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In eigener Sache: 

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Wir arbeiten dran, und hoffen, den alten Zustand,

vermutlich ab Winter 2019, wieder herstellen zu können.

Bis dahin bitte - Geduld!

 

Kontakt für Opfer, Betroffene und Fans

des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln, Familiensenat

bis auf Weiteres über: Kinder-Klau-Koeln-Bonn@Email.de

 

*

 

Splitter:

 

„Soweit der Kindesvater die

Verletzung wesentlicher Grundrechte des Kindes

rügt,

so gehört es zum

Schicksal aller Kinder

getrenntlebender bzw. geschiedener Eltern,

dass sie

stark beeinträchtigt

werden können ...“

OLG Köln, RichterInnen Dr. Gabriele Morawitz, Dr. Monika Horst, Herr Rößler,

16.4.2019, 27 UF 16/19, S.3

 

Dafür sind mehr als 6 Millionen Menschen in Gaskammern umgekommen?

Kinderquälen, weil es mal halt so sei?

Grundrechte - als Ramschartikel?

 

Das Kind erst SEIT dem Verfahren:

Zwangshandlungen, Weinanfälle,

Mobbing-Opfer der eigenen Mutter

 

Der Vater erst SEIT dem Verfahren:

Schwerbehindert, fast arbeitsunfähig.

 

 

Die Mutter erst SEIT dem Verfahren:

Naheliegend suizidal

 

Familienstrukturen:

Erst SEIT dem Verfahren staatlich zerstört

 

 Kinderquälen am Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln

weil es, Zitat, "Schicksal" sei?

 

Nicht die Nazis - sondern Juden waren selbst schuld am Holocaust?

Opfer sexueller Gewalt - sind selbst schuld ...?

Kinder und Eltern - sind selbst schuld ...?

 

Grundrechte gelten für nur die, die nicht Opfer sind?

Volljuristen!

 

Die Kapitulation des Rechtsstaates,

vor billigstem Ratsch und Tratsch von RichterInnen!

 

Zuständig beim OLG Köln:

RichterInnen Frau Dr. Gabriele Morawitz,

Frau Dr. Monika Horst und Herr Rößler,

 

Zuständig beim Amtsgericht Bonn: 

Richterin Frau Yvonne Erbers.

 

 Wir werden berichten!

 

***

 

Die Meldung des Jahres:

Gustl Mollath hat die Justizbehörden des Landes Bayern

auf 1,8 Mio. Euro Schadensersatz verklagt!

Richtig so!

Grund: Missachtung seiner Grund- und Menschenrechte,

schlampige Gerichtsverfahren, Gutlacher u.ä.

 

Dazu die beste Darstellung,

wie es an vielen (Familien-) Gerichten zugeht:

"Pelzig erklärt deutsche Gerichte". 7:10 Minuten.

Brutal unkomisch.

 

*

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat im Juli 2019

einen Strafantrag gegen Familienrichterin Yvonne Erbers abgelehnt:

 

Der Strafantrag beklagte die Verletzung

elementarer Grundrechte eines Kindes

nach Grundgesetz Art. 6.3 und Art. 6.2

und die Verletzung

körperlicher und seelischer Unversehrtheit

nach GG Art. 1, Art. 2.2 und Art. 19.2.

 

Staatsanwaltschaft Bonn:

Der Staatsanwaltschaft Bonn hätten nicht alle Akten vorgelegen.

Das sei aber Pflicht des Petenten!

 

Absolut Lachhaft!

Je lachhafter die Gründe, desto rheinischer der Klüngel!

Man kennt sisch, man hülft sisch.

Wir werden berichten ...

 

 

Willkommen!

 

Dieses ist nicht die Seite des Amtsgerichts Bonn.

Dieses ist die Verfassungs-Wirklichkeit.

Des Amts- und OLG-Gerichts Bonn-Köln !

Dieses ist - der Horror!
 

Grundrechte?

Unsere Grundrechte sind unantastbar!

Endlich!

 

Unantastbar?

Grundrechte?

 

Hier sehen Sie, was man mit Ihren Kindern macht.

Wie man es macht.

Hier sehen Sie, was man mit den Eltern macht.

Wer es macht:

Ob Richter, Jugendamt, andere.

 

An Recht und Gesetz gebunden?

Kinder werden missbraucht.

Nicht auf kaltem Kellerfußboden.

In wohl-temperierten Büros.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

 

Grundrecht! Auf Pflege und Erziehung durch die Eltern!

