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In eigener Sache: 

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Wir arbeiten dran, und hoffen, den alten Zustand,

vermutlich ab Winter 2019, wieder herstellen zu können.

Bis dahin bitte - Geduld!

 

Kontakt für Opfer, Betroffene und Fans

des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln, Familiensenat

bis auf Weiteres über: Kinder-Klau-Koeln-Bonn@Email.de

 

*

 

Splitter:

 

„Soweit der Kindesvater die

Verletzung wesentlicher Grundrechte des Kindes

rügt,

so gehört es zum

Schicksal aller Kinder

getrenntlebender bzw. geschiedener Eltern,

dass sie

stark beeinträchtigt

werden können ...“

OLG Köln, RichterInnen Dr. Gabriele Morawitz, Dr. Monika Horst, Herr Rößler,

16.4.2019, 27 UF 16/19, S.3

 

Dafür sind mehr als 6 Millionen Menschen in Gaskammern umgekommen?

Kinderquälen, weil es mal halt so sei?

Grundrechte - als Ramschartikel?

 

Das Kind erst SEIT dem Verfahren:

Zwangshandlungen, Weinanfälle,

Mobbing-Opfer der eigenen Mutter

 

Der Vater erst SEIT dem Verfahren:

Schwerbehindert, fast arbeitsunfähig.

 

 

Die Mutter erst SEIT dem Verfahren:

Naheliegend suizidal

 

Familienstrukturen:

Erst SEIT dem Verfahren staatlich zerstört

 

 Kinderquälen am Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln

weil es, Zitat, "Schicksal" sei?

 

Nicht die Nazis - sondern Juden waren selbst schuld am Holocaust?

Opfer sexueller Gewalt - sind selbst schuld ...?

Kinder und Eltern - sind selbst schuld ...?

 

Grundrechte gelten für nur die, die nicht Opfer sind?

Volljuristen!

 

Die Kapitulation des Rechtsstaates,

vor billigstem Ratsch und Tratsch von RichterInnen!

 

Zuständig beim OLG Köln:

RichterInnen Frau Dr. Gabriele Morawitz,

Frau Dr. Monika Horst und Herr Rößler,

 

Zuständig beim Amtsgericht Bonn: 

Richterin Frau Yvonne Erbers.

 

 Wir werden berichten!

 

***

 

Die Meldung des Jahres:

Gustl Mollath hat die Justizbehörden des Landes Bayern

auf 1,8 Mio. Euro Schadensersatz verklagt!

Richtig so!

Grund: Missachtung seiner Grund- und Menschenrechte,

schlampige Gerichtsverfahren, Gutlacher u.ä.

 

Dazu die beste Darstellung,

wie es an vielen (Familien-) Gerichten zugeht:

"Pelzig erklärt deutsche Gerichte". 7:10 Minuten.

Brutal unkomisch.

 

*

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat im Juli 2019

einen Strafantrag gegen Familienrichterin Yvonne Erbers abgelehnt:

 

Der Strafantrag beklagte die Verletzung

elementarer Grundrechte eines Kindes

nach Grundgesetz Art. 6.3 und Art. 6.2

und die Verletzung

körperlicher und seelischer Unversehrtheit

nach GG Art. 1, Art. 2.2 und Art. 19.2.

 

Staatsanwaltschaft Bonn:

Der Staatsanwaltschaft Bonn hätten nicht alle Akten vorgelegen.

Das sei aber Pflicht des Petenten!

 

Absolut Lachhaft!

Je lachhafter die Gründe, desto rheinischer der Klüngel!

Man kennt sisch, man hülft sisch.

Wir werden berichten ...

 

 

Willkommen!

 

Dieses ist nicht die Seite des Amtsgerichts Bonn.

Dieses ist die Verfassungs-Wirklichkeit.

Des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln !

Dieses ist - der Horror!
 

Grundrechte?

Unsere Grundrechte sind unantastbar!

Endlich!

 

Unantastbar?

Grundrechte?

 

Hier sehen Sie, was man mit Ihren Kindern macht.

Wie man es macht.

Hier sehen Sie, was man mit den Eltern macht.

Wer es macht:

Ob Richter, Jugendamt, andere.

 

An Recht und Gesetz gebunden?

Kinder werden missbraucht.

Nicht auf kaltem Kellerfußboden.

In wohl-temperierten Büros.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

 

Grundrecht! Auf Pflege und Erziehung durch die Eltern!

Grundrecht?

ElterN?

