!

 

Die Kapitulation des Rechtsstaates,

vor billigstem Ratsch und Tratsch von RichterInnen!

 

Zuständig beim OLG Köln:

RichterInnen Frau Dr. Gabriele Morawitz,

Frau Dr. Monika Horst und Herr Rößler,

 

Zuständig beim Amtsgericht Bonn: 

Richterin Frau Yvonne Erbers.

 

 Wir werden berichten!

 

***

 

Die Meldung des Jahres:

Gustl Mollath hat die Justizbehörden des Landes Bayern

auf 1,8 Mio. Euro Schadensersatz verklagt!

Richtig so!

Grund: Missachtung seiner Grund- und Menschenrechte,

schlampige Gerichtsverfahren, Gutlacher u.ä.

 

Dazu die beste Darstellung,

wie es an vielen (Familien-) Gerichten zugeht:

"Pelzig erklärt deutsche Gerichte". 7:10 Minuten.

Brutal unkomisch.

 

*

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat im Juli 2019

einen Strafantrag gegen Familienrichterin Yvonne Erbers abgelehnt:

 

Der Strafantrag beklagte die Verletzung

elementarer Grundrechte eines Kindes

nach Grundgesetz Art. 6.3 und Art. 6.2

und die Verletzung

körperlicher und seelischer Unversehrtheit

nach GG Art. 1, Art. 2.2 und Art. 19.2.

 

Staatsanwaltschaft Bonn:

Der Staatsanwaltschaft Bonn hätten nicht alle Akten vorgelegen.

Das sei aber Pflicht des Petenten!

 

Absolut Lachhaft!

Je lachhafter die Gründe, desto rheinischer der Klüngel!

Man kennt sisch, man hülft sisch.

Wir werden berichten ...

 

 

Willkommen!

 

Dieses ist nicht die Seite des Amtsgerichts Bonn.

Dieses ist die Verfassungs-Wirklichkeit.

Des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln !

Dieses ist - der Horror!
 

Grundrechte?

Unsere Grundrechte sind unantastbar!

Endlich!

 

Unantastbar?

Grundrechte?

 

Hier sehen Sie, was man mit Ihren Kindern macht.

Wie man es macht.

Hier sehen Sie, was man mit den Eltern macht.

Wer es macht:

Ob Richter, Jugendamt, andere.

 

An Recht und Gesetz gebunden?

Kinder werden missbraucht.

Nicht auf kaltem Kellerfußboden.

In wohl-temperierten Büros.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

 

Grundrecht! Auf Pflege und Erziehung durch die Eltern!

Grundrecht?

ElterN?

Lachhaft: Familien-Zerschlagung!

Grundlagen gegen Ratsch und Tratsch!

Selbst Lug und Trug!

Banales!

Statt Grundrechte! 


Grundrecht? Auf  körperliche und seelische Unversehrtheit?

Menschenwürde? Menschenrechte?

 

Erst seit der Zerstörung der Familie leidet das Kind täglichen unter Zwangshandlungen.

Das Jugendamt Bonn hält Seiten geschwärzt und geheim, die auf den psychischen Zustand der Mutter hinweisen - und Suizidalität nahelegen.

Dem Vater werden nun ebenfalls - Depressionen und Suizidalität unterstellt.

 

Vorher: Intakt.

Nun: Die gesamte Familie - zerstört.

Durch: Richter und willige Helfer!

 

Grundrecht!

Eingriff des Staates nur bei Verwahrlosung? 

Schutz vor staatlicher Willkür?

 

Wir waren - eine funktionierende Familie.

Vor - dem Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln.

Vor - "Experten".

Vor - Halbteufeln in Schwarz.

Und willigen Helfern.

 

Opfer?

Kinder!

Familien!

Sie!

 

Nicht durch Priester, Trainer, Lehrer.

Richter, Jugendamt, Berater.

Vertrauenspersonen eben.

Personen, an die Sie sich wenden.

Personen, denen Sie die Hand geben.

Personen, denen Sie vertrauen.

 

Das Kind: Missbraucht!

Tatort: Schreibtisch.

Täter: Viele.

Werkzeug: Worte.

Beute: Zeit. Kindheit.

 

Folgen: Flächenbrand.

Suizidalität, Psyche, Zwangshandlungen, Wein-Anfälle.

Vernichtung: Körperlich, finanziell, beruflich.

 

Amtsgericht Bonn.

OLG Köln.

Jugendamt.

Helfer.

