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In eigener Sache: 

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Wir arbeiten dran, und hoffen, den alten Zustand,

vermutlich ab Winter 2019, wieder herstellen zu können.

Bis dahin bitte - Geduld!

 

Kontakt für Opfer, Betroffene und Fans

des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln, Familiensenat

bis auf Weiteres über: Kinder-Klau-Koeln-Bonn@Email.de

 

*

 

Splitter:

 

„Soweit der Kindesvater die

Verletzung wesentlicher Grundrechte des Kindes

rügt,

so gehört es zum

Schicksal aller Kinder

getrenntlebender bzw. geschiedener Eltern,

dass sie

stark beeinträchtigt

werden können ...“

OLG Köln, RichterInnen Dr. Gabriele Morawitz, Dr. Monika Horst, Herr Rößler,

16.4.2019, 27 UF 16/19, S.3

 

Dafür sind mehr als 6 Millionen Menschen in Gaskammern umgekommen?

Kinderquälen, weil es mal halt so sei?

Grundrechte - als Ramschartikel?

 

Das Kind erst SEIT dem Verfahren:

Zwangshandlungen, Weinanfälle,

Mobbing-Opfer der eigenen Mutter

 

Der Vater erst SEIT dem Verfahren:

Schwerbehindert, fast arbeitsunfähig.

 

 

Die Mutter erst SEIT dem Verfahren:

Naheliegend suizidal

 

Familienstrukturen:

Erst SEIT dem Verfahren staatlich zerstört

 

 Kinderquälen am Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln

weil es, Zitat, "Schicksal" sei?

 

Nicht die Nazis - sondern Juden waren selbst schuld am Holocaust?

Opfer sexueller Gewalt - sind selbst schuld ...?

Kinder und Eltern - sind selbst schuld ...?

 

Grundrechte gelten für nur die, die nicht Opfer sind?

Volljuristen!

 

Die Kapitulation des Rechtsstaates,

vor billigstem Ratsch und Tratsch von RichterInnen!

 

Zuständig beim OLG Köln:

RichterInnen Frau Dr. Gabriele Morawitz,

Frau Dr. Monika Horst und Herr Rößler,

 

Zuständig beim Amtsgericht Bonn: 

Richterin Frau Yvonne Erbers.

 

 Wir werden berichten!

 

***

 

Die Meldung des Jahres:

Gustl Mollath hat die Justizbehörden des Landes Bayern

auf 1,8 Mio. Euro Schadensersatz verklagt!

Richtig so!

Grund: Missachtung seiner Grund- und Menschenrechte,

schlampige Gerichtsverfahren, Gutlacher u.ä.

 

Dazu die beste Darstellung,

wie es an vielen (Familien-) Gerichten zugeht:

"Pelzig erklärt deutsche Gerichte". 7:10 Minuten.

Brutal unkomisch.

 

*

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat im Juli 2019

einen Strafantrag gegen Familienrichterin Yvonne Erbers abgelehnt:

 

Der Strafantrag beklagte die Verletzung

elementarer Grundrechte eines Kindes

nach Grundgesetz Art. 6.3 und Art. 6.2

und die Verletzung

körperlicher und seelischer Unversehrtheit

nach GG Art. 1, Art. 2.2 und Art. 19.2.

 

Staatsanwaltschaft Bonn:

Der Staatsanwaltschaft Bonn hätten nicht alle Akten vorgelegen.

Das sei aber Pflicht des Petenten!

 

Absolut Lachhaft!

Je lachhafter die Gründe, desto rheinischer der Klüngel!

Man kennt sisch, man hülft sisch.

Wir werden berichten ...

 

 

Willkommen!

 

Dieses ist nicht die Seite des Amtsgerichts Bonn.

Dieses ist die Verfassungs-Wirklichkeit.

Des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln !

Dieses ist - der Horror!
 

Grundrechte?

Unsere Grundrechte sind unantastbar!

Endlich!

 

Unantastbar?

Grundrechte?

 

Hier sehen Sie, was man mit Ihren Kindern macht.

Wie man es macht.

Hier sehen Sie, was man mit den Eltern macht.

Wer es macht:

Ob Richter, Jugendamt, andere.