Grundrecht?

ElterN?

Lachhaft: Familien-Zerschlagung!

Grundlagen gegen Ratsch und Tratsch!

Selbst Lug und Trug!

Banales!

Statt Grundrechte! 


Grundrecht? Auf  körperliche und seelische Unversehrtheit?

Menschenwürde? Menschenrechte?

 

Erst seit der Zerstörung der Familie leidet das Kind täglichen unter Zwangshandlungen.

Das Jugendamt Bonn hält Seiten geschwärzt und geheim, die auf den psychischen Zustand der Mutter hinweisen - und Suizidalität nahelegen.

Dem Vater werden nun ebenfalls - Depressionen und Suizidalität unterstellt.

 

Vorher: Intakt.

Nun: Die gesamte Familie - zerstört.

Durch: Richter und willige Helfer!

 

Grundrecht!

Eingriff des Staates nur bei Verwahrlosung? 

Schutz vor staatlicher Willkür?

 

Wir waren - eine funktionierende Familie.

Vor - dem Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln.

Vor - "Experten".

Vor - Halbteufeln in Schwarz.

Und willigen Helfern.

 

Opfer?

Kinder!

Familien!

Sie!

 

Nicht durch Priester, Trainer, Lehrer.

Richter, Jugendamt, Berater.

Vertrauenspersonen eben.

Personen, an die Sie sich wenden.

Personen, denen Sie die Hand geben.

Personen, denen Sie vertrauen.

 

Das Kind: Missbraucht!

Tatort: Schreibtisch.

Täter: Viele.

Werkzeug: Worte.

Beute: Zeit. Kindheit.

 

Folgen: Flächenbrand.

Suizidalität, Psyche, Zwangshandlungen, Wein-Anfälle.

Vernichtung: Körperlich, finanziell, beruflich.

 

Amtsgericht Bonn.

OLG Köln.

Jugendamt.

Helfer.

Missbrauch.

Stellungnahme.

Beschluss.

Schreibtisch.

 

Sie meinen: Schlimmer könnt´s nicht sein?

Warten Sie es ab: Damit geht es erst richtig los!

 

 

***

In krakeliger Kinderschrift:

 

29. April 2018

Sehr gel  geerthe Richterin,

ich habe sowohl Papa wie auch Mama lieb

und. weis nicht wieso sie mich fragen wo il  ich

lieber sein möchte, denn ich kann das

nicht entscheiden. Ich will Papa sehen, und auch

Mama.

 

Mit freun

(Unterschrift)

 

Hilferuf und Schreiben des Kindes an Richterin Erbers, nachdem Richterin Erbers am 18.4.2018 beschloss, dem Kind weiter Grundrechte und Vater zu nehmen. 

Zudem schickte das Kind der Richterin einen Film - gut 10 Minuten: "Sehr geehrte Frau Richterin: So lebe ich bei meinem Vater".

 

Darin zeigt das Kind der Richterin, wie es beim Vater lebt:

Sie ist sichtlich stolz darauf, fühlt sich wohl beim geliebten, gewollten Vater.

Kürzlich malte es ein großes Bild: "Bester Papa der Welt."

 

Immer wieder verlangte das Kind die Rückkehr zum geliebten Vater:

- Zu Protokoll der Rechtsantragsstelle (!) des Amtsgerichts Bonn: 26.11.2017,

- Gegenüber dem Jugendamt Bonn: Mai 2017.

- Gegenüber Verfahrens-Beistand Schroeder: Mai 2017, November 2017,

- Gegenüber dem Vater, März 2017 - richtete sich die Wohnung ein.

- Gegenüber dem Jugendamt, 11.12.2018

 

Nun mit einem Schreiben an die Frau und Richterin, 29.4.2018,

die ihr Vater und Gesundung nimmt.

Mit einem Film, 29.4.2018.

Mit einem großen Bild, Juni 2018!

 

Strafvereitelung im Amt.

Durch Richter.

Rechtsbeugung:

An Fakten und Grundrechten.

 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter Kindern ein oder beide Eltern amputieren ...

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Wenn Richter und immer willige Helfer Kinder zwingen zu sagen,

sie hätten einen oder ihre Eltern nicht lieb.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch:

Verbrechen an Leib und Seele.
 

Bürokratischer Kindes-Missbrauch.

Zehntausende pro Jahr.

Größtes Staatsverbrechen seit 1945.