Lachhaft: Familien-Zerschlagung!

Grundlagen gegen Ratsch und Tratsch!

Selbst Lug und Trug!

Banales!

Statt Grundrechte! 


Grundrecht? Auf  körperliche und seelische Unversehrtheit?

Menschenwürde? Menschenrechte?

 

Erst seit der Zerstörung der Familie leidet das Kind täglichen unter Zwangshandlungen.

Das Jugendamt Bonn hält Seiten geschwärzt und geheim, die auf den psychischen Zustand der Mutter hinweisen - und Suizidalität nahelegen.

Dem Vater werden nun ebenfalls - Depressionen und Suizidalität unterstellt.

 

Vorher: Intakt.

Nun: Die gesamte Familie - zerstört.

Durch: Richter und willige Helfer!

 

Grundrecht!

Eingriff des Staates nur bei Verwahrlosung? 

Schutz vor staatlicher Willkür?

 

Wir waren - eine funktionierende Familie.

Vor - dem Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln.

Vor - "Experten".

Vor - Halbteufeln in Schwarz.

Und willigen Helfern.

 

Opfer?

Kinder!

Familien!

Sie!

 

Nicht durch Priester, Trainer, Lehrer.

Richter, Jugendamt, Berater.

Vertrauenspersonen eben.

Personen, an die Sie sich wenden.

Personen, denen Sie die Hand geben.

Personen, denen Sie vertrauen.

 

Das Kind: Missbraucht!

Tatort: Schreibtisch.

Täter: Viele.

Werkzeug: Worte.

Beute: Zeit. Kindheit.

 

Folgen: Flächenbrand.

Suizidalität, Psyche, Zwangshandlungen, Wein-Anfälle.

Vernichtung: Körperlich, finanziell, beruflich.

 

Amtsgericht Bonn.

OLG Köln.

Jugendamt.

Helfer.

Missbrauch.

Stellungnahme.

Beschluss.

Schreibtisch.

 

Sie meinen: Schlimmer könnt´s nicht sein?

Warten Sie es ab: Damit geht es erst richtig los!

 

 

***

In krakeliger Kinderschrift:

 

29. April 2018

Sehr gel  geerthe Richterin,

ich habe sowohl Papa wie auch Mama lieb

und. weis nicht wieso sie mich fragen wo il  ich

lieber sein möchte, denn ich kann das

nicht entscheiden. Ich will Papa sehen, und auch

Mama.

 

Mit freun

(Unterschrift)

 

Hilferuf und Schreiben des Kindes an Richterin Erbers, nachdem Richterin Erbers am 18.4.2018 beschloss, dem Kind weiter Grundrechte und Vater zu nehmen. 

Zudem schickte das Kind der Richterin einen Film - gut 10 Minuten: "Sehr geehrte Frau Richterin: So lebe ich bei meinem Vater".

 

Darin zeigt das Kind der Richterin, wie es beim Vater lebt:

Sie ist sichtlich stolz darauf, fühlt sich wohl beim geliebten, gewollten Vater.

Kürzlich malte es ein großes Bild: "Bester Papa der Welt."

 

Immer wieder verlangte das Kind die Rückkehr zum geliebten Vater:

- Zu Protokoll der Rechtsantragsstelle (!) des Amtsgerichts Bonn: 26.11.2017,

- Gegenüber dem Jugendamt Bonn: Mai 2017.

- Gegenüber Verfahrens-Beistand Schroeder: Mai 2017, November 2017,

- Gegenüber dem Vater, März 2017 - richtete sich die Wohnung ein.

- Gegenüber dem Jugendamt, 11.12.2018

 

Nun mit einem Schreiben an die Frau und Richterin, 29.4.2018,

die ihr Vater und Gesundung nimmt.

Mit einem Film, 29.4.2018.

Mit einem großen Bild, Juni 2018!

 

Strafvereitelung im Amt.

Durch Richter.

Rechtsbeugung:

An Fakten und Grundrechten.

 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter Kindern ein oder beide Eltern amputieren ...

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter und immer willige Helfer Kinder zwingen zu sagen,

sie hätten einen oder ihre Eltern nicht lieb.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Verbrechen an Leib und Seele.
 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

Zehntausende pro Jahr.

Größtes Staatsverbrechen seit 1945.

 

***

 

Schadensersatz

 

Oft ist zu hören, es seien endlich auch in der Bundespublik Deutschland neue Gesetze notwendig:

Kinder in den Mittelpunkt, Recht auf Erziehung durch beide Eltern.