Missbrauch.

Stellungnahme.

Beschluss.

Schreibtisch.

 

Sie meinen: Schlimmer könnt´s nicht sein?

Warten Sie es ab: Damit geht es erst richtig los!

 

 

***

In krakeliger Kinderschrift:

 

29. April 2018

Sehr gel  geerthe Richterin,

ich habe sowohl Papa wie auch Mama lieb

und. weis nicht wieso sie mich fragen wo il  ich

lieber sein möchte, denn ich kann das

nicht entscheiden. Ich will Papa sehen, und auch

Mama.

 

Mit freun

(Unterschrift)

 

Hilferuf und Schreiben des Kindes an Richterin Erbers, nachdem Richterin Erbers am 18.4.2018 beschloss, dem Kind weiter Grundrechte und Vater zu nehmen. 

Zudem schickte das Kind der Richterin einen Film - gut 10 Minuten: "Sehr geehrte Frau Richterin: So lebe ich bei meinem Vater".

 

Darin zeigt das Kind der Richterin, wie es beim Vater lebt:

Sie ist sichtlich stolz darauf, fühlt sich wohl beim geliebten, gewollten Vater.

Kürzlich malte es ein großes Bild: "Bester Papa der Welt."

 

Immer wieder verlangte das Kind die Rückkehr zum geliebten Vater:

- Zu Protokoll der Rechtsantragsstelle (!) des Amtsgerichts Bonn: 26.11.2017,

- Gegenüber dem Jugendamt Bonn: Mai 2017.

- Gegenüber Verfahrens-Beistand Schroeder: Mai 2017, November 2017,

- Gegenüber dem Vater, März 2017 - richtete sich die Wohnung ein.

- Gegenüber dem Jugendamt, 11.12.2018

 

Nun mit einem Schreiben an die Frau und Richterin, 29.4.2018,

die ihr Vater und Gesundung nimmt.

Mit einem Film, 29.4.2018.

Mit einem großen Bild, Juni 2018!

 

Strafvereitelung im Amt.

Durch Richter.

Rechtsbeugung:

An Fakten und Grundrechten.

 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter Kindern ein oder beide Eltern amputieren ...

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter und immer willige Helfer Kinder zwingen zu sagen,

sie hätten einen oder ihre Eltern nicht lieb.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Verbrechen an Leib und Seele.
 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

Zehntausende pro Jahr.

Größtes Staatsverbrechen seit 1945.

 

***

 

Schadensersatz

 

Oft ist zu hören, es seien endlich auch in der Bundespublik Deutschland neue Gesetze notwendig:

Kinder in den Mittelpunkt, Recht auf Erziehung durch beide Eltern.

 

Das ist Unsinn.

Die Gesetze sind mehr als eindeutig:

- Das Grundgesetz (GG) Art. 6.2 schreibt vor, dass jedes Kind ein Grundrecht auf Erziehung durch seine und beide Eltern hat.

- Art. 2 schreibt den Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,

- Art. 6.3 schreibt den Schutz vor staatlicher Willkür vor.

- Art. 19.2 erklärt alle Grundrechte für im Kern unantastbar.

 

Neue Gesetze brauchen wir nicht!

Selbst Mauerschützen der alten DDR konnten sowohl nach alter DDR-Verfassung wie nach Grundgesetz wie nach internationalen Menschenrechts-Verpflichtungen verurteilt werden.

 

Wir brauchen keine neuen Gesetze, wir brauchen nicht andere Richter:

Wir brauchen die Anwendung bestehender Straf-Gesetze.

Wir brauchen vor allem die strikte Anwendung von § 235 StGB (Haft- oder Geldstrafe bei Kindes-Entzug) insbesondere und gerade bei Bürokratischen Kindes-Missbrauch.

 

Gerichte, Richter, Jugendämter, Umgangs-Pfleger, Verfahrens-Beistände u.a.,

die systematisch, vorsätzlich oder fahrlässig

zentrale Grundrechte, grade von Kindern, außer Kraft setzen,

sind zur Verantwortung zu ziehen:

Strafrechtlich, finanziell und dienstrechtlich.

 

Auch jetzt schon sieht § 235 StGB folgende Ausnahmen vor: 

Keine!

Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

 

 

 

1. Befangenheitsanträge

 

Zwei zentrale und grundlegenden Rechtsprinzipien stehen im Rechtsstaat miteinander im Widerstreit: 

 

Zum einen gibt es für jeden Bürger einen für ihn zwangsläufig zuständigen Richter, 

was natürlich sinnvoll ist, um zu verhindern,

dass durch die Auswahl des Gerichtsstandortes oder des Richters bereits vorab Einfluss auf ein Verfahren ausgeübt werden könnte ("Wunsch-Richter").

 

Zum anderen muss der Richter während des Verfahrens unter Beweis stellen,

dass er unparteiisch, sachlich kompetent, im Verfassungs- wie im Verfahrensrecht firm ist und (zumindest) billigste Regeln des Verfassungs- und des Verfahrensrechts kennt, beherrscht und anwendet. 

Ist dieses nicht der Fall, steht jedem Verfahrensbeteiligten zu, die Eignung und Unparteilichkeit des ihm vom Gesetz her zugeordneten Richters prüfen zu lassen: Befangenheitsantrag.

 

An die Stattgabe eines Befangenheitsantrages sind naturgemäß hohe Anforderungen gestellt. Es ist nicht möglich, qua Befangenheitsanträge einen "Wunsch-Richter" herbei zu klagen, noch ist es möglich, qua Befangenheitsanträge die Rechtmäßigkeit eines Urteils oder Beschlusses überprüfen zu lassen. Für das Letztere wäre die nächste Instanz, das OLG oder das Bundesverfassungsgericht zuständig.

 

Die Zustände in der Abteilung 410 wie im Verfahren sind während dieses Verfahrens hingegen von solch gravierenden Zuständen geprägt, dass es im Laufe des Verfahrens mehrere Anträge ... auf Feststellung der Befangenheit, des Unvermögens, der Unehrlichkeit und der Parteilichkeit gegeben hat.

 

Damit sind mehrere Schwierigkeiten verbunden. Zum einen wird der Antrag auf Befangenheit, Unvermögen, Unehrlichkeit, Parteilichkeit ... am selben Gericht, von einer Kollegin / einem Kollegen geprüft, bearbeitet, mit dem der zuständige "Herr Kollege" mittags in derselben Kantine isst, vielleicht sogar bekannt oder befreundet ist. Man kennt sich halt. Oder man kennt sich halt mehr ...

 

Zum anderen ruht solange das Verfahren. Wer es eilig hat, sollte sich Befangenheitsanträge sehr genau überlegen.

 

Gegen das "Ruhen" oder den Stillstand des Verfahrens gibt es hingegen ein in der Regel probates Mittel: Antrag auf Beschluss nach § 47 ZPO - ein Paragraph, der geschaffen wurde, um eben sonst unabwendbaren Schaden abzuwenden - sollte z.B. ein Befangenheitsantrag dauern.  Darüber befindet ... der wegen Befangenheit beschwerte Richter gar selbst.

 

Und der beschwerte Richter wird in der Regel einen Antrag nach § 47 ZPO ablehnen - um Druck auf den Antrag Stellenden auszuüben. Motto: Kritisierst du mich und meine Verhandlung, lasse ich dein Kind und Dich am ausgestreckten Arm verhungern.

 

Befangenheitsanträge führen damit zu 98 % zu einer Verzögerung des Verfahrens, und zu 99 % zu keinem Erfolg.

 

Es sei denn ..., es sei denn, Gründe für "Befangenheit, Unvermögen, Unehrlichkeit, Parteilichkeit" sind so gravierend, dass eingeschritten werden muss.

 

Solche Gründe - wurden hier ... vorgetragen.

 

*

 

Das Amtsgericht Bonn wählte jedoch einen anderen Weg,

um bürokratisch gegen Kind und Vater vorzugehen:

Es wurde urplötzlich ins Feld geführt, es gäbe (quasi in Bonn) eine Regelung, nach der Anträge in laufenden Verfahren unterschrieben sein müssten

 

 DAS widersprach mehreren gesetzlichen Bestimmungen (z.B. § 23 FamFG, ZPO) wie faktischen Regelungen wie höchstrichterlichen Urteilen des BGH.

 

Quasi legalisierte das Amtsgericht Bonn so, dass Anträge

- zum Wohl der Grund(!)- und Menschen(!)Rechte des Kindes nicht bearbeitet wurden,

- (mögliche) komplett rechtswidrige Verfahrens-Führungen durch den Richter (faktisch) legalisiert wurden,

- (mögliche) unwahre Behauptungen des zuständigen Richters nicht widersprochen wurde,

- (mögliche) Verletzungen selbst billigsten Verfahrensrechts und billigsten Verfassungsrechts durch den Richter (faktisch) legalisiert wurden,

- ein (möglicherweise) überforderter Richter im Amt bzw. Verfahren gelassen wurde.