 

An Recht und Gesetz gebunden?

Kinder werden missbraucht.

Nicht auf kaltem Kellerfußboden.

In wohl-temperierten Büros.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

 

Grundrecht! Auf Pflege und Erziehung durch die Eltern!

Grundrecht?

ElterN?

Lachhaft: Familien-Zerschlagung!

Grundlagen gegen Ratsch und Tratsch!

Selbst Lug und Trug!

Banales!

Statt Grundrechte! 


Grundrecht? Auf  körperliche und seelische Unversehrtheit?

Menschenwürde? Menschenrechte?

 

Erst seit der Zerstörung der Familie leidet das Kind täglichen unter Zwangshandlungen.

Das Jugendamt Bonn hält Seiten geschwärzt und geheim, die auf den psychischen Zustand der Mutter hinweisen - und Suizidalität nahelegen.

Dem Vater werden nun ebenfalls - Depressionen und Suizidalität unterstellt.

 

Vorher: Intakt.

Nun: Die gesamte Familie - zerstört.

Durch: Richter und willige Helfer!

 

Grundrecht!

Eingriff des Staates nur bei Verwahrlosung? 

Schutz vor staatlicher Willkür?

 

Wir waren - eine funktionierende Familie.

Vor - dem Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln.

Vor - "Experten".

Vor - Halbteufeln in Schwarz.

Und willigen Helfern.

 

Opfer?

Kinder!

Familien!

Sie!

 

Nicht durch Priester, Trainer, Lehrer.

Richter, Jugendamt, Berater.

Vertrauenspersonen eben.

Personen, an die Sie sich wenden.

Personen, denen Sie die Hand geben.

Personen, denen Sie vertrauen.

 

Das Kind: Missbraucht!

Tatort: Schreibtisch.

Täter: Viele.

Werkzeug: Worte.

Beute: Zeit. Kindheit.

 

Folgen: Flächenbrand.

Suizidalität, Psyche, Zwangshandlungen, Wein-Anfälle.

Vernichtung: Körperlich, finanziell, beruflich.

 

Amtsgericht Bonn.

OLG Köln.

Jugendamt.

Helfer.

Missbrauch.

Stellungnahme.

Beschluss.

Schreibtisch.

 

Sie meinen: Schlimmer könnt´s nicht sein?

Warten Sie es ab: Damit geht es erst richtig los!

 

 

***

In krakeliger Kinderschrift:

 

29. April 2018

Sehr gel  geerthe Richterin,

ich habe sowohl Papa wie auch Mama lieb

und. weis nicht wieso sie mich fragen wo il  ich

lieber sein möchte, denn ich kann das

nicht entscheiden. Ich will Papa sehen, und auch

Mama.

 

Mit freun

(Unterschrift)

 

Hilferuf und Schreiben des Kindes an Richterin Erbers, nachdem Richterin Erbers am 18.4.2018 beschloss, dem Kind weiter Grundrechte und Vater zu nehmen. 

Zudem schickte das Kind der Richterin einen Film - gut 10 Minuten: "Sehr geehrte Frau Richterin: So lebe ich bei meinem Vater".

 

Darin zeigt das Kind der Richterin, wie es beim Vater lebt:

Sie ist sichtlich stolz darauf, fühlt sich wohl beim geliebten, gewollten Vater.

Kürzlich malte es ein großes Bild: "Bester Papa der Welt."

 

Immer wieder verlangte das Kind die Rückkehr zum geliebten Vater:

- Zu Protokoll der Rechtsantragsstelle (!) des Amtsgerichts Bonn: 26.11.2017,

- Gegenüber dem Jugendamt Bonn: Mai 2017.

- Gegenüber Verfahrens-Beistand Schroeder: Mai 2017, November 2017,

- Gegenüber dem Vater, März 2017 - richtete sich die Wohnung ein.

- Gegenüber dem Jugendamt, 11.12.2018

 

Nun mit einem Schreiben an die Frau und Richterin, 29.4.2018,

die ihr Vater und Gesundung nimmt.

Mit einem Film, 29.4.2018.

Mit einem großen Bild, Juni 2018!

 

Strafvereitelung im Amt.