 

Das ist Unsinn.

Die Gesetze sind mehr als eindeutig:

- Das Grundgesetz (GG) Art. 6.2 schreibt vor, dass jedes Kind ein Grundrecht auf Erziehung durch seine und beide Eltern hat.

- Art. 2 schreibt den Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,

- Art. 6.3 schreibt den Schutz vor staatlicher Willkür vor.

- Art. 19.2 erklärt alle Grundrechte für im Kern unantastbar.

 

Neue Gesetze brauchen wir nicht!

Selbst Mauerschützen der alten DDR konnten sowohl nach alter DDR-Verfassung wie nach Grundgesetz wie nach internationalen Menschenrechts-Verpflichtungen verurteilt werden.

 

Wir brauchen keine neuen Gesetze, wir brauchen nicht andere Richter:

Wir brauchen die Anwendung bestehender Straf-Gesetze.

Wir brauchen vor allem die strikte Anwendung von § 235 StGB (Haft- oder Geldstrafe bei Kindes-Entzug) insbesondere und gerade bei Bürokratischen Kindes-Missbrauch.

 

Gerichte, Richter, Jugendämter, Umgangs-Pfleger, Verfahrens-Beistände u.a.,

die systematisch, vorsätzlich oder fahrlässig

zentrale Grundrechte, grade von Kindern, außer Kraft setzen,

sind zur Verantwortung zu ziehen:

Strafrechtlich, finanziell und dienstrechtlich.

 

Auch jetzt schon sieht § 235 StGB folgende Ausnahmen vor: 

Keine!

Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

 

 

 

Kindesentzug - Richterin angezeigt

Staatsanwaltschaft Bonn - einen Monat danach immer noch stumm!

 

 

Banales statt Grundrechte?

 Das Straf-Verfahren

am Landgericht Bonn

gegen Kind, Vater, Familie und
Grundrechte am Amtsgericht Bonn wird

Freitag, 12.4.2019

13:00 Uhr, Saal 0.10

fortgesetzt:

Der Termin ist öffentlich!

 

 

 

Kindesentzug - Richterin angezeigt

 

 

Strafantrag kurzgefaßt:

 

Grundgesetz: Grundrecht Art. 6.3 schreibt vor, dass der Staat einem Kind einen oder beide ElterN nur amputieren darf und muss, wenn, Zitat Grundgesetz: „Verwahrlosung“ des Kindes oder grundrechts-gefährdendes „Versagen“ durch ElterN nachweisbar ist.

So einfach – ist das.

 

Kann das nicht nachgewiesen werden, gilt automatisch vorgelagertes Grundrecht aus Art. 6.2: Kinder und ElterN haben gemeinsam und jeder einzeln das Grundrecht, dass die Kinder von den eigenen und beiden, Zitat: "ElterN" erzogen werden.

So einfach – ist das.

 

Was das heißt?

Darf das/die Kinder "auf gar keinen Fall" mit dem zweiten Elter in den Urlaub? Oder: Stirbt der eine Elter und dürfte das/die Kinder selbst dann "auf gar keinen Fall" zum zweiten Elter?

Wenn doch - dann darf (und dann muss) es auch jetzt grundsätzlich durch den zweiten Elter erzogen werden - so verlangt es (für Kinder und ElterN) Grundrecht 6.2 - denn es liegt ja offensichtlich und bewiesen keine Grundrechts-Gefährdung beim zweiten Elter vor.

Und da Grundrecht 6.2 sogar von, Zitat: "Erziehung" als Natur-abgeleitetem, Zitat "natürlichem Recht" spricht, muss das/die Kinder zu mindestens gut 40 Prozent beim zweiten Elter sein.

Keine Gefahr? -> Beide ElterN.

Keine Gefahr? -> Erziehung!

Und Erziehung ist nicht: nicht 2x im Monat! 

 

Amputiert eine Richterin (oder Richter) einem Kind ohne Grundrechts-Gefahren dennoch einen oder beide ElterN, ist dies strafrechtlich Kindes-Entzug bzw. Kindes-Entfremdung.

Kindes-Entzug bzw. Kindes-Entfremdung wird aufgrund seiner lebenslangen Folgen und Brutalität nach § 235 StGB mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft.

So einfach ist das!

 

Das gilt grundrechtlich für alle Fälle von Kindes-Entfremdung.