 

Damit steht das Grund(!)Recht und Grund(!)Prinzip des Rechtsstaates auf Überprüfung des Vermögens, der Kompetenz, Ehrlichkeit und Befangenheit eines Richters - an der Schwelle zur Absurdität.

 

 

 

 

2. Grundlegendes zu Befangenheitsantrag und Verschleppung von Grund(!)Rechten

 

Mit dieser Frage: Grund(!)Rechte oder Befangenheitsantrag,

vor dem Hintergrund, dass am Amtsgericht Bonn das Grund(!)Rechts-Verfahren so lange verschleppt wird -

beschäftigt sich nachfolgender Schriftsatz.

Lesenswert für jene, die selbst solchen Verfahren (am Amtsgericht Bonn) ausgesetzt werden:

 

 

 

Datum: 1.1.2017:

"Grundrecht auf rechtsstaatliches Verfahren, Befangenheitsanträge versus Grundrecht auf Elternschaft

- Bürokratischer Missbrauch versus Grundrechts-Entscheidungen" (!!!)

 (Beispiel für Bürokratischen Kindes-Missbrauch)

 

Hinter diesem sperrigen Titel verbirgt sich eine der Grundfragen, der sich Opfer-Eltern stellen müssen: In einem Verfahren zurückhaltend sein, oder auf den Grund(!)Rechten des Kindes bestehen.

 

Anders formuliert: Das Gericht zur Stellungnahme und Auseinandersetzung mit teils unglaublichen Grund(!)Rechtsverletzungen, Schlampereien zwingen, das Recht auf Einhaltung billigster Verfahrensregeln anmahnen, selbst wenn die Chance kleiner als 1 Prozent ist - oder den Kopf einziehen.

 

Anders formuliert: Befangenheits-Anträge stellen, oder doch irgendwie zu hoffen, "durch" zu kommen.

 

Diese Frage ist so alt wie die Jahrhunderte alte Frage, wie man als Objekt mit Obrigkeit umgeht.

 

Der Schriftsatz gibt auf die gestellte Problematik eine klare Antwort: Pro Grund(!)Rechte.

 

Dahinter verbirgt sich die Erkenntnis, dass man als Elter vor sich - und seinen Kindern - selbst bestehen muss: Egal, ob man Bonhoeffer, Graf von Stauffenberg, Luther oder Vater oder Mutter genannt wird.

 

Lese Schriftsatz hier!

Status (16.10.2017): Nicht beantwortet.

Verantwortlich: Amtsgericht Bonn: Dr. Claudia Knipper, Jan Hendrik Büter, OLG Köln: Dr. Uwe Schmidt

 

 

 

 

3. Schriftsätze, weitere

 

29.4.2018

Hilferuf des Kindes an die Richterin (Erbers)

 

29. April 2018

Sehr  geerthe Richterin,

ich habe sowohl Papa als auch Mama liebe

und. weis nicht wieso sie mich fragen wo ih ich

lieer sein möchte, denn ich kann das

nicht entscheiden. Ich will Papa sehen und auch

Mama.

Mit freu

(Unterschrift)

 

Richterin Erbers hatte am 18.4.2018 entschieden, dass das Kind nicht zurück zum Vater darf und dem Kind die Grundrechte auf Erziehung und Familie aberkannt und entrissen bleiben ...

Im Jahr zuvor hatte das Kind sich FÜNF MAL an Verantwortliche gewandt, und immer wieder zu Protokoll gegeben, dass es zurück zum Vater will:

- Am 26.11.2017 zu Protokoll des Amtsgerichts Bonn, Rechtsantragsstelle

- Mai 2017: Gegenüber dem Jugendamt Bonn, Herrn Stepper

- Mai 2017: Gegenüber dem Kinder-Unternehmer und Verfahrensbeistand Schroeder, ebenso am 26.11.2017

- März 2017: Gegenüber dem Vater.

Die Haftung und Verantwortung tragenden qualifizierten das Kind ab: Es sei manipuliert.

Dabei hatte Kinder-Unternehmer Schroeder bereits 2015 dem Amtsgericht schriftlich mitgeteilt, das Kind spreche authentisch für sich selbst.

Offensichtlich nur - wenn es gewünschtes sagt.