Durch Richter.

Rechtsbeugung:

An Fakten und Grundrechten.

 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter Kindern ein oder beide Eltern amputieren ...

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter und immer willige Helfer Kinder zwingen zu sagen,

sie hätten einen oder ihre Eltern nicht lieb.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Verbrechen an Leib und Seele.
 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

Zehntausende pro Jahr.

Größtes Staatsverbrechen seit 1945.

 

***

 

Schadensersatz

 

Oft ist zu hören, es seien endlich auch in der Bundespublik Deutschland neue Gesetze notwendig:

Kinder in den Mittelpunkt, Recht auf Erziehung durch beide Eltern.

 

Das ist Unsinn.

Die Gesetze sind mehr als eindeutig:

- Das Grundgesetz (GG) Art. 6.2 schreibt vor, dass jedes Kind ein Grundrecht auf Erziehung durch seine und beide Eltern hat.

- Art. 2 schreibt den Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,

- Art. 6.3 schreibt den Schutz vor staatlicher Willkür vor.

- Art. 19.2 erklärt alle Grundrechte für im Kern unantastbar.

 

Neue Gesetze brauchen wir nicht!

Selbst Mauerschützen der alten DDR konnten sowohl nach alter DDR-Verfassung wie nach Grundgesetz wie nach internationalen Menschenrechts-Verpflichtungen verurteilt werden.

 

Wir brauchen keine neuen Gesetze, wir brauchen nicht andere Richter:

Wir brauchen die Anwendung bestehender Straf-Gesetze.

Wir brauchen vor allem die strikte Anwendung von § 235 StGB (Haft- oder Geldstrafe bei Kindes-Entzug) insbesondere und gerade bei Bürokratischen Kindes-Missbrauch.

 

Gerichte, Richter, Jugendämter, Umgangs-Pfleger, Verfahrens-Beistände u.a.,

die systematisch, vorsätzlich oder fahrlässig

zentrale Grundrechte, grade von Kindern, außer Kraft setzen,

sind zur Verantwortung zu ziehen:

Strafrechtlich, finanziell und dienstrechtlich.

 

Auch jetzt schon sieht § 235 StGB folgende Ausnahmen vor: 

Keine!

Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

 

 

Universale Verfahrensregeln und Menschenrechte -

oder Jan Hendrik Büter?

 

Was als Befangenheitsantrag gegen Richter Büter begann - wuchs zu einem regelrechten Skandal aus.

Am 3.1.2017 antwortete der Vater des Kindes auf eine Stellungnahme von Richter Büter auf einen Antrag auf Befangenheit gegen ihn.

Kern der Antwort des Vaters: Richter Jan Hendrik Büter missachtet nicht nur Grund(!)Fakten des Verfahrens, sondern vor allem Grund(!)Rechte und universale Rechtsprinzipien und verliert sich im willkürlich Banalen.

Das ist nicht nur über viele Stationen nachweisbar, sondern Grundproblem des gesamten Verfahrens gegen das Kind.

 

Zur Verdeutlichung wurden auf einem Foto andere Kinder gezeigt, denen ebenfalls bürokratisch korrekt die Grund(!)- und Menschen(!)Rechte aberkannt worden waren: Kinder hinter dem Zaun eines KZs.

 

Am 13. März 2017 fand dann der Gerichtstermin in der beschriebenen Weise statt. Wieder ging es - auch dort - um die verletzten Grund(!)- und Menschen(!)Rechte.

Am 29.5.2017 - gut zwei Monate nach dem Termin - ging beim Vater eine Strafanzeige wegen Beleidigung ein.

Gegen diese setzte sich der Vater mit seiner Schrift vom 5.6.2017 zur Wehr -

"Grundrechte des Kindes - oder Banalitäten? - Zur Strafanzeige von Richter Büter gegen den Vater des Justiz-geschädigten Kindes" (siehe unten).

 

Nach der Argumentation des Vaters zog die Staatsanwaltschaft Bonn ihre Strafanzeige gegen den Vater ... zurück.

 

Das aber wollte der Vater nicht. Schließlich geht es um den Kern des Verfahrens gegen sein Kind - die Aberkennung unversaler Grund(!)- und Menschenrechte.