Das gilt natürlich insbesondere dann, wenn das Kind selbst bereits dutzendfach erklärte, dass es zum zweiten Elter zurück will, oder ihn liebt:

Und zwar schriftlich, auf gemalten Bildern, in einem Brief an die Richterin, mit eigenen Vorschlägen (eine Woche hier, eine Woche da), in Video-Clips -

und das seit Jahren!

Das gilt insbesondere dann, wenn auch 20 Zeugen und 10 Verfahrens-Beteiligte am Bonner Amtsgericht den zweiten Elter über alles loben.

 

Das gilt um so mehr, wenn das Kind schon seit Jahren massive psychische Folgen dieser Bonn-Kölner Richter-Entfremdung zeigt.

Und die Mutter zudem boykottiv und auch noch bewiesen Gewalt-bereit ist.

Und nicht nur das Kind, sondern auch Mutter wie Vater depressiv gemacht wurden - oder inzwischen suizidal gemacht wurden.

 

Kindesentfremdung, § 235 StGB und Haftstrafe: Davon sind Richter ebenso wenig ausgenommen wie Priester oder Sittenstrolche. Strafantrag!

So einfach – ist das.

 

Den Strafantrag gegen Amtsgericht Bonn / Richterin Erbers wegen Kindes-Entfremdung finden Sie hier!

So einfach ist das! 

 

 

 

Hintergrund des Strafantrages gegen Richterin Erbers

 

Was ist der Stellenwert unserer Verfassung?

Was ist der Stellenwert unserer Grundrechte?

 

Sind unsere Grundrechte eine schöne Ideen-Sammlung?

Zum Beispiel unser Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit?

Unser Grundrecht auf Meinungs- oder Religionsfreiheit?

Nice to have - aber eigentlich total egal?

 

Oder sind unsere Grundrechte, Zitat Grundgesetz: "unmittelbares" Recht?

Sind Grundrechte "geltendes" Recht?

"Binden" sie Gesetzgebung und Rechtsprechung?

Sind sie im "Wesensgehalt unantastbar"?

 

Was gilt mehr?:

Ratsch und Tratsch einer Richterin, eines Richters, hinter verschlossenen Türen,

oder Grundrecht 6: „Erziehung und Pflege sind das natürliche Recht der ElterN“?

 

Familienrichter des Amtsgerichts Bonn (Leitung: Stefan Weismann) hatten genügend Möglichkeiten,

das einmal beschlossene Unrecht an Kind, Vater, Mutter und Familie zu korrigieren.

Das taten sie – nicht.

 

Was sie taten, war das Gegenteil.

Der Vater, der von Familienrichter Büter die Einhaltung der Grundrechte verlangte hatte, wurde mit einer Strafe von gut 5.500 Euro belegt!

Es sei eine Zitat: „schwere Persönlichkeitsverletzung“ und "Verletzung des sozial erworbenen Geltungsanspruchs“ des Richters (!!!),

von ihm in einem Schriftsatz die Einhaltung der Grundrechte des bewiesen Gerichts-geschädigten Kindes zu verlangen!

Im Ernst!

So das Urteil von seiner Kollegin Richterin Gleesner, 3.9.2018, Amtsgericht Bonn.

(Berufungs-Verfahren 12.4.2019, 13 Uhr, Amtsgericht Bonn - siehe oben!)

 

Was gilt also?

 

Verlangt man von einem Richter die Einhaltung der Grundrechte des gequälten Kindes, wird man mit 5.500 Euro bestraft! Das sei eine Frechheit - und eine "schwere Persönlichkeitsverletzung des Richters"!!

 

Doch im nächsten Augenblick passiert genau das:

Hebt Richterin Erbers die gesamte Verfassung samt aller Grundrechte aus den Angeln:

Indem sie ein bewiesen geschädigtes, traumatisiertes und Gewalt-erfahrenes, minderjähriges Kind über Verfassung und Grundrechte setzt:

Indem sie das Kind (dutzendfach widerlegt: tatsächlich oder angeblich) behaupten lässt, es wolle gar nicht durch beide ElterN erzogen werden, sondern nur durch die (boykottive und gewaltbereite) Mutter.

 

Oder, so OLG Köln, Vorsitz Dr. Uwe Schmidt:

Die Mutter lehne ja das gemeinsame Wechselmodell ab - also nahm Dr. Schmidt dem Kind - äh: den Vater.

 

Richter-Innen heben damit Kinder oder Mütter (sorry Eltern) über die Verfassung.