Ansonsten werden Kind und seine Grundrechte für unwichtig erachtet.

 

 

 

 

Richter verweigert Kind und Vater Gehör und Bearbeitung. Vorwand jetzt: "Aktenzeichen" fehle

 

Seit Oktober 2017 trafen regelmässig kurzzeilige Schreiben ein: Schriftsätze in der Sache Grund(!)- und Menschen(!)Rechte des Kindes werde nicht bearbeitet - Kind und Vater praktisch Gehör verweigert - weil ... angeblich oder tatsächlich ein Aktenzeichen nicht genannt worden sei ...

 

DAS war in drei Jahren zuvor nie angemahnt worden - allein dadurch wird die Willkür und Unwilligkeit des Richters Büter offenkundig.

 

Teilweise war das auch komplett falsch: Der Schriftsatz vom 15.12.2015 nennt - gezählt - 35 mal (!) das Aktenzeichen.

 

Und es ist auch komplett unsinnig, als Kunde und Bürger Schriftsätze auf Aktenzeichen einzugrenzen - das ist Aufgabe des Richters und Gerichts - so das Bundesverfassungsgericht.

 

Warum also verweigert Jan Hendrik Büter die Bearbeitung der Beweisvorträge, Schriftsätze, Anträge, Unterlagen?

 

Er wird doch dafür ... bezahlt!

 

Die Antwort ist naheliegend ....

 

Lese Schriftsatz "Antrag auf Befangenheit und Unvermögen: Richter verweigert Bearbeitung und Gehör, Vorwand jetzt: Aktenzeichen!"

 

 

 

 

Datum: 15.12.2017

Richter hetzt gegen Rechtsstaat,

nimmt Kind und Vater als Geisel

und will Grund(!)Rechts- und Faktenfreies Verfahren - Neuer Antrag auf Feststellung Befangenheit und Parteilichkeit"

Mit Datum 16.11.2017 erließ das Amtsgericht Bonn, Richter Büter einen Beschluss, in dem er sich auf gut einer Seite maßlos über den Vater ausließ: Fakten- und Detail-los, völlig pauschal und - falsch.

Als Höhepunkt formulierte er sinngemäß: Solange der Vater keine Ruhe gibt, wird das Kind seiner Grund(!)Rechte nicht zurück erhalten.

 

Satz für Satz wird diese Schmäh auseinander genommen. Ergebnis:

Der Richter kennt die Bedeutung der Grund(!)Rechte nicht,

und hat nahezu ALLE Fakten falsch.

Eine vernichtende Kritik! 

 

Lese hier: "Richter hetzt gegen Rechtsstaat, nimmt Kind und Vater als Geisel und will Grund(!)Rechts- und Faktenfreies Verfahren -
Neuer Antrag auf Feststellung Befangenheit und Parteilichkeit"

 

 

 

Datum 8.6.2017

"Antrag Befangenheit gegen Herrn Büter

wegen Unvermögens, Parteilichkeit, Befangenheit:

Richter verschweigt Maßnahmen gegen den Vater / Protokoll-Verweigerung / Unwahrheit" (!!!)

(Bürokratischer Kindes-Missbrauch)

 

Ein Befangenheitsantrag, der es in sich hat. Dem Richter werden gezielte Unwahrheiten vorgeworfen: 

- Gezielte wahrheitswidrige Protokoll-Fälschung, letztlich Verleumdung

- Genau darauf aufbauend (auf einen, unwahren Satz): Rechtswidriger Kindesentzug (§ 235 StGB)

- Prozessbetrug

- Auskunftsverweigerung nach § 139 ZPO

- Befangenheit

- Vernichtung desTonträgers

- Verweigerung von Akteneinsicht

- Missachtung unverbrüchlicher Grund(!)Rechte des Kindes

- Unwissenheit zentraler Sachverhalte des Verfahrens, für das er seit 3 Jahren zuständig ist

- Verletzung der Unmittelbarkeit des Verfahrens, Privat-Gespräche mit Beteiligten

- Unvermögen, Parteilichkeit

 

(Zur Durchführung des Termins vom 13.3.2017 gab es zwei Befangenheitsanträge: 8.6.2017 und 14.7.2017)

 

Lese Schriftsatz hier!

Status: Der Antrag wurde - erwartungsgemäß - abgelehnt, ebenso wie die Sofortige Beschwerde durch das OLG Köln. Menschen(!)Rechte  sterben durch Schweigen.

Verantwortlich: Dr. Claudia Knipper.