 

***

 

Schadensersatz

 

Oft ist zu hören, es seien endlich auch in der Bundespublik Deutschland neue Gesetze notwendig:

Kinder in den Mittelpunkt, Recht auf Erziehung durch beide Eltern.

 

Das ist Unsinn.

Die Gesetze sind mehr als eindeutig:

- Das Grundgesetz (GG) Art. 6.2 schreibt vor, dass jedes Kind ein Grundrecht auf Erziehung durch seine und beide Eltern hat.

- Art. 2 schreibt den Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,

- Art. 6.3 schreibt den Schutz vor staatlicher Willkür vor.

- Art. 19.2 erklärt alle Grundrechte für im Kern unantastbar.

 

Neue Gesetze brauchen wir nicht!

Selbst Mauerschützen der alten DDR konnten sowohl nach alter DDR-Verfassung wie nach Grundgesetz wie nach internationalen Menschenrechts-Verpflichtungen verurteilt werden.

 

Wir brauchen keine neuen Gesetze, wir brauchen nicht andere Richter:

Wir brauchen die Anwendung bestehender Straf-Gesetze.

Wir brauchen vor allem die strikte Anwendung von § 235 StGB (Haft- oder Geldstrafe bei Kindes-Entzug) insbesondere und gerade bei Bürokratischen Kindes-Missbrauch.

 

Gerichte, Richter, Jugendämter, Umgangs-Pfleger, Verfahrens-Beistände u.a.,

die systematisch, vorsätzlich oder fahrlässig

zentrale Grundrechte, grade von Kindern, außer Kraft setzen,

sind zur Verantwortung zu ziehen:

Strafrechtlich, finanziell und dienstrechtlich.

 

Auch jetzt schon sieht § 235 StGB folgende Ausnahmen vor: 

Keine!

Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

Bürokratischer Kindes-Missbrauch MUSS bestraft werden.

 

 

 

Schadensersatz

 

Gerichte, Richter, Jugendämter, Umgangs-Pfleger, Verfahrens-Beistände u.a.,

die systematisch, vorsätzlich oder fahrlässig

vorrübergehend, langfristig oder dauerhaft

zentrale Grund(!)Rechte, insbesondere der Kinder außer Kraft setzen,

insbesondere das Grundrecht eines jeden Kindes auf Erziehung durch seine und beide Eltern (Grundgesetz Art. 6.2)

insbesondere das Grundrecht auf seelische und körperliche Unversehrtheit (Art. 2)

insbesondere das Grundrecht auf Schutz vor staatlicher Willkür (Art. 6.3)

sind strafrechtlich, finanziell und dienstrechtlich zur Verantwortung zu ziehen,

insbesondere aufgrund

- der Unverbrüchlichkeit von Grundrechten (GG Art. 19.2)

- Strafartikel zum Entzugs von Kindern (§ 235 StGB Haft- und Geldstrafen, auch GG Art. 6.2,)

- Schadensersatz (§ 823 BGB)

 

Zum systematischen, vorsätzlichen oder fahrlässigen Bürokratischem Kindes-Missbrauch und Kindes- bzw. Eltern-Entzug gehören insbesondere:

 

- Die Missachtung zentraler Grund- und Menschenrechte

- Die Verweigerung der Abwägung von Grundrechten (z.B. den Grundrechten der Eltern auf Erziehung - und die Grundrechten des Kindes auf Erziehung durch beide Eltern)

 

- Der gezielte Einsatz bürokratischer Mittel zur Kindes- bzw. Eltern-Amputation:

- Die Verweigung der Kenntnisnahme, Bearbeitung und Abwägung von Beweisvorträgen und Schriftsätzen (Amtsermittlung)

- Die systematische Nicht-Beantwortung und Nicht-Bearbeitung von Schreiben

- Der Einsatz bürokratischer Vorwände, um Schriftsätze oder Beweisvorträge nicht bearbeiten oder zur Kenntnis nehmen zu müssen, wie: Aktenzeichen seien nicht angegeben worden, Unterschriften hätten gefehlt, Fristen seien nicht eingehalten worden

- Unterlagen nicht verschicken

- Die Verweigerung von Akteneinsichten (Informations-Freiheits-Gesetz)

- Die Geheimhaltung wichtiger Informationen (z.B. durch Schwärzzung von Seiten)

- Die Weigerung, insbesondere seitens der Gerichte, Fehlverhalten, Fehlentscheidungen einzugestehen und zu korrigieren.