 

Ende November 2017 wurde dem Vater vom Amtsgericht Bonn die Anklageschrift zugestellt - mit Frist von nur einer Woche (!) Antwortzeit.

 

Darauf antwortet er mit Schrift vom 2.12.2017 - und bekräftigt, dass das Verfahren geführt werde. Abgebildet nun - der 1945 zerstörte Reichstag ..., heutige Bundestag ...

 

Mehrere Dinge waren bereits erkennbar:

a) Ein "direkter Draht" zwischen dem beschuldigten Richter Büter und der Staatsanwaltschaft drängt sich auf.

b) Die Staatsanwaltschaft will das Verfahren - Grund(!)Rechte statt Büter - aber nicht (mehr) führen.

c) Der zentrale "Beleidigungsgrund" - KZ-Kinder - wurde gar nicht mehr aufgeführt.

d) Statt zentralem Klagegrund erscheinen fast Albernheiten als Beleidigungs- und Klagegrund.

So, dass der Vater „eine Vielzahl von Flüchtigkeitsfehlern und Konzentrationsmängel des Richters“ Büter vorwirft!

 

Status (Stand: 7.12.2017): Das Amtsgericht Bonn hat das Schreiben vom 2.12.2017 noch nicht bearbeitet.

Verantwortlich: Dr. Greesner.

 

 

Unterthema:

Unwahrheiten des Richters - und die Präsidentin des Landgerichts Bonn, Frau Gräfin von Schwerin

 

Die nächste Unwahrheit des Richters wurde aufgedeckt. Er hatte behauptet, die Präsidentin des Landgerichts habe den Strafantrag gegen den Vater gestellt.

DAS aber konnte nicht sein. Denn das Landgericht hatte gar keine Präsidentin seit dem 31.12.2016.

Frau von Schwerin saß seitdem als neue Präsidentin beim OLG in Köln ...

Also eine glatte - Unwahrheit des Richters, um sich selbst (gegen den Vorwurf der Parteilichkeit) zu schützen.

 

Mehr noch:

Eine am 2.6.2017 bei der Polizei sofort angeforderte Kopie des Strafantrags ... wurde zum Politikum.

Polizei und Staatsanwaltschaft - antworteten nicht.

Angemahnt.

Polizei und Staatsanwaltschaft - antworteten nicht.

Angemahnt.

Polizei und Staatsanwaltschaft - antworteten nicht.

Polizei-Präsidentin. Angemahnt.

Landesministerium.

Entschuldigung erhalten - und die Kopie des Strafantrags.

 

Und diese Kopie schockiert - und legt den Verdacht nahe, dass vielleicht jemand Interesse daran haben konnte, dass die Kopie des Strafantrags NICHT dem Vater bekannt wird.

Denn sie zeigt etwas Schockierendes:

 

Der Strafantrag gegen den Vater ist direkt eine Woche nach dem teils tumultartigen Termin im Gericht gestellt worden!

 

Der Termin im Gericht in der Schul- und Aufenthaltsbestimmungs-Rechts-Frage war am 13. März 2017.

Die Beschlüsse sind vom 14./15. März 2017.

Der Strafantrag wurde am 21.3.2017 gestellt.

 

Der Vater stellte sofort Antrag auf Akteneinsicht im Büro des neuen Präsidenten Dr. Weismann - um der Sache weiter auf den Grund zu gehen.

Verdacht: Prozessbetrug zum 13.3.2017 und Befangenheit.

Status (Stand: 9.12.2017): Trotz einer Mahnung immer noch nicht bearbeitet.

Verantwortlich: Dr. Weber (Büro des Präsidenten) / Dr. Weismann (Präsident).

 

 

Schriftsätze

 

Die Absicht ist, möglichst viele Schriftsätze zu diesem Paradebeispiel Bürokratischen Kindes-Missbrauchs einzustellen ....

 

 

Datum: 5.6.2017

"Grundrechte des Kindes - oder Banalitäten?

Zur Strafanzeige von Richter Büter gegen den Vater"

Grundlegender Schriftsatz, mit dem der Strafanzeige gegen den Vater widersprochen wird.

Schriftsatz lese hier!