Sie lassen Kinder oder Mütter (sorry: Eltern) eigenen Grundrechten und den Grundrechten aller (Kinder und ElterN) auf Familie und Naturrecht widersprechen.

Mehr noch: Sie lassen Kinder ... durch deren eigenen Worte legalisieren, dass sie, die Kinder, durch Richter-Entscheidungen psychisch traumatisiert und gequält wurden - und nun werden.

 

Da braucht es 500 Jahre Aufklärung und Millionen von Toten, um die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu formulieren,

und im nächsten Moment nur ein wenig schlampiger Arbeit,

und nahezu alle wichtigen Grundrechte landen auf der Müllhalde der Blut-triefenden Geschichte und des Hochglanz-polierten Rechtsstaates:

Insbesondere Art. 6, Art. 1, Art. 2, Art. 3, Art. 19 und Art. 20.

Und wer möchte - darf die Notstandsgesetze noch hinterher werfen!

 

Wie es mal grad so passt!

Entweder Grundrechte nix wert - oder angeblich so wichtig, dass jemand, der den Richter daran ermahnt, brutal bestraft wird.

 

Was also?

Grundrechte - oder Dünken eines Richters am Dienstag?

Grundrechte, unverbrüchlich - oder Banalitäten?

Grundrechte - oder ritsch ratsch Ratsch und Tratsch?

 

Am 4.2.2019 erstattete der Vater Strafantrag gegen Richterin Erbers, die fortgesetzt und gegen den dutzendfach (und auch auf dieser Seite dokumentierten und bewiesenen) erklärten Willen des Kindes dem Kind – den Vater amputierte!

 

Wir brauchen keine neuen Gesetze!

Wir brauchen keine neuen Richter!

 

Wir brauchen die Anwendung des Grundgesetzes!

Wir brauchen die Anwendung des Strafrechts!

 

Wir brauchen Respekt der Richter - vor uns! 

Unsere Grundrechte sind - Rechte!

Unsere Grundrechte - sind die Grundpflichten der Richter!

So ist das! 

 

Verfassung verteidigen!

Gegen wenn auch immer!

Insbesondere gegen Richter und Richterinnen!

 

Insbesondere am Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln.

Leitung: Weismann und von Schwerin.

 

Die Strafanzeige wegen Kindes-Entzugs finden Sie hier!

 

*

 

Warten wir, was die Staatsanwaltschaft Bonn aus dem Strafantrag macht!

Böse Geister unterstellen Staatsanwaltschaft und Richtern Korpsgeist.

Man kennt sisch, man hilft sisch und feiert jemeinsam Karneval.

 

Wir unterstellen nichts.

Wir warten ab! 

Wir berichten!

 

Sie lesen! 

 

 

 

Staatsanwaltschaft Bonn - tot?

Update 4.2.2019

 

Die Staatsanwaltschaft Bonn, die sich nicht schämte, den einen Strafantrag zu stellen, weil der Vater eines bewiesen Gerichts-gequälten Kindes den Richter aufforderte, die Grundrechte des Kindes zu beachten,

diese Staatsanwaltschaft Bonn teilte auf den Strafantrag des Vaters gegen Richterin Erbers wegen Verletzung der Grund- und Menschenrechte des Kindes vom 4.2.2019 mit:

 

Bis heute, 4.3.2019.

Nichts. Die Staatsanwaltschaft Bonn teilte - nichts mit. Kein Bearbeiter, kein Aktenzeichen .

Warten wir ab, wie die Staatsanwaltschaft Bonn sich weiter verhalten wird.

 

Die Unterstellung, eine Staatsanwaltschaft und insbesondere die Staatsanwaltschaft Bonn würde keinem Richter ein Auge aushacken,

diese Unterstellung - ist eine bodenlose, unverschämte Frechheit.

 

Wenn sie sich nicht beweisen lässt.

 

Ein Monat ist rum!

 

 

 

 

Lithographie: A. Paul Weber: "Hammerschläge",

Eines ist sicher: Dieser Mitarbeiter arbeitet pflichtbewußt.

Er führt nur seinen kleinen Auftrag aus.

Er weiß, was er kann, und das macht er.

Er ist nur ein kleines Rädchen!

Eines ist sicher:

Am Ende sind 6 Millionen Juden tot!

Oder werden Journalisten inhaftiert.

Oder baumeln Kinder oder Eltern am Baum.

Davor schützen uns heute unsere Grundrechte.

Im Wesenskern unantastbar, unverbrüchlich, immerdar!

Ähhh ..