 

- Das gezielte Unterlaufen der Unmittelbarkeit des Verfahrens,

- Wie: das Führen von Gesprächen und Abstimmungen außerhalb des Verfahrens, insbesondere zwischen Richter, Jugendamt und Verfahrens-Beiständen u.ä.

- Die Abstimmung von Protokollen zwischen Richter und anderen

- Die gezielte oder hingenommene Ausgrenzung von Verfahrensbeteiligten, z.B. indem Unterlagen nicht verschickt werden.

 

- Die systematische Missachtung von Opfer-Folgen, so bei Kindern (wie Loyalitäts-Konflikten, Wein-Anfällen, Zwangshandlungen)

- Die systematische Missachtung von Opfer-Folgen, so bei Eltern (wie Depressionen, Suizidalität, verursachte Arbeitsunfähigkeit)

- Die systematische Missachtung wissenschaftlicher Ergebnisse zu Folgen der Amputation lebender Eltern (siehe u.a. Prinz/Gresser 2015)

 

- Die gezielte, vorsätzliche oder fahrlässige Entfremdung zwischen Kindern und ihren Eltern, 

- z.B. durch Verweigerung von Umgang, Zeit, Pflege und Erziehung durch beide Eltern zu angemessenen Teilen (GG Art. 6.2)

- z.B. den Missbrauch vom Umgängen durch Umgangs-Pfleger, um sich an einen Elter heran zu machen - und so Kind und zweiten Elter zu entfremden

 

- Die systematische Missachtung von Gewalt durch einen Elter, wie körperlicher Gewalt, psychischer Gewalt, häuslicher Gewalt, Gewalt gegen Gegenstände, ggf. sexueller Gewalt durch einen oder die Eltern

 

- Die systematische Missachtung des Kindeswillen, insbesondere, wenn das Kind vor der Amputation eines Elters immer wieder erklärte, dass es zu beiden Eltern will, oder zum inzwischen amputierten Elter, oder: Wenn das Kind selbst trotz der Amputation eines Elters immer wieder mitteilt, dass es (auch) zu ihm zurück will.

 

- Die systematische Verweigerung von Begabungsförderung und Interessenförderung der Kinder, z.B durch den Elter, der diese Begabung fördert oder fördern kann 

- Die systematische Verweigerung von Begabungsförderung durch entsprechende Schulwahl

 

- Die systematische Missachtung von Kritierien des Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrechts, wie:

- Die systematische Missachtung von Bindungstoleranz der Eltern

- Die systematische Missachtung von Bildungskompetenz der Eltern

- Die systematische Missachtung von förderlichen Lebensbedingungen und Umständen der Eltern, wie Wohnumstände

 

- Die systematische Missachtung der Entwicklungsgeschichte einer Familie, wie u.a. ob und wie lange eine Familie funktionierte, was die Bedingungen dafür waren

- Die systematische Missachtung von Zeugen, Leumündern u.a.

 

- Die systematische Verweigerung von Grundhilfen für Kind, Eltern und Familie (GG Art. 6.1 und Art. 1.1 und Art. 2.2)

 

- Die systematische Missachtung nationaler Gesetze und ratifizierter europäischer und internationaler Vereinbarungen zum Schutz von Grund- und Menschenrechten, insbesondere von Kindern und Familien

 

§ 235 StGB nimmt keine Berufsgruppe aus und ist einer der Ankerpunkte zur Gewährleistung von Grund- und Menschenrechten, wie sie in der Verfassung jedem Menschen in Deutschland garantiert sind.

 

Wo Opfer - da Täter.

 

 

 

 

28.8.2018: Fünf Jahre Verfahren kosten in Bonn bis zu 1,5 Mio. Euro

 

Eine Gesamtrechnung der letzten fünf Jahre sieht ungefährt so aus:

 

Belegbare Rechtsanwalts- und Gerichtskosten (bei gut 70 % Selbstvertretung): gut 60 TE.

Unnötiger Unterhalt: gut 24 TE

Verluste an Einkommen durch Arbeitsunfähigkeiten etc.: gut 50 TE.

Harte Beleg-Kosten damit gut 132 TE.

 

Folge-Kosten für Kind und Vater:

Kosten für seelisches Leid, Therapien, Zwangs-Handlungen, Wein-Anfälle, Kuren etc.: gut 125 TE

Arbeitszeit für Gerichssachen: gut 280 TE

Lost benefit: gut 100 TE.

Folge-Kosten damit gut 505 TE.

 

Gesamtkosten des fünfjährigen Verfahrens damit gut 650 TE.

 

Hinzu kommen noch Kosten für Familie, Erziehung:

Was ist der lost benefit für ein Kind, wenn es beim amputierten Vater sein kann.

Was wäre der Vater - pro Tag bereit zu zahlen, wenn sein Kind bei ihm wäre? Berechnet: auf fünf Jahre!

Zudem lebt das Kind bei der Mutter in einer Kellerwohnung, während es beim Vater ein großes Haus mit praktisch eigener Wohnung hat. Verlorener Gewinn!

Zudem: Was kostet - lebenslang - verweigerte Förderung und Begabung in der Kindeheit? Dazu gibt es wissenschaftliche Untersuchungen: Über den lebenslang finanziellen Gewinn früher Förderung. Bei der Mutter herrschen Fernseher, Kino, Sofa und Eis vor. Beim Vater dagegen Kunst, Musik und Intellektualität, wie theoretische Physik.

Was bedeutet es für ein Kind mit einem IQ um 130, wenn Begabung administrativ angeordnet unterbunden wird?

Zu allem muss zudem der Kapital-Zins berechnet werden. Wie heißt es so schön: Fünf Prozent über dem Normalsatz.

 

Es wird schnell erkennbar, dass der vom Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln verursachte Schaden an Leib, Seele und Zukunft über 1,0, vermutlich auch über 1,5 Millionen Euro oder mehr liegen wird.

Die Basis - wird sich ermitteln lassen. Und keine Angst: ... wird ermittelt!

 

Doch das Schlimme ist:

dass das Grundgesetz (!) jedem Kind (!) und allen (!) Eltern garantiert:

Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der ElterN.

Nicht so - am Amts- und OLG-Gericht Bonn-Köln.

 

Noch schlimmer ist,

Die Familie funktionierte - vor Halbteufeln in Schwarz und Helfern - über ein halbes Jahrzehnt lang: Bewiesen, dokumentiert und bezeugt.

Und: Das Kind will weiter zum Vater.

 

Und noch schlimmer ist:

Das an dem Leid anderer kommerzielle Kinder-Unternehmer ihr Geld verdienen. Hier ein Briefchen, da was Kleines. Grundrechte?

 

Doch am schlimmsten ist:

Dass Richtern und immer willigen Helfer das Leid, das sie anrichten, scheinbar egal ist.

Ritzen sich später die Kinder die Arme auf, vergiftet sich die Mutter mit Tabletten, fährt der Vater irgendwann vor den Baum: Die Akte ist zu!

 

 

 

Amtsgericht Bonn legt vor: 5.500 € für den Richter, 1,4 Mio. für die Opfer

 

Ach, da ist doch Folgendes:

Der Vater wurde von Richterin Gleesner am 3.9.2018 verurteilt, gut 5500 Euro für eine sachliche Analyse,

- dass eine Auseinandersetzung darüber fehlt, ob und wann einem Kind Grundrechte aberkannt werden dürfen,

... Strafe zahlen muss.

Diese Behauptung des Vaters sei "eine schwerwiegende Beleidigung".

 

Gut, wir erachten das Ganze als Rache am Vater, nicht jedoch als solide Rechtssprechung: "Mundtot-Urteil".

 

Aber nehmen wir das doch mal: als Vorlage.

- Angebliche Beleidigung eines Richters: 5.500 Euro.

 

Im Vergleich dazu:

 

- Seit 5 Jahren bewiesener, tiefgreifender seelische Schmerzen des Kindes,

anerkannte, nachgewiesene, lebenslange psychische Schäden eines Kindes,

psyschischer Missbrauch durch Elter B,

lebenslanger Verlust von Begabung:

5.500 x 100 = 550.000 Euro.

 

- Seit 5 Jahren seelische Grausamkeit an Vater,

Arbeitsunfähigkeiten,

Hörverlust

Krankschreibungen,

5.500 x 75 = 385.500 Euro

 

- Seit 5 Jahren Zerschlagung zuvor funktionierender Familienstrukturen, Elternbaratung, Elternschaft als solcher:

5.500 x 50 = 275.000 Euro

 

 

- Zudem nachweisbare Gerichtskosten und Einkommenseinbußen:

132.000 Euro

 

 

Summe: 1.352.500 Euro

 

Wir kommen wieder!

§ 235 StGB gilt für alle Bürger, auch solche, die Amtsträger sind.

DAS ist der Unterschied zu 1933!

 

 

 

 

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A. Paul Weber:Spekulation auf den